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212097 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146

Nummer
212097
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.11.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 424,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212097-02 Bürgerantrag: Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146
  2. 212097-01 ST Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212097
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
04.11.2021
Bürgerantrag: Verkehrssicherheit Bornheimer
Straße 146
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert verkehrssichernde Maßnahmen in der Bornheimer
Straße.
Nähere Informationen zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung
sind im Bürgerantrag enthalten.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
04.11.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verkehrssicherheit Bornheimer Straße 146 (Tempobeschilderung)
Ihr Antrag
Die Verwaltung möge beauftragt werden, die momentane Tempo 50-Beschilderung abzubauen, da es nur 50
Meter vor einem Kreisel - bei dem noch dazu die Vorfahrt gilt - keinen Sinn ergibt Tempo 50 km/h zuzulassen.
Durch das Tempo 50 Schild entsteht bei einer leider nicht geringen Anzahl von Kraftfahrern außerdem der
Eindruck vor einem Fußgängerübergang (noch dazu durch Schilder VZ 350-10 nicht gesichert), dass diese nicht
Vorfahrtsberechtigt sind. Der einschwenkende Radstreifen auf gleicher Höhe führt ebenfalls zu einer
unübersichtlichen Situation, die bei Tempo 50 km/h nicht erfassbar ist, da sich Kraftfahrer dabei schon mit 13
Metern/Sekunde fortbewegen würden. Der Weg ist insgesamt aber nur 50 Meter lang. Kraftfahrzeugen ist an
dieser Stelle Tempo 30 zuzumuten. Noch dazu ist die Bornheimer Straße ein Unfallschwerpunkt, der Unfall-Atlas-
NRW führt eine große Anzahl von Unfällen gerade auch mit schwächeren Verkehrsteilnehmern als Opfer auf. Die
Polizei stellt regelmäßig fest, dass nicht angemessene Geschwindigkeit Hauptunfallursache ist. Darüber hinaus
muß man bedenken, dass Beinahme-Unfälle, die oft nur der Zufall verhindert, nicht statistisch erfasst werden,
aber von uns allen alltäglich beobachtet werden können.
Auch nach dem OBI/EDEKA-Kreisel Richtung Westen macht Tempo 50 kein Sinn, weil insgesamt mehrere
Aus/Einfahrten auf beiden Seiten die Straße säumen: 2 Bushaltestellen, Edeka bzw Obi, Baustoffhandel,
ambulanter Pflegedienst, Bürofachmarkt und Fitneßstudio, dazu beidseitig Parkmöglichkeiten entlang der
Bornheimer Straße auf Gehwegen.
Und Fahrzeuge/Lastwagen ger keine Chance haben in die Bornheimer Straße einzufädeln. Es sei nochmal daran
erinnert in diesem Zusammenhang, dass vor gar nicht langer Zeit ein Lastwagenfahrer auf dieser Strecke eine
radfahrende Studentin tödlich verletzt hat. Als Unfallursache war überhöhte Geschwindigkeit (16 km/h statt 7
km/h) beim Abbiegevorgang Ecke Bornheimer/Böll-Ring festgestellt worden. Wenn auf der Bornheimer Straße
mit ihrem sehr hohen Schwerlastverkehrsanteil in Zukunft Tempo 30 festgeschrieben ist, steigt die Chance auch,
dass Lastwagen die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen einhalten. Bei Tempo 30 fühlen sich auch an dieser
Stelle Radfahrende sicherer, gerade in Verbindung mit dem Schwerlastverkehr/Autobahnzubringerfunktion.
Die Anordnung von Tempo 30 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen ist daher verhältnismäßig. Ein Unterlassen -
und eine Ablehnung des Antrags - würde auch dem Lärmaktionsplan und Rad-Dialog zuwider laufen.
Für Kraftfahrzeuge würde an der Strecke von Ecke Ellerstraße/Bornheimer bis Heinrich-Böll-Ring/Bornheimer
Straße rein rechnerisch bei Tempo 30 statt Tempo 50 ein Zeitverlust von nur 35s - 21s= 14 Sekunden. Zu gering,
um eine Ablehnung des Antrags zu begründen. Genau richtig, um diese Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit
für alle Verkehrsteilnehmer umzusetzen!
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de