212071 · Beschlussvorlage
Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212071
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anregung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 212071 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 26.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anregung Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Anregung Rat 09.12.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Auf Basis des positiven Ergebnisses der Standardisierten Bewertung, ist die Maßnahme für die zügige Weiterverfolgung schnellstmöglich für den ÖPNV- Bedarfsplan NRW anzumelden. Wegen der bevorstehenden Landtagswahl und deren zeitliche Vorwirkungen sind die Anmeldeunterlagen hierfür spätestens Anfang 2022 dem Regionalrat vorzulegen, um die Aufnahme im März 2022 durch den Verkehrsausschuss des Landtags zu erreichen. Sollte diese Terminschiene nicht erreicht werden, würde dies eine erhebliche Verzögerung mit möglicherweise negativen Folgen für den Förderzugang bedeuten. Beschlussvorschlag 1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV- Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einerSeite 1 von 16 Seite 2 Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen. Begründung Die im Jahr 2017 vorgelegte Machbarkeitsstudie hat die grundsätzliche verkehrliche Sinnhaftigkeit und die technische Machbarkeit einer Seilbahnverbindung des Venusbergs mit den Arbeitsplatz- und Wohnschwerpunkten im und ums Bundesviertel sowie dem Beueler Süden bestätigt. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, die aus der Machbarkeitsstudie hervorgegangene Vorzugsvariante- die sogenannte Nordtrasse- einer volkswirtschaftlichen Untersuchung zu unterziehen. Hierzu wurde das bundesweit einheitlich für ÖPNV Infrastrukturvorhaben vorgegebene Verfahren der Standardisierten Bewertung gewählt. Nach einem intensiven Beteiligungsprozess mit den zuständigen Verkehrsministerien des Bundes, des Landes NRW und dem Nahver- kehr Rheinland sowie den SWB Bus und Bahn als potentiellen Betreiber, liegt nun das vorläufige abgestimmte Ergebnis vor. Mit einem Nutzen-Kostenfaktor von 1,6 liegt ein hervorragendes Ergebnis vor. Knapp 15.000 Fahrgäste würden die Seilbahn täglich nutzen und somit rund 12 Millionen Pkw-Kilometer pro Jahr vermeiden. ÖPNV-Fahrgäste aus dem Beueler Süden könnten zum Beispiel das Universitätsklini- kum mit der Seilbahn in weniger als der Hälfte der gegenwärtigen Fahrzeit erreichen. Dies verdeutlicht, dass die in den VRS-Tarif inte- grierte Seilbahnverbindung eine wichtige Ergänzung im Bonner ÖPNV-Netz wäre und somit einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität leisten würde. Planungsanlass Die Stadt Bonn untersucht die Realisierung eines seilgeführten öffentlichen Verkehrsmittels, das eine Verbindung zwischen dem Venusberg mit der Wohnsiedlung, den Naherholungsflächen und den Kliniken mit den im Tal liegenden Siedlungsbereichen und den dortigen Trassen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herstellen soll. Diese mögliche Verbindung wurde im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP 2020) für einen Teilabschnitt angeregt und einer groben Untersuchung unterzogen (Ratsbeschluss zum VEP 2020 im Jahr 2012). Die heutige verkehrliche Situation auf dem Venusberg sowie die geplanten Erweiterungsmaßnahmen des Universitätsklinikums (u.a. Eltern-Kind- Zentrum) führten zu weiteren Diskussionen einer Seilbahnverbindung zwischen dem Venusberg und z.B. dem zwischenzeitlich eingerichteten Haltepunkt für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Bundesviertel. Weiterhin ergaben sich durch eine Verlängerung über den Rhein mitSeite 2 von 16 Seite 3 Anschluss an die dortigen Schienentrassen zusätzliche zu untersuchende verkehrliche Potentiale. Der Hauptausschuss der Stadt Bonn beschloss daraufhin im Jahr 2015, diese weiterführenden Planungsansätze im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen (DS-Nr. 1511829EB8). Die Ziele der Machbarkeitsstudie waren • die Ermittlung der Nachfrageeffekte mit zusätzlicher Berücksichtigung von touristischen Verkehren und des Radverkehrs, • die Prüfung der unterschiedlichen Trassenvarianten und Verlängerungs- optionen, • die Durchführung der Nachfrageberechnung für ausgewählte Varianten sowie • die Untersuchung der Ertragssituation für ausgewählte Varianten anhand erster Trassenkonzeptionen. Diese Machbarkeitsstudie hat die grundsätzliche technische Machbarkeit im Jahr 2017 bestätigt (DS-Nr. 1711646). Begleitend zu der Machbarkeits- studie wurde eine Bürgerbeteiligung mit mehreren Veranstaltungen durch- geführt. Als Grundlage für die zukünftigen Entscheidungen sollte danach, aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und angepassten Rahmen-bedingungen, eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung als Vorprü-fung zur Förderfähigkeit des Projektes durchgeführt werden (DS-Nr. 1711646AA2). Die Verwaltung entschied sich aus kapazitäts- und zeitlichen sowie aus fachspezifischen Gründen jedoch daraufhin, in Anlehnung an die Verfah- rensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitio- nen im öffentlichen Personennahverkehr (Version 2016) eine Standardi- sierte Bewertung auszuschreiben (2018) und nach der Vergabe eine entsprechende Abstimmung mit den zuständigen Behördenerstellen vorzunehmen. Entsprechende Sachstände hierzu wurden danach des Öfteren mitgeteilt (z.B. DS-Nr. 1911822). Das Verfahren der Standardisierte Bewertung Um den Zuwendungsgebern Bund und Land die Möglichkeit zu geben, die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verschiedener Investi- tionsmaßnahmen untereinander vergleichen zu können und um eine transparente Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stehen zu haben, wurde erstmals 1979 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr eine Verfahrensanleitung für die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erstellt und zuletzt auf den Sach- und Preisstand 2016 fortgeschrieben. Diese umfasst eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit und eine Folgekostenrechnung, die den örtlichen Entscheidungsträgern alle für sie relevanten Einnahmen und Ausgaben aus betriebswirtschaftlicher Sicht verdeutlicht. Investi- tionsvorhaben im ÖPNV müssen aufgrund ihrer gesamtwirtschaftlichen undSeite 3 von 16 Seite 4 gesamtgesellschaftlichen Bedeutung sowohl unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile für die Fahrgäste sowie der Auswirkungen auf die Allgemeinheit bewertet werden. Der Einsatz urbaner Seilbahnsysteme zur Ergänzung des ÖPNV stellt in Deutschland ein Novum dar. Dementsprechend sind Seilbahnsysteme in der aktuell vorliegenden Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung noch nicht abgebildet. Die Fördergeber Land und Bund stimmten jedoch dem Vorgehen zu, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung in Anlehnung an die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrswege-investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (Version 2016) zu erstellen, indem die Verfahrensstruktur eingehalten wird, vorgegebene Wert- und Preisansätze verwendet und spezifische Ansätze für die Seilbahn, soweit erforderlich, in Abstimmung mit den Fördergebern ergänzt wurden. Insofern basiert die nun durchgeführte Bewertung auf der Verfah-rensanleitung zur „Standardisierten Bewertung von Verkehrswege- investitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr– Version 2016“. Eine weitere Besonderheit zