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212160 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung

Nummer
212160
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.01.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 192,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212160-01 ST Prüfung der Straßenreinigungsgebührenfestsetzung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212160
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
12.11.2021
Bürgerantrag: Prüfung der
Straßenreinigungsgebührenfestsetzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag thematisiert die Prüfung der
Straßenreinigungsgebührenfestsetzung durch ein unabhängiges Büro.
Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Freitag, 12. November 2021 09:05
An: VL_01‐1_buergerbeteiligung
Betreff: Bürgerantrag Prüfung der
Straßenreinigungsgebührenfestsetzung
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Stadt Bonn
Frau Oberbürgermeisterin Dörner
Stadthaus
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
der Stadtrat hat im November 2020 beschlossen die Straßenreinigungsgebühren um 26%
anzuheben.
„ Gebühren sind öffentlich rechtliche Abgaben, welche von Bürgern und Unternehmen als
Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zu entrichten
sind“.
Ich habe erhebliche Bedenken, ob die Gebührenerhöhung betriebswirtschaftlich
gerechtfertigt ist. Daher habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von Ihnen mit
Schreiben vom 14.07.2021 abgelehnt.
Dem GA Artikel vom 20.09. ist zu entnehmen, daß der Vorständin von bonnorange
vorgeworfen wird den Verwaltungsrat falsch informiert zu haben, insbesondere was die
Straßenreinigung betrifft. So soll u. a. der Wirtschaftsplan manipuliert sein.
Diese Informationen bestätigen mich in meiner Annahme, daß die Anhebung der
Straßenreinigungsgebühren viel zu hoch ausgefallen ist. Möglicherweise sind Kosten
verbucht worden, welche nicht der Gebührenberechnung zuzuordnen sind. Im Sinne von
Transparenz und Offenheit möchte ich Sie um eine Überprüfung bitten.
Ich, wohnhaft in , stelle daher
folgenden Bürgerantrag:
Die Verwaltung läßt durch ein unabhängiges Büro (dieses sollte in den letzten 2 Jahren
keinen Auftrag seitens der Stadt erhalten haben) oder durch das Rechnungsprüfungsamt
die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordene Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr in
Höhe von 27% auf Ordnungsmäßigkeit, Gleichbehandlung und Gebührengerechtigkeit
prüfen, was durch ein Benchmark mit vergleichbaren Städten wie z. B. Münster, Aachen,
Bochum zu untermauern ist. Gegebenenfalls ist die Straßenreinigungsgebühr rückwirkend
zum 01.01.2021 anzupassen.
Begründung:
Neben meiner im Rahmen des Widerspruchs vorgetragenen Argumente weise ich aufSeite 2 von 3
folgende Punkte hin:
Die von den Kehrmaschinen zu befahrenen Frontmeter gehen von 1.618.000 in 2020 auf
geplante 1.281.000 in 2021 zurück ‐ Differenz 337.000 m. Der Rückgang ist darauf
zurückzuführen, dass eine Vielzahl von Bürgern von der Kehrpflicht (meist Bürgeranträge)
entbunden wurden. Dies bedeutet einen Rückgang von ca. 20% und dadurch ein
Einnahmeminus von 1,93Mio€.
Geht man von Lohnkosten pro Mitarbeiter/in in Höhe von 50.000€/Jahr (einschließlich
Sozialabgaben) aus, so entspricht dies einem Mitarbeiteräquivalent von 39 Stellen. Die
Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man die unveränderten Personalkosten einfach auf die
verbleibenden Bürger, vor deren Haustür bonnorange kehrt, umgelegt hat. Diese
Vorgehensweise entspricht nicht dem Sinn und dem Geist einer Gebührenordnung.
Begründet wird die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr vorrangig mit dem
Winterdienst. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht alle Bürger den von bonnorange
im Auftrag der Stadt durchgeführten Winterdienst bezahlen (auch wenn immer wieder auf
die Steuerfinanzierung hingewiesen wird). Bonnorange stellt das hierfür erforderliche
Personal, wobei für mich nicht klar wird ob die Personalkosten ordnungsgemäß zugeordnet
sind.
Wenn, wie die Stadt erklärt, der Winterdienst nicht gebührenrelevant ist, warum wird er im
Schreiben an die Gebührenzahler als Hauptgrund herausgestellt?
Entgegen der Darstellung von bonnorange ist aus meiner Sicht ein Benchmark möglich.
Nach den Angaben vergleichbarer Städte sehen hier die Kosten wie folgt aus:
Straßenreinigungsgebühr je Frontmeter regelmäßige Reinigung 52 mal im Jahr (Fahrbahn
und Rinnstein)
In Bonn zahlen die Bürger 5,73€ pro Frontmeter
In Münster zahlen die Bürger 3,00€ pro Frontmeter
In Aachen zahlen die Bürger 1,70€ pro Frontmeter
In Bochum zahlen die Bürger 2,67€ pro Frontmeter
In Münster zahlt man für die wöchentliche Straßenreinigung mit Gehweg (Vollreinigung)
mit 6,06€ etwas mehr als in Bonn für ausschließlich Fahrbahn und Rinnstein.
Die Verwaltung sollte Ihren Gebührenzahlern darstellen, wie sich die doch nennenswerten
Differenzen erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Von meinem iPad gesendetSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de