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212091-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sofortprogramm für Straßenbäume

Nummer
212091-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212091 Bürgerantrag: Sofortprogramm für Straßenbäume

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212091-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sofortprogramm für Straßenbäume
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Baumbeete (zu Nrn. 1 – 4, 8)
Über 125.000 Bäume in Grünanlagen, an Straßen, auf Friedhöfen, an
Bachläufen und in Sport- und Bäderanlagen machen Bonn zu einer
überdurchschnittlichen grünen Stadt. Dabei prägen auch die rund 30.000
Straßenbäume das Stadtbild. Sie stehen für Lebensqualität, bieten Tieren und
Insekten des Siedlungsraumes Habitate und haben eine hohe ökologische
Funktion für das Stadtklima. Gerade die Stadtbäume leiden aber auch
besonders unter den Folgen des Klimawandels. Die Stadt Bonn investiert
deswegen stark in die Baumpflege sowie in Ersatzpflanzungen: Über 650
Straßenbäume hat das Amt für Umwelt und Stadtgrün allein diesen Winter
gepflanzt.
In der aktuellen Pflanzperiode zwischen Winter 2021 und Frühjahr 2022
investierte die Stadt rund 2,6 Millionen Euro in die Pflanzung von 676
Straßenbäumen. Im gleichen Zeitraum mussten 275 kranke oder
bruchgefährdete Straßenbäume gefällt werden. Somit ergibt sich eine positive
Bilanz von 401 neuen Bäumen. Die Zahl der leeren Baumbeete konnte
so deutlich reduziert werden. Fehlende Straßenbäume sollen zeitnah und
kontinuierlich ersetzt werden. Die Anstrengungen beim Thema
Baumpflanzungen und –pflege werden weiter intensiviert.
Der Straßenbaum muss mit schwierigeren Bedingungen zurechtkommen, als
der gleiche Baum im Park oder in der freien Landschaft. Höhere Temperaturen
in der Innenstadt, stark versiegelte Flächen und kleine Baumscheiben, der
Eintrag von Streusalz, Parkdruck und Bodenarbeiten aufgrund von
Leitungsverlegungen – all diesen Stressfaktoren sind Straßenbäume
ausgesetzt. Sie erreichen somit in der Regel eher ein kritisches Alter, in
dem sie anfällig für Krankheiten und Schädlingen werden.
Bevor neue Bäume gepflanzt werden, werden die Baumbeete in der Regel
aufwendig saniert.
Die meisten vorhandenen Baumscheiben sind nach dem heutigen Stand der
Technik zu klein, daher wird zunächst geprüft, ob sie vergrößert werden
können. Die Pflanzgruben sollten mindestens zwölf Kubikmeter groß sein, das
sind die Mindestanforderungen (gemäß der ForschungsgesellschaftSeite 1 von 4
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Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., FLL), damit die Bäume eine
Chance haben, sich gut zu entwickeln. Besser wären noch größere
Pflanzgruben, aber insbesondere in den alten, engeren Stadtvierteln ist dieser
Platz in den seltensten Fällen
vorhanden. Hier wird optimiert, wenn immer es möglich ist.
Die Pflanzgruben werden mit einem speziellen Baumsubstrat aufgefüllt und ein
Wurzelschutz eingebaut, um benachbarte Leitungen zu schützen. Oberirdisch
wird die Baumscheibe mit Pollern oder Baumschutzbügeln gesichert und das
Beet wird mit unterschiedlichen Bodendeckern oder insektenfreundlichen
Staudenmischungen bepflanzt.
In seltenen Fällen können leere Baumbeete nicht wieder bepflanzt werden, z.B.
weil im Bereich der zu vergrößernden Pflanzgrube Versorgungsleitungen
verlaufen, private Bäume auf die Straße überragen oder Grundstückseinfahrten
und Straßenlaternen im Weg sind. Die Mitarbeitenden prüfen dann, ob die
Baumscheibe verlegt werden kann. Nur in Ausnahmefällen ist keine
Ersatzpflanzung möglich.
Neu gepflanzte Bäume sind besonders empfindlich und benötigen eine
besonders intensive Pflege. Daher ist es wichtig, dass ein Baum dort gepflanzt
wird, wo er gute Entwicklungsmöglichkeiten vorfindet. Die Stadt prüft derzeit, in
welchen bisher baumlosen Straßen im Stadtgebiet zusätzliche Baumstandorte
entstehen könnten. Voraussichtlich bereits im kommenden Winter können
Straßenbäume an neuen Standorten gepflanzt werden.
Die städtischen Baumbeete sind bereits jetzt in vielen Fällen durch Metallbügel
oder Holzpfähle vor Befahren geschützt. Bei vielen Baumstandorten fehlen
solche Vorkehrungen jedoch. Vor einem Anbringen oder Einbau zusätzlicher
Metallbügel o.Ä. sind vielfältige Aspekte abzuwägen: Sichtbarkeit, Abstand von
der Fahrbahn, Verlust von offenen Bodenflächen.
Eine systematische und flächendeckende Erfassung aller vorhandenen
Schutzvorkehrungen an Baumbeeten stellt einen erheblichen Aufwand dar, für
den aktuell keine Kapazitäten vorhanden sind. Im Zuge von
Baumersatzpflanzungen werden in den betreffenden Straßen auch
benachbarte Baumstandorte auf Verbesserungsmöglichkeiten (wie oben
beschrieben) geprüft und umgesetzt. Wo im Rahmen der
Grünflächenunterhaltung die Notwendigkeit eines Überfahrschutzes bzw.
dessen Reparatur erkannt wird, erfolgt ein Einbau bzw. eine Anbringung oder
Reparatur.
Im Rahmen des Aktionsprogramms Biodiversität 2021-2031 ist die Erstellung
eines Baumprogramms für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Damit
verbunden sind regelmäßige Kontrollen und eine entsprechende Pflege
städtischer Bäume, um die Entwicklung und den langfristigen Erhalt
von sicheren und gesunden Altbäumen im gesamten Stadtgebiet zu fördern.
Um den Baumbestand in bislang baumarmen Stadtquartieren und Straßen zu
vergrößern, soll zudem durch die Aufstellung eines Stadtbaumkonzepts
analysiert werden, wo und in welchem Umfang zusätzliche Baumpflanzungen
möglich sind. Darüber hinaus ist die Fortführung des Programms von
Grünpatenschaften im Straßenbegleitgrün im gesamten
Stadtgebiet vorgesehen. Durch diese Maßnahmen soll nachhaltig dieSeite 2 von 4
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Funktionsfähigkeit des Baumbestandes in Bonn gesichert werden.
Bei Bauvorhaben, wie etwa Leitungsverlegungen, wird immer ein Baumschutz
an Baustellen gemäß ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 während der
gesamten Dauer der Baumaßnahme gefordert. Zu erhaltende Bäume werden
mittels Stammschutz oder ortsfesten Holzzäunen vor baubedingten
Beeinträchtigungen geschützt und Wurzeln im besten Falle nicht beschädigt,
indem z.B. Leitungen darunter hergelegt werden. Baustelleneinrichtungs- und
Lagerflächen sind im ungefestigten Kronentraufbereich von Bäumen
grundsätzlich nicht zulässig. Entsprechende Auflagen zum Baumschutz werden
regelmäßig in Baugenehmigungen aufgenommen. Zur Sicherstellung
entsprechender Maßnahmen kommt immer häufiger eine sog.
Umweltbaubegleitung zum Einsatz.
Firmen, die gegen entsprechende Auflagen verstoßen, werden zu Abhilfe und
Schadensbeseitigung aufgefordert. Bei Sondernutzungen ab 20 m² wird zudem
eine Bürgschaft von mind. € 100,-/m² zur Absicherung evtl. entstandener
Schäden gefordert. Sofern die betreffenden Bäume durch die
Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn geschützt sind, stellt ein
Zuwiderhandeln gegen die Schutzauflagen auch einen Verstoß gegen die
Baumschutzsatzung dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Kontrolle von vertraglichen Bestimmungen fällt nicht in die Zuständigkeit
des kommunalen Ordnungsdienstes. Vertragliche Bestimmungen unterliegen
dem Privatrecht. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden durch den
Verkehrsaußendienst geahndet.
Streusalz (zu Nrn. 5 – 7)
Das Ausbringen von Streusalz kann Bäume negativ beeinträchtigen, indem
beispielsweise der Wasser- und Nährstofftransport behindert wird.
Rechtsgrundlage für die Winterdienstpflichten der bonnorange AöR und der
hiervon betroffenen Fachämter sind § 9 III Straßen- und Wegegesetz NRW
i.V.m. § 1 II Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 II ff.
Straßenreinigungssatzung unter Beachtung der hierzu ergangenen
einschlägigen Rechtsprechung.
Die Winterdienstfahrzeuge der bonnorange AöR bringen das Streumaterial
wegeabhängig aus. Sobald ein Fahrzeug auf einen Kreuzungsbereich zufährt
und dort anhält, wird die Förderung des Streugutes unterbunden. Geringe
Mengen, die sich in dem Förderkanal befinden, rieseln dennoch auf den
Streuteller, dessen Drehgeschwindigkeit beim Anhalten reduziert wird und
dadurch das herabgefallene Streugut nicht sofort ausbringt. Beim Anfahren an
einer Kreuzung oder generell nach einem Stopp wird das angesammelte Salz,
das dann nicht mehr der vorherigen Einstellung der Streumenge entspricht,
durch die Erhöhung der Drehzahl des Streutellers beim Anfahren als
kreisförmig ausgeworfen. Dieser Vorgang erfolgt bei allen Streufahrzeugen, die
Feststoffe ausbringen, und kann leider nicht unterbunden werden. Für den
manuellen Einsatz (Streuen von Hand) werden die Mitarbeiter*innen
der bonnorange AöR sensibilisiert und es wird soweit wie möglich auf den
Einsatz von Salz verzichtet.
In der Bonner Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Gehwege
den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke (Anlieger*innen)Seite 3 von 4
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übertragen. Damit niemand durch einen Sturz zu Schaden kommt, muss der
Gehweg neben und vor dem Haus von Schnee und Eis befreit werden.
Gestreut werden soll mit abstumpfenden Stoffen wie zum Beispiel mit Sand,
Sägemehl oder Splitt. Die Stadt Bonn weist ausdrücklich darauf hin, dass es
laut Straßenreinigungssatzung auf Schrittwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist,
Salz zu streuen. Dieses gefährdet Pflanzen und Grundwasser. Ausnahmen
gelten nur, wenn extreme Witterungsverhältnisse herrschen oder es sich um
außergewöhnliche Gefahrenstellen handelt, an denen keine andere wirksame
Möglichkeit besteht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de