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212110-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen

Nummer
212110-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212110 Bürgerantrag: Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212110-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an
Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs
anpassen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag bezieht sich auf die Planung der Straße „Am Hauptbahnhof“.
Hierzu gab es in 2017 die Beratung und den Beschluss der Vorplanung. Die
Entwurfsplanung wurde am 07.02.2019 nach Vorberatung aller betroffenen
Gremien durch den Rat beschlossen (DS-Nr. 1812806).
Der Gehwegbereich vor dem Maximiliancenter hat nach den Plänen eine
Grundbreite von 4,98 Metern. Dieser wird im Bereich der
Stadtbahnhaltestellenüberdachung auf 2,96 Meter Haltestellenbereich und 2,02
Meter zusätzlichem Gehweg aufgeteilt, zwei Baumstandorte sind geplant. Der
Haltestellenbereich in Höhe der Haltestellenüberdachung ist mit 2,96 Meter
ausreichend breit bemessen, Zugänge für Stadtbahnkunden sind zur
Poststraße und Maximilianstraße gut erreichbar. Der Teil mit verbleibendem
2,02 Meter breitem Gehweg zwischen Überdachung und Gebäudefassade liegt
im Bereich des Treppenhauses des Maximiliancenters, welches nur von
Hausbewohnern und Angestellten genutzt wird. Eine Erschließung der
Geschäfte erfolgt über diesen Eingang nicht.
Für Umsteiger zwischen ZOB und Hauptbahnhof stehen direkte
signalgesicherte Zugänge über die Straße „Am Hauptbahnhof“ im Bereich der
heutigen provisorischen Stadtbahnhaltestelle und über den Fußgängertunnel
zwischen ZOB und Hauptbahnhof zur Verfügung. Im Bereich des
Baumstandortes zur Poststraße springt die Schaufensterfront zurück, sodass
sich hier ein größerer Verkehrsraum ergibt. Insgesamt wird die
Fußwegverbindung überwiegend für die Erschließung der
Straßenbahnhaltestelle genutzt werden. Zugänge zu Geschäften sind hier nicht
vorhanden. Für die Erreichbarkeit der Fußgängerzone vom Hauptbahnhof und
vom neuen ZOB werden neben der Maximilianstraße die Gangolfstraße und die
Poststraße als Hauptverbindungswege genutzt.
Die Haltestelle und Straßenquerschnittsaufteilung ist Bestandteil des laufenden
Planfeststellungsverfahrens der Straße „Am Hauptbahnhof“. Aus Sicht der
Verwaltung sind die Gehwegbreiten auch im Hinblick auf die verschiedenen
Nutzungsansprüche auf beschränktem Raum ausreichend bemessen.Seite 1 von 2
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Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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