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212130-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Einrichtung von Familiengrundschulzentren

Nummer
212130-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.03.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 01.12.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Schulausschusses 01.03.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212130 CDU-Antrag: Einrichtung von Familiengrundschulzentren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212130-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
CDU-Antrag: Einrichtung von
Familiengrundschulzentren
Beratungsfolge
Schulausschuss 01.12.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Kenntnisnahme
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Antragstellenden führen aus, dass sich die Einrichtung von Familienzentren
in Kindertagesstätten gut bewährt habe. Diese grundsätzliche Bewertung stößt
sicherlich auf einen breiten Konsens.
Die beantragte Fortsetzung - in Anlehnung an dieses Kita-Konzept - im Bereich
der Grundschulen hat allerdings im Vergleich zum Kita-Bereich einen großen
Unterschied: Voraussetzung für einen Antrag auf Landesförderung von
Familiengrundschulzentren ist ein positives Votum der Schulkonferenz, die
Beteiligung der Schulleitung, der unteren Schulaufsicht und des Trägers
der Offenen Ganztagsschule. Die mögliche Einführung von
Familiengrundschulzentren, deren Einrichtung zudem ein nicht unerhebliches
konzeptionelles Engagement bei der Schule vor Ort erfordert, liegt somit nicht
im alleinigen Einfluss- und Entscheidungsbereich der (Fach-) Verwaltung.
Bzgl. einer Unterstützung und Förderung zumindest in der konzeptionellen
Phase kann die Verwaltung mit der Beteiligung am Landesprogramm
„kinderstark“ auf eine Koordinierungsstelle zurückgreifen, die den
Strukturaufbau und die Entwicklung der kommunalen Präventionskette
vorantreibt und begleitet. Im Rahmen des Förderprogramms werden
Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern gefördert, hierunter auch die
Förderung von Familiengrundschulzentren. Eine Förderung aus dem Projekt
„kinderstark“ kann – bei Zustimmung der o.g. schulischen Akteure und des
OGS-Trägers – zur Konzeptionierung mit den verschiedenen an und in Schule
zu beteiligenden Stellen genutzt werden. Die Konzeptentwicklung kann durch
die Koordinierungsstelle „kinderstark“ im Sinne der Entwicklung der
kommunalen Präventionskette flankierend begleitet werden, allerdings stehen
in 2022 hierfür keine Mittel im Förderprojekt zur Verfügung. Für eine
dauerhafte Einrichtung von Familiengrundschulzentren sind die Fördermittel
aus dem Projekt kinderstark allerdings nicht ausreichend.
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird
die Verwaltung mit der Schulaufsicht und den Grundschulen GesprächeSeite 1 von 2
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aufnehmen. Angesichts der Vielzahl von aktuellen Belastungen an Schulen ist
allerdings nicht auszuschließen, dass zum jetzigen Zeitpunkt andere Prioritäten
gesetzt werden müssen. Ob ein Konzept im Sinne der Antragstellenden zum
Schuljahr 2022 vorgelegt und etwaige Pilotschulen benannt werden können ist
eher unwahrscheinlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de