212091-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Sofortprogramm für Straßenbäume
Kerndaten
- Nummer
- 212091-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212091-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Sofortprogramm für Straßenbäume Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 16.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Manche Bäume sind nicht hinreichend geschützt. Kann man Geld, das für Neupflanzung vorgesehen ist, umwidmen, dass man davon auch Schutzeinrichtungen für bestehende Bäume finanziert? Da das Geld für die Neupflanzungen explizit hierfür zur Verfügung gestellt wurde, ist eine ‚Umwidmung‘ nicht einfach möglich. Ferner sind Neupflanzungen für die Zukunftsfähigkeit ein grundlegender Baustein, welcher nicht geschwächt werden sollte. Bereits heute werden nachträglich Altbäume mit Schutzeinrichtungen versehen. Diese werden aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Wenn darüber hinaus weitere Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist zusätzliches Geld hierfür bereitzustellen. Für die Haushaltsjahre 2023 und 24 sind je 50.000,- € angemeldet. Bei Bestandsbäumen ist ein wirksamer Schutz nur begrenzt umsetzbar, da z.B. beim Einbau von Schutzbügeln der Eingriff in die Wurzeln negativer wär, als die Situation in ihrem Zustand zu belassen. Hier ist das Legen von Findlingen oft die einzige Möglichkeit. Für das Legen eines Findlings sind Kosten in Höhe von ca. 250,- € anzusetzen. Werden vier Steine benötigt, entstehen somit Kosten in Höhe von 1.000,- €/Baum. 2. Warum kann man Verstöße nicht ahnden bzw. „Knöllchen“ verteilen, wenn sich die Autofahrer in Baumbeete stellen? Gem. Straßenordnung § 3 Abs. 2 dürfen Anlagen nicht befahren werden. Als Anlagen gelten gem. § 2 Abs. 2 Pkt. 1 u.a. alle der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehenden Grünanlagen. Zählt man die Straßenverkehrsgrünanlagen hierzu, so liegt gem. § 9 Abs. 1 Pkt. 2 eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein Kraftfahrzeug eine solche Anlage befährt. (Die Straßenordnung soll überarbeitet werden. Ggf. macht es Sinn, hier die Verkehrsgrünanlagen unter § 2 gesondert aufzuführen, um hier eine Eindeutigkeit zu erlangen.) Weiterhin ist es gem. Baumschutzsatzung § 2 ein Befahren der Baumscheibe verboten. Auch in diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 6 vor. Allerdings ist es hier sehr aufwändig in vielen Fällen sogar unmöglichSeite 1 von 2 Seite 2 einen klaren Beweis der Schädigung im Einzelfall nachzuweisen, da hier bereits in den meisten Fällen hohe Verdichtungen auf Grund vorangegangener Befahrungen vorhanden sind. 3. Es muss wichtiger sein, bestehende Bäume zu erhalten, als Neue zu pflanzen, insbesondere im Anbetracht der Preise für Neupflanzungen. Darüber hinaus ist Ziffer 1 der Stellungnahme so umzuwandeln, dass Aufforderungen auch an die Bevölkerung gehen, so etwas zu melden. Auch, wenn es im Stadtgebiet sehr alte Bäume gibt, so wird ein Straßenbaum aktuell im Durchschnitt lediglich ca. 45 Jahre alt. Dies liegt u.a. an der mangelhaften Pflanzgrube, welche noch bis in die 80er standardmäßig gebaut wurde. Somit ist die positive Wirkung der Bestandbäume nur bei einem Bruchteil dessen, was diese leisten könnten. So mögen die meisten Bäume für einen ungeschulten Blick vital aussehen, allerdings sind sie bereits in ihrer Leistung eingeschränkt. Auf Grund der schlechten Bodenverhältnisse steht der Aufwand, die Lebensspanne dieser Bäume auch nur um wenige Jahre zu verlängern, in keinem Verhältnis, zumal solche Maßnahmen in diesen Fällen nicht gesichert wirksam sind. Dennoch ist ein entsprechender Schutz des Baumbestandes sinnvoll. Dieser ist bereits u.a. durch die Baumschutzsatzung gegeben (die Bonner Baumschutzsatzung wird aktuell überarbeitet, um den Schutz der Bäume noch besser zu gestalten). Weiterhin ist bei der Stellenfortschreibung 2023/2024 eine Stelle angemeldet, welche sich verstärkt um den Baumschutz auf Baustellen, wie u.a. bei Leitungsverlegungen, kümmern wird. Wie bereits beschrieben, ist für eine zukunftsfähige Stadt der Erhalt des Bestandes auch durch den Ersatz von ausgefallenen Bäumen aber auch durch die Ergänzung des Bestandes an bisher nicht begrünten Stellen zwingend erforderlich. Nur so können aktuelle Defizite in der Zukunft gemindert und im besten Fall behoben werden. Weiterhin werden bei Neupflanzungen aktuelle Standards zu Baumgruben berücksichtigt, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass diese in Zukunft einen höheren Altersdurchschnitt erzielen werden, maximiert wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de