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212071-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum CDU-ÄA: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn

Nummer
212071-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Stellungnahme
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  1. 212071 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212071-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum CDU-ÄA: Weiteres Vorgehen
zur Seilbahn in Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Stellungnahme
Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen / Fragen wie folgt Stellung:
1. Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger
Sprache erläutert sein.
Die vorläufige Standardisierte Bewertung kann erst veröffentlicht werden, wenn
das NRW Verkehrsministerium und der Nahverkehr Rheinland (NVR) als
mögliche Zuwendungsgeber das Gutachten schlussgeprüft und freigegeben
haben.
2. Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft?
3. Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine
Einschätzung der zuständigen Behörde vor?
Das Projekt ist den zuständigen Denkmalbehörden vom Grundsatz her
bekannt, zum jetzigen Planungsstand aber noch zu unkonkret, um in eine
vertiefte denkmalfachliche Prüfung einzusteigen.
In einer anlässlich der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung zwischen der
Bezirksregierung Köln und der Bundesstadt Bonn am 13.12.2017
geschlossenen Vereinbarung zum Rheinauen-Park heißt es: “Es ist bekannt,
dass der Park von einer für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes gemeldeten
Trasse einer Seilbahn tangiert wird. Ein zukünftiges Planfeststellungsverfahren
wird konstruktiv begleitet.”
Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit erfolgt im
Planfeststellungsverfahren, das Konzentrationswirkung hat.
4. Wurde die Zustimmung vom Planer der Rheinaue eingeholt?
Nein. Dies war mit dem momentanen Stand der Planungen auch nicht möglich.
Auch hierzu müssen konkrete Pläne zum Ausbau vorliegen, bevor eine
Zustimmung eingeholt werden kann.
5. Wer trägt die Planungskosten, so das Projekt zu einem späterenSeite 1 von 6
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Zeitpunkt an einer Gerichtsentscheidung oder einer fehlenden
Genehmigung „scheitern“ sollte?
Die bisherigen Planungskosten wurden über den von der Stadt für solche
Aufgaben zu nutzenden Anteil aus der Aufgabenträgerpauschale (§11 ÖPNVG
NRW) finanziert. Hierbei handelt es sich um eine Förderung (100 %) des
Landes. Weitere Planungskosten (nach HOAI) müsste voraussichtlich die Stadt
Bonn tragen, falls das Projekt nicht realisiert wird. Ob diese dann dennoch
förderfähig wären, müsste mit dem Ministerium abgestimmt werden.
6. Ist der Naturschutz/Landschaftsschutz im Bereich Rheinaue sowie des
Kottenforsts tangiert?
Der Landschaftsschutz im Bereich Rheinaue und Kottenforst ist betroffen. Auch
dies wird im Zuge der weiteren notwendigen Planungsschritte berücksichtigt.
Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit erfolgt im
Planfeststellungsverfahren, das Konzentrationswirkung hat.
7. Welche Auswirkung hat die Seilbahn auf die Nutzbarkeit der
Urstattstraße? Ist die Anlieferung z.B. für HARIBO sichergestellt?
Eine Befahrbarkeit mit in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO)
zugelassenen Fahrzeugen der Urstadtstraße und Hermann-Milde-Straße muss
gewährleistet bleiben. Dies betrifft auch die Anlieferung von HARIBO. Die
weiteren Planungsschritte werden dies berücksichtigen.
8. Muss der Spielpatz am Hindenburgplatz entfallen?
Der Spielplatz soll erhalten bleiben. Ggfls. sind geringfügige Veränderungen
notwendig.
9. Darf eine Seilbahn über eine Grundschule geführt werden (z.B. Lärm,
herunterfallende Schmierstoffe)?
Grundsätzlich ja. Es wird von Lärmemissionen ausgegangen, die die
zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Bereich Schulen gemäß 16.
BImSchV nicht überschreiten. Die Lager der Seilrollen werden heutzutage in
dauergeschmierter, abgeschlossener Ausführung (lebensdauergeschmiert)
verbaut, sodass keine Schmierstoffe herabfallen können.
10. Wie wird verhindert, dass die Haltestellen Hindenburgplatz und
Posttower mit dem MIV angefahren werden?
Hierzu sollte eine Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des Loki-Schmidt-
Platzes vorgenommen werden. Dabei sind die Anwohnenden zu bevorzugen.
