212071-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum CDU-ÄA: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212071-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Stellungnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212071-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum CDU-ÄA: Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Stellungnahme Die Verwaltung nimmt zu den Anregungen / Fragen wie folgt Stellung: 1. Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger Sprache erläutert sein. Die vorläufige Standardisierte Bewertung kann erst veröffentlicht werden, wenn das NRW Verkehrsministerium und der Nahverkehr Rheinland (NVR) als mögliche Zuwendungsgeber das Gutachten schlussgeprüft und freigegeben haben. 2. Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft? 3. Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine Einschätzung der zuständigen Behörde vor? Das Projekt ist den zuständigen Denkmalbehörden vom Grundsatz her bekannt, zum jetzigen Planungsstand aber noch zu unkonkret, um in eine vertiefte denkmalfachliche Prüfung einzusteigen. In einer anlässlich der denkmalrechtlichen Unterschutzstellung zwischen der Bezirksregierung Köln und der Bundesstadt Bonn am 13.12.2017 geschlossenen Vereinbarung zum Rheinauen-Park heißt es: “Es ist bekannt, dass der Park von einer für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes gemeldeten Trasse einer Seilbahn tangiert wird. Ein zukünftiges Planfeststellungsverfahren wird konstruktiv begleitet.” Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit erfolgt im Planfeststellungsverfahren, das Konzentrationswirkung hat. 4. Wurde die Zustimmung vom Planer der Rheinaue eingeholt? Nein. Dies war mit dem momentanen Stand der Planungen auch nicht möglich. Auch hierzu müssen konkrete Pläne zum Ausbau vorliegen, bevor eine Zustimmung eingeholt werden kann. 5. Wer trägt die Planungskosten, so das Projekt zu einem späterenSeite 1 von 6 Seite 2 Zeitpunkt an einer Gerichtsentscheidung oder einer fehlenden Genehmigung „scheitern“ sollte? Die bisherigen Planungskosten wurden über den von der Stadt für solche Aufgaben zu nutzenden Anteil aus der Aufgabenträgerpauschale (§11 ÖPNVG NRW) finanziert. Hierbei handelt es sich um eine Förderung (100 %) des Landes. Weitere Planungskosten (nach HOAI) müsste voraussichtlich die Stadt Bonn tragen, falls das Projekt nicht realisiert wird. Ob diese dann dennoch förderfähig wären, müsste mit dem Ministerium abgestimmt werden. 6. Ist der Naturschutz/Landschaftsschutz im Bereich Rheinaue sowie des Kottenforsts tangiert? Der Landschaftsschutz im Bereich Rheinaue und Kottenforst ist betroffen. Auch dies wird im Zuge der weiteren notwendigen Planungsschritte berücksichtigt. Die finale Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit erfolgt im Planfeststellungsverfahren, das Konzentrationswirkung hat. 7. Welche Auswirkung hat die Seilbahn auf die Nutzbarkeit der Urstattstraße? Ist die Anlieferung z.B. für HARIBO sichergestellt? Eine Befahrbarkeit mit in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) zugelassenen Fahrzeugen der Urstadtstraße und Hermann-Milde-Straße muss gewährleistet bleiben. Dies betrifft auch die Anlieferung von HARIBO. Die weiteren Planungsschritte werden dies berücksichtigen. 8. Muss der Spielpatz am Hindenburgplatz entfallen? Der Spielplatz soll erhalten bleiben. Ggfls. sind geringfügige Veränderungen notwendig. 9. Darf eine Seilbahn über eine Grundschule geführt werden (z.B. Lärm, herunterfallende Schmierstoffe)? Grundsätzlich ja. Es wird von Lärmemissionen ausgegangen, die die zulässigen Immissionsgrenzwerte für den Bereich Schulen gemäß 16. BImSchV nicht überschreiten. Die Lager der Seilrollen werden heutzutage in dauergeschmierter, abgeschlossener Ausführung (lebensdauergeschmiert) verbaut, sodass keine Schmierstoffe herabfallen können. 