212097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146
Kerndaten
- Nummer
- 212097-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212097-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft. Eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 würde gem. § 45 Abs. 9 StVO voraussetzen, dass in dem genannten Abschnitt eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden kann. Nach Rücksprache mit der Polizei liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor. Ebenso sind keine Unfallhäufungen in diesem Abschnitt bekannt. Bei mehrheitlichem Beschluss kann der Abschnitt der Bornheimer Straße als Erprobungsmaßnahme für eine Temporeduzierung geprüft werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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