Ebenso sollte im Bereich des Posttowers (Charles-de-Gaulle-Straße) eine
Parkraumbewirtschaftung realisiert werden. Ansonsten geht die Verwaltung von
einem hohen Anteil an ÖPNV-Nutzern aus, weil die Seilbahn optimal mit den
entsprechenden ÖPNV-Trassen verknüpft werden soll.Seite 2 von 6
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11. Welche Verkehre des jetzigen ÖPNV wurden in der Standardisierten
Bewertung als „Wegfall“ eingerechnet? Wurde der Bahnverkehr auf der
Südbrücke als Parallelverkehr ausgedünnt?
In der Standardisierten Bewertung wurde nur der Wegfall bzw. die
Einkürzungen von jetzigen Verstärkerfahrten auf der Linie 601 zum UKB
eingerechnet. Eine Reduzierung des regulären Fahrplanangebotes wurde in
den Berechnungen zur Standardisierten Bewertung nicht berücksichtigt.
In der Bewertung wurden in der Prognose für 2030 Verlagerungen vom
motorisierten Individualverkehr (MIV) und zusätzliche Verkehrsbelastungen
aufgrund der geplanten Ausbaumaßnahmen im Bundesviertel und auf dem
Venusberg betrachtet.
Zudem wurde das Stadtbahnkonzept 2023 mit geänderten Linienstrukturen und
entsprechenden Taktverdichtungen (DS 1912476) berücksichtigt. Um
Parallelverkehre über die Südbrücke zu vermeiden, wurde die im Konzept
vorgesehene Umlenkung der Linie 63 nach Ramersdorf eingekürzt, da in der
Verkehrsbetrachtung die Seilbahn mit ihren Verknüpfungspunkten einen
wesentlich höheren Nutzen ergab. Die Untersuchungen ergaben, dass es
effektiver ist, die Linie 63 zukünftig an der Heussallee enden zu lassen. Hier
befindet sich schon derzeit eine nicht genutzte Wendeanlage der Stadtbahn.
12. Wie werden die Anwohner der Urstattstraße / Hermann-Milde-Straße
und im Bereich Siegweg / Erftweg sowie Hindenburgplatz / Harleßstraße /
Hittorfstraße / Gustav-Oel-Straße / Kallenweg im Hinblick auf Lärm und
optische Belästigung (alle 15 Sekunden eine Gondel) geschützt?
Es wird auf die weiteren Planungen und das Planfeststellungsverfahren
hingewiesen. Für das Planfeststellungsverfahren muss u. a. ein
Lärmschutzgutachten erstellt werden, sodass das Thema behandelt werden
wird. Der Aspekt einer möglichen optischen Belästigung (z. B. Schattenwurf)
soll in den weiteren Planungsschritten betrachtet werden.
13. Wie ist die täglich durchschnittliche Fahrgastzahl von 15.000
errechnet? Wer ist außer den Arbeitnehmern im UN-Viertel und der
Uniklinik regelmäßiger Nutzer der Seilbahn?
Die zu erwartende Verkehrsnachfrage wurde mithilfe eines Verkehrsmodells für
den Prognosehorizont 2030 verfahrenskonform ermittelt. Hierbei wurden alle
Strukturen (wie Einwohnende, Beschäftigte, Schüler*innen, Studierende etc.)
für die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und das weitere Umland für den
Analysefall abgebildet, anhand von Fahrgastzahlen kalibriert und anhand von
weiteren statistischen Daten plausibilisiert. Verfahrenskonform wird das für den
Prognosehorizont 2030 (mit allen bis dahin geplanten Veränderungen, auch der
Siedlungsentwicklung) zu erwartende Verkehrsgeschehen bestimmt, um darauf
aufbauend die aus dem Seilbahnvorhaben zu erwartenden verkehrlichen
Wirkungen zu bestimmen. Die Verfahrensanleitung zur Standardisierten
Bewertung gibt hierzu ein festgelegtes Berechnungsverfahren vor, das
angewendet wurde.
14. Kann die Garagierung auch an einem anderen Standort als dem
Schießbergweg erfolgen?Seite 3 von 6
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Auf Basis der vorgelegten Planungen ist kein anderer Stationsstandort im
Hinblick auf den Platzbedarf der Garagierung geeignet. Auch die aktuell
angedachte bodenebene Ausführung der Station Schießbergweg erleichtert
eine Ausführung der Garagierung an diesem Punkt, da nach aktueller Planung
keine Fördereinrichtungen zur Höhenüberwindung vorzusehen sind.
15. Wird die Verlängerungsmöglichkeit einer weiteren Station in
Ramersdorf mitbeplant?
Eine Verlängerungsmöglichkeit ist im Rahmen der vorliegenden vorläufigen
standardisierten Bewertung nich darstellbar. Es müsste das Verfahren gestoppt
und eine neue Standardisierte Bewertung aufgestellt werden.
Die Verwaltung wird jedoch eine Seilbahnverbindung vom Schießbergweg über
U-Bahnhof Ramersdorf hinauf auf den Ennert untersuchen. Hierzu wird eine
Beauftragung der derzeit beteiligten Büros mit einer Potentialanalyse
vorgeschlagen. Auf dieser Basis kann entschieden werden, ob im weiteren
Verfahren die Einbeziehung einer Verlängerungsmöglichkeit sinnvoll ist.
16. Da Parkplätze zur Anfahrt an Haltestationen nicht innerhalb des
Projekts gefördert werden können: Wie soll das Anreiseaufkommen
gelöst werden? Wo sind Park & Ride-Seilbahn Parkplätze möglich und wie
könnten diese finanziell gefördert werden?
Grundsätzlich sind P+R/B+R über den NVR als Maßnahme nach § 12 ÖPNVG
(Öffentliches Personen Nahverkehrsgesetz NRW) förderfähig. Die Förderquote
beträgt z. Zt. 90% der förderfähigen Kosten. Aufgrund der optimalen Anbindung
der Seilbahn an den übrigen ÖPNV geht die Verwaltung von einem hohen
Anteil von ÖPNV-Nutzenden aus. Es kann auch nicht Ziel sein, für Kfz-Pendler
Parkplätze im innenstadtnahen bzw. dicht besiedelten Bereich zu schaffen. Für
touristischen Verkehr steht z. B. ein Parkhaus an der Museumsmeile zur
Verfügung.
17. Die Verwaltung legt dar, wie rechtsrheinische Pendler an der Station
Schießbergweg zum Umstieg in die Seilbahn motiviert werden (Prinzip
Einfachheit und kurze Wege)
Die geplante Seilbahnstation Schießbergweg ist optimal mit dem zukünftigen
Haltepunkt der S 13 “Schießbergweg” in Ramersdorf verbunden. Ebenso sind
die Wege zur Straßenbahn (Linie 62, Haltestelle Schießbergweg) und zum Bus
(Linien 606 und 607, Haltestelle Telekom Campus) kurz. Insofern ist der
Schießbergweg ein idealer Standort für eine Seilbahnstation.
18. Die Verwaltung legt dar, in welchem Umfang Flächen am
Schießbergweg versiegelt für die Seilbahnstation und Umsetzanlage
werden. Zudem erläutert sie, inwieweit die bisher freigehaltene Option
einer Eisenbahnführung ab Schießbergweg entlang der Südbrücke zur
linksrheinischen Strecke betroffen ist.
Die Flächen, die für eine Station und eine Garagierung benötigt werden,
können noch nicht genau benannt werden. Sowohl für die Station, als auch für
die Garagierung müssen jedoch Versiegelungen vorgenommen werden, die imSeite 4 von 6
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Zuge der üblichen Verfahren auszugleichen sind. Eine Trasse von der DB-
Strecke zur Südbrücke ist weiterhin möglich. Die jetzige Seilbahntrasse tangiert
eine solche Verbindung nicht.
19. Die Verwaltung legt dar, wie entsprechendes Baugerät sowie
Betriebsfahrten im laufenden Betrieb auf die Fläche Schießbergweg
gelangen (vom Landgrabenweg, von der Küdinghovener Straße durch die
Ausgleichsfläche oder vom Schießbergweg)
Dies ist bei den weiteren Planungen und im Planfeststellungsverfahren zu
klären. Eine grundsätzliche Machbarkeit hat schon das
Planfeststellungsverfahren zur S 13 nachgewiesen. Beide Maßnahmen würden
im Fall einer Realisierung der Seilbahn eng im Bauablauf abgestimmt. Da beim
Bau der S 13 Baustellenzufahrten vorgesehen sind, wird abgeklärt, ob diese
auch für den Bau der Seilbahn in diesem Bereich genutzt werden können.
20. Die Verwaltung prüft gemäß dem in der BV Beuel getroffenen
Beschluss 201234-1 AA eine rechtsrheinische Verlängerung mit Endpunkt
„Om Berg“ nahe zur Stadtgrenze mit der Maßgabe, dass die das Gebiet
Holzlar / Holtorf/ Roleber damit eine direkte ÖPNV-Verbindung erhält.
Ferner prüft die Verwaltung gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis ein
Park & Ride Angebot nahe der Endstation an der Stadtgrenze.
21. Die Verwaltung stellt gegenüber, inwieweit abweichend vom
Schießbergweg eine Station an der U-Bahn Ramersdorf machbar als
Alternativstandort sowie als weiterer Haltepunkt ist. Zudem bezieht die
Verwaltung die im vorherigen Punkt beschriebene Verlängerung auch hier
ein.
Siehe Antwort zu Punkt 15.
22. Was bedeutet konkret die Möglichkeit der Mitnahme von Fahrrädern
bei der Kapazität von 10 Personen pro Kabine?
Die Mitnahme von Fahrrädern bedeutet, dass weniger Personen in eine Gondel
passen. Da die Sitze klappbar sein werden, ist eine Mitnahme grundsätzlich
möglich, die Anzahl der Fahrgäste reduziert sich entsprechend. Grundsätzlich
sollte zumindest in den Spitzenzeiten (wie z.B. im Busverkehr) überlegt werden,
eine Fahrradmitnahme zu erschweren oder auszuschließen. Als Alternative
sollen in jedem Fall B +R bzw. ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
an den Stationen angeboten werden. Für den Nachtransport bietet sich auch
eine Ausweitung des bestehenden Mietfahrradsystems an den geplanten
Seilbahnstationen an.
23. Die Seilbahn soll auch einen touristischen Effekt haben. Abgesehen
von der Anfahrtssituation eines Touristen zu einem Haltepunkt: Wo wird
der touristische Anziehungspunkt außer beim Ausstieg an der Rheinaue
gesehen?
Man kann davon ausgehen, dass eine Seilbahnfahrt mit Blick auf den Rhein,
die Stadt Bonn und das Siebengebirge an sich ein touristisches Highlight sein
wird und viele Einrichtungen davon profitieren werden. Auf die bestehendenSeite 5 von 6
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Einrichtungen mit touristischer Strahlkraft insbesondere im Bundesviertel ist
hinzuweisen, sodass hier auch touristische Aktivitäten verknüpft werden
können. Sicherlich sind auch Ziele und Aktivitäten auf dem Venusberg für eine
touristische Nutzung von Interesse. Auch für Kongressbesucher bietet sich eine
zukünftige Verbindung ab dem Flughafen mit der S-Bahn und Seilbahn als
schnelle und schöne Verbindung an. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich
bei einer Realisierung der Seilbahn vorhandene touristische Anziehungspunkte
verändern und neue geschaffen werden.
24. Was hat die Seilbahn für eine Antriebsleistung bei voller Auslastung
und wie ist der Wirkungsgrad? Und wie hoch ist die Transportenergie in
durchschnittlich und weniger ausgelasteten Phasen (u.a. Unterschied
Arbeitstage/Wochenende) dazu im Vergleich?
Auf Basis der aktuellen Planungen von 2019 wird von folgenden Werten
ausgegangen:
 Anlage Schießbergweg – Rheinaue – UN Campus:
o Anfahrleistung im ungünstigsten Lastfall: ca. 650 kW/h
o Regelbetrieb: ca. 215 kW/h
 Anlage Uniklink West – Loki-Schmidt-Platz – UN Campus:
o Anfahrleistung im ungünstigsten Lastfall: ca. 650 kW/h
o Regelbetrieb: ca. 175 kW/h
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um den Energieverbrauch der
Seilbahnanlage. Nicht berücksichtigt sind Nebenbetriebe wie
Beleuchtungsanlagen, Aufzüge, Trafostationen.
Des Weiteren kann je nach Hersteller der Seilbahnanlage und der zum Einsatz
kommenden Antriebstechnik der Energiebedarf deutlich abweichen. Eine
genaue Ermittlung kann dementsprechend erst nach der Detailplanung und
Dimensionierung der Anlage durch den Hersteller erfolgen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de