212110 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen
Kerndaten
- Nummer
- 212110
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212110 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 08.11.2021 Bürgerantrag: Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert breitere Gehwege im Bereich des Hauptbahnhofs. Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 08.11.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen Fußgängerverkehr anpassen Ihr Antrag Die notwendige Gehwegbreiten sind abhänig von der Fußverkehrsstärke und dem Ort der Nutzung. Am Hauptbahnhof enstanden in den letzten Monaten zahlreiche Geschäfte und Wohnungen, Restaurants und Büros. Es ist seit längerem zu beobachten, dass diese stark zu Fuß frequentiert werden, sogar Autofahrer suchen nach dem Parkvorgang die Bonner Straßen rund um den Bonner Hauptbahnhof zu Fuß auf. Diese Fußwege sollten daher eine attraktive Breite aufweisen. Besonders wenn sie komplett neu geplant wurden. Wichtig ist laut Bonner Wirtschaftsförderung auch, wenn Innenstädte gut gegen Onlinehandel aufgestellt sind und attraktive Fußwege aufweisen. Auch in Konkurrenz zu anderen Städten in Bonns Umgebung. In Straßen mit zentralem Einzelhandel mit Tertiärnutzung reicht eine Gehwegplanung von 2,03 Metern nicht aus um den Anforderungen einer "kleineren" Großstadt zu entsprechen. Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (kurz EFA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen nicht ohne Grund herausgegeben wird. Die Empfehlung für die Stelle "Am Hauptbahnhof" (hinter der neu zu erreichtenden Haltestelle) lauten daher mindestens 3,30 Meter, insbesondere da auch Schaufenster und viel Publikumsverkehr vorhanden sind. (Primark) Daher möge beschlossen werden, den Fußgängern mehr Raum zu lassen, um den Anforderungen für nachhaltigem Fußverkehr zu entsprechen. Die Umsetzung dieses Bürgerantrags kann auch ein 2018 beschlossenen Beschluß (DS 1812817) fortsetzen, der die Teilnahme der Stadt Bonn am OECD-Programm "A territorial approach to the sustainable development goals - Ein regionaler Ansatz zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele" vorsah. Somit bietet das Bonn eine weitere Möglichkeit, an das Projekt „Global Nachhaltige Kommune“ anzuknüpfen, die Bonner Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Erfahrungen anderer zu spiegeln und sich auch auf internationaler Ebene mit den Aktivitäten zur Umsetzung der Agenda 2030 zu präsentieren. Die Beschlüsse Klimanotstand, nachhaltige Mobilität, Leitbild Klimaschutz (DS 0711117NV13 ), Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 22NdPtvkh 0088..1111..2211 2222::1111Seite 2 von 2
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