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212097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146

Nummer
212097-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212097 Bürgerantrag: Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212097-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen vor Ort geprüft.
Eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo
30 würde gem. § 45 Abs. 9 StVO voraussetzen, dass in dem genannten
Abschnitt eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden kann.
Nach Rücksprache mit der Polizei liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor.
Ebenso sind keine Unfallhäufungen in diesem Abschnitt bekannt.
Bei mehrheitlichem Beschluss kann der Abschnitt der Bornheimer Straße
als Erprobungsmaßnahme für eine Temporeduzierung geprüft werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend
den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung
in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de