10. Wie wird verhindert, dass die Haltestellen Hindenburgplatz und Posttower mit dem MIV angefahren werden? Hierzu sollte eine Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des Loki-Schmidt- Platzes vorgenommen werden. Dabei sind die Anwohnenden zu bevorzugen. Ebenso sollte im Bereich des Posttowers (Charles-de-Gaulle-Straße) eine Parkraumbewirtschaftung realisiert werden. Ansonsten geht die Verwaltung von einem hohen Anteil an ÖPNV-Nutzern aus, weil die Seilbahn optimal mit den entsprechenden ÖPNV-Trassen verknüpft werden soll.Seite 2 von 6 Seite 3 11. Welche Verkehre des jetzigen ÖPNV wurden in der Standardisierten Bewertung als „Wegfall“ eingerechnet? Wurde der Bahnverkehr auf der Südbrücke als Parallelverkehr ausgedünnt? In der Standardisierten Bewertung wurde nur der Wegfall bzw. die Einkürzungen von jetzigen Verstärkerfahrten auf der Linie 601 zum UKB eingerechnet. Eine Reduzierung des regulären Fahrplanangebotes wurde in den Berechnungen zur Standardisierten Bewertung nicht berücksichtigt. In der Bewertung wurden in der Prognose für 2030 Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr (MIV) und zusätzliche Verkehrsbelastungen aufgrund der geplanten Ausbaumaßnahmen im Bundesviertel und auf dem Venusberg betrachtet. Zudem wurde das Stadtbahnkonzept 2023 mit geänderten Linienstrukturen und entsprechenden Taktverdichtungen (DS 1912476) berücksichtigt. Um Parallelverkehre über die Südbrücke zu vermeiden, wurde die im Konzept vorgesehene Umlenkung der Linie 63 nach Ramersdorf eingekürzt, da in der Verkehrsbetrachtung die Seilbahn mit ihren Verknüpfungspunkten einen wesentlich höheren Nutzen ergab. Die Untersuchungen ergaben, dass es effektiver ist, die Linie 63 zukünftig an der Heussallee enden zu lassen. Hier befindet sich schon derzeit eine nicht genutzte Wendeanlage der Stadtbahn. 12. Wie werden die Anwohner der Urstattstraße / Hermann-Milde-Straße und im Bereich Siegweg / Erftweg sowie Hindenburgplatz / Harleßstraße / Hittorfstraße / Gustav-Oel-Straße / Kallenweg im Hinblick auf Lärm und optische Belästigung (alle 15 Sekunden eine Gondel) geschützt? Es wird auf die weiteren Planungen und das Planfeststellungsverfahren hingewiesen. Für das Planfeststellungsverfahren muss u. a. ein Lärmschutzgutachten erstellt werden, sodass das Thema behandelt werden wird. Der Aspekt einer möglichen optischen Belästigung (z. B. Schattenwurf) soll in den weiteren Planungsschritten betrachtet werden. 13. Wie ist die täglich durchschnittliche Fahrgastzahl von 15.000 errechnet? Wer ist außer den Arbeitnehmern im UN-Viertel und der Uniklinik regelmäßiger Nutzer der Seilbahn? Die zu erwartende Verkehrsnachfrage wurde mithilfe eines Verkehrsmodells für den Prognosehorizont 2030 verfahrenskonform ermittelt. Hierbei wurden alle Strukturen (wie Einwohnende, Beschäftigte, Schüler*innen, Studierende etc.) für die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und das weitere Umland für den Analysefall abgebildet, anhand von Fahrgastzahlen kalibriert und anhand von weiteren statistischen Daten plausibilisiert. Verfahrenskonform wird das für den Prognosehorizont 2030 (mit allen bis dahin geplanten Veränderungen, auch der Siedlungsentwicklung) zu erwartende Verkehrsgeschehen bestimmt, um darauf aufbauend die aus dem Seilbahnvorhaben zu erwartenden verkehrlichen Wirkungen zu bestimmen. Die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung gibt hierzu ein festgelegtes Berechnungsverfahren vor, das angewendet wurde. 14. Kann die Garagierung auch an einem anderen Standort als dem Schießbergweg erfolgen?Seite 3 von 6 Seite 4 Auf Basis der vorgelegten Planungen ist kein anderer Stationsstandort im Hinblick auf den Platzbedarf der Garagierung geeignet. Auch die aktuell angedachte bodenebene Ausführung der Station Schießbergweg erleichtert eine Ausführung der Garagierung an diesem Punkt, da nach aktueller Planung keine Fördereinrichtungen zur Höhenüberwindung vorzusehen sind. 15. Wird die Verlängerungsmöglichkeit einer weiteren Station in Ramersdorf mitbeplant? Eine Verlängerungsmöglichkeit ist im Rahmen der vorliegenden vorläufigen standardisierten Bewertung nich darstellbar. Es müsste das Verfahren gestoppt und eine neue Standardisierte Bewertung aufgestellt werden. Die Verwaltung wird jedoch eine Seilbahnverbindung vom Schießbergweg über U-Bahnhof Ramersdorf hinauf auf den Ennert untersuchen. Hierzu wird eine Beauftragung der derzeit beteiligten Büros mit einer Potentialanalyse vorgeschlagen. Auf dieser Basis kann entschieden werden, ob im weiteren Verfahren die Einbeziehung einer Verlängerungsmöglichkeit sinnvoll ist. 16. Da Parkplätze zur Anfahrt an Haltestationen nicht innerhalb des Projekts gefördert werden können: Wie soll das Anreiseaufkommen gelöst werden? Wo sind Park & Ride-Seilbahn Parkplätze möglich und wie könnten diese finanziell gefördert werden? Grundsätzlich sind P+R/B+R über den NVR als Maßnahme nach § 12 ÖPNVG (Öffentliches Personen Nahverkehrsgesetz NRW) förderfähig. Die Förderquote beträgt z. Zt. 90% der förderfähigen Kosten. Aufgrund der optimalen Anbindung der Seilbahn an den übrigen ÖPNV geht die Verwaltung von einem hohen Anteil von ÖPNV-Nutzenden aus. Es kann auch nicht Ziel sein, für Kfz-Pendler Parkplätze im innenstadtnahen bzw. dicht besiedelten Bereich zu schaffen. Für touristischen Verkehr steht z. B. ein Parkhaus an der Museumsmeile zur Verfügung. 17. Die Verwaltung legt dar, wie rechtsrheinische Pendler an der Station Schießbergweg zum Umstieg in die Seilbahn motiviert werden (Prinzip Einfachheit und kurze Wege) Die geplante Seilbahnstation Schießbergweg ist optimal mit dem zukünftigen Haltepunkt der S 13 “Schießbergweg” in Ramersdorf verbunden. Ebenso sind die Wege zur Straßenbahn (Linie 62, Haltestelle Schießbergweg) und zum Bus (Linien 606 und 607, Haltestelle Telekom Campus) kurz. Insofern ist der Schießbergweg ein idealer Standort für eine Seilbahnstation. 18. Die Verwaltung legt dar, in welchem Umfang Flächen am Schießbergweg versiegelt für die Seilbahnstation und Umsetzanlage werden. Zudem erläutert sie, inwieweit die bisher freigehaltene Option einer Eisenbahnführung ab Schießbergweg entlang der Südbrücke zur linksrheinischen Strecke betroffen ist. Die Flächen, die für eine Station und eine Garagierung benötigt werden, können noch nicht genau benannt werden. Sowohl für die Station, als auch für die Garagierung müssen jedoch Versiegelungen vorgenommen werden, die imSeite 4 von 6 Seite 5 Zuge der üblichen Verfahren auszugleichen sind. Eine Trasse von der DB- Strecke zur Südbrücke ist weiterhin möglich. Die jetzige Seilbahntrasse tangiert eine solche Verbindung nicht. 19. Die Verwaltung legt dar, wie entsprechendes Baugerät sowie Betriebsfahrten im laufenden Betrieb auf die Fläche Schießbergweg gelangen (vom Landgrabenweg, von der Küdinghovener Straße durch die Ausgleichsfläche oder vom Schießbergweg) Dies ist bei den weiteren Planungen und im Planfeststellungsverfahren zu klären. Eine grundsätzliche Machbarkeit hat schon das Planfeststellungsverfahren zur S 13 nachgewiesen. Beide Maßnahmen würden im Fall einer Realisierung der Seilbahn eng im Bauablauf abgestimmt. Da beim Bau der S 13 Baustellenzufahrten vorgesehen sind, wird abgeklärt, ob diese auch für den Bau der Seilbahn in diesem Bereich genutzt werden können. 20. Die Verwaltung prüft gemäß dem in der BV Beuel getroffenen Beschluss 201234-1 AA eine rechtsrheinische Verlängerung mit Endpunkt „Om Berg“ nahe zur Stadtgrenze mit der Maßgabe, dass die das Gebiet Holzlar / Holtorf/ Roleber damit eine direkte ÖPNV-Verbindung erhält. Ferner prüft die Verwaltung gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis ein Park & Ride Angebot nahe der Endstation an der Stadtgrenze. 21. Die Verwaltung stellt gegenüber, inwieweit abweichend vom Schießbergweg eine Station an der U-Bahn Ramersdorf machbar als Alternativstandort sowie als weiterer Haltepunkt ist. Zudem bezieht die Verwaltung die im vorherigen Punkt beschriebene Verlängerung auch hier ein. Siehe Antwort zu Punkt 15. 22. Was bedeutet konkret die Möglichkeit der Mitnahme von Fahrrädern bei der Kapazität von 10 Personen pro Kabine? Die Mitnahme von Fahrrädern bedeutet, dass weniger Personen in eine Gondel passen. Da die Sitze klappbar sein werden, ist eine Mitnahme grundsätzlich möglich, die Anzahl der Fahrgäste reduziert sich entsprechend. Grundsätzlich sollte zumindest in den Spitzenzeiten (wie z.B. im Busverkehr) überlegt werden, eine Fahrradmitnahme zu erschweren oder auszuschließen. Als Alternative sollen in jedem Fall B +R bzw. ausreichend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den Stationen angeboten werden. Für den Nachtransport bietet sich auch eine Ausweitung des bestehenden Mietfahrradsystems an den geplanten Seilbahnstationen an. 23. Die Seilbahn soll auch einen touristischen Effekt haben. Abgesehen von der Anfahrtssituation eines Touristen zu einem Haltepunkt: Wo wird der touristische Anziehungspunkt außer beim Ausstieg an der Rheinaue gesehen? Man kann davon ausgehen, dass eine Seilbahnfahrt mit Blick auf den Rhein, die Stadt Bonn und das Siebengebirge an sich ein touristisches Highlight sein wird und viele Einrichtungen davon profitieren werden. Auf die bestehendenSeite 5 von 6 Seite 6 Einrichtungen mit touristischer Strahlkraft insbesondere im Bundesviertel ist hinzuweisen, sodass hier auch touristische Aktivitäten verknüpft werden können. Sicherlich sind auch Ziele und Aktivitäten auf dem Venusberg für eine touristische Nutzung von Interesse. Auch für Kongressbesucher bietet sich eine zukünftige Verbindung ab dem Flughafen mit der S-Bahn und Seilbahn als schnelle und schöne Verbindung an. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich bei einer Realisierung der Seilbahn vorhandene touristische Anziehungspunkte verändern und neue geschaffen werden. 24. Was hat die Seilbahn für eine Antriebsleistung bei voller Auslastung und wie ist der Wirkungsgrad? Und wie hoch ist die Transportenergie in durchschnittlich und weniger ausgelasteten Phasen (u.a. Unterschied Arbeitstage/Wochenende) dazu im Vergleich? Auf Basis der aktuellen Planungen von 2019 wird von folgenden Werten ausgegangen: Anlage Schießbergweg – Rheinaue – UN Campus: o Anfahrleistung im ungünstigsten Lastfall: ca. 650 kW/h o Regelbetrieb: ca. 215 kW/h Anlage Uniklink West – Loki-Schmidt-Platz – UN Campus: o Anfahrleistung im ungünstigsten Lastfall: ca. 650 kW/h o Regelbetrieb: ca. 175 kW/h Bei den angegebenen Werten handelt es sich um den Energieverbrauch der Seilbahnanlage. Nicht berücksichtigt sind Nebenbetriebe wie Beleuchtungsanlagen, Aufzüge, Trafostationen. Des Weiteren kann je nach Hersteller der Seilbahnanlage und der zum Einsatz kommenden Antriebstechnik der Energiebedarf deutlich abweichen. Eine genaue Ermittlung kann dementsprechend erst nach der Detailplanung und Dimensionierung der Anlage durch den Hersteller erfolgen. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de