212160 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung
Kerndaten
- Nummer
- 212160
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212160 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 12.11.2021 Bürgerantrag: Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag thematisiert die Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung durch ein unabhängiges Büro. Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Freitag, 12. November 2021 09:05 An: VL_01‐1_buergerbeteiligung Betreff: Bürgerantrag Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Stadt Bonn Frau Oberbürgermeisterin Dörner Stadthaus Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Stadtrat hat im November 2020 beschlossen die Straßenreinigungsgebühren um 26% anzuheben. „ Gebühren sind öffentlich rechtliche Abgaben, welche von Bürgern und Unternehmen als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zu entrichten sind“. Ich habe erhebliche Bedenken, ob die Gebührenerhöhung betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Daher habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von Ihnen mit Schreiben vom 14.07.2021 abgelehnt. Dem GA Artikel vom 20.09. ist zu entnehmen, daß der Vorständin von bonnorange vorgeworfen wird den Verwaltungsrat falsch informiert zu haben, insbesondere was die Straßenreinigung betrifft. So soll u. a. der Wirtschaftsplan manipuliert sein. Diese Informationen bestätigen mich in meiner Annahme, daß die Anhebung der Straßenreinigungsgebühren viel zu hoch ausgefallen ist. Möglicherweise sind Kosten verbucht worden, welche nicht der Gebührenberechnung zuzuordnen sind. Im Sinne von Transparenz und Offenheit möchte ich Sie um eine Überprüfung bitten. Ich, wohnhaft in , stelle daher folgenden Bürgerantrag: Die Verwaltung läßt durch ein unabhängiges Büro (dieses sollte in den letzten 2 Jahren keinen Auftrag seitens der Stadt erhalten haben) oder durch das Rechnungsprüfungsamt die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordene Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 27% auf Ordnungsmäßigkeit, Gleichbehandlung und Gebührengerechtigkeit prüfen, was durch ein Benchmark mit vergleichbaren Städten wie z. B. Münster, Aachen, Bochum zu untermauern ist. Gegebenenfalls ist die Straßenreinigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2021 anzupassen. Begründung: Neben meiner im Rahmen des Widerspruchs vorgetragenen Argumente weise ich aufSeite 2 von 3 folgende Punkte hin: Die von den Kehrmaschinen zu befahrenen Frontmeter gehen von 1.618.000 in 2020 auf geplante 1.281.000 in 2021 zurück ‐ Differenz 337.000 m. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass eine Vielzahl von Bürgern von der Kehrpflicht (meist Bürgeranträge) entbunden wurden. Dies bedeutet einen Rückgang von ca. 20% und dadurch ein Einnahmeminus von 1,93Mio€. Geht man von Lohnkosten pro Mitarbeiter/in in Höhe von 50.000€/Jahr (einschließlich Sozialabgaben) aus, so entspricht dies einem Mitarbeiteräquivalent von 39 Stellen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man die unveränderten Personalkosten einfach auf die verbleibenden Bürger, vor deren Haustür bonnorange kehrt, umgelegt hat. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem Sinn und dem Geist einer Gebührenordnung. Begründet wird die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr vorrangig mit dem Winterdienst. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht alle Bürger den von bonnorange im Auftrag der Stadt durchgeführten Winterdienst bezahlen (auch wenn immer wieder auf die Steuerfinanzierung hingewiesen wird). Bonnorange stellt das hierfür erforderliche Personal, wobei für mich nicht klar wird ob die Personalkosten ordnungsgemäß zugeordnet sind. Wenn, wie die Stadt erklärt, der Winterdienst nicht gebührenrelevant ist, warum wird er im Schreiben an die Gebührenzahler als Hauptgrund herausgestellt? Entgegen der Darstellung von bonnorange ist aus meiner Sicht ein Benchmark möglich. Nach den Angaben vergleichbarer Städte sehen hier die Kosten wie folgt aus: Straßenreinigungsgebühr je Frontmeter regelmäßige Reinigung 52 mal im Jahr (Fahrbahn und Rinnstein) In Bonn zahlen die Bürger 5,73€ pro Frontmeter In Münster zahlen die Bürger 3,00€ pro Frontmeter In Aachen zahlen die Bürger 1,70€ pro Frontmeter In Bochum zahlen die Bürger 2,67€ pro Frontmeter In Münster zahlt man für die wöchentliche Straßenreinigung mit Gehweg (Vollreinigung) mit 6,06€ etwas mehr als in Bonn für ausschließlich Fahrbahn und Rinnstein. Die Verwaltung sollte Ihren Gebührenzahlern darstellen, wie sich die doch nennenswerten Differenzen erklären. Mit freundlichen Grüßen Von meinem iPad gesendetSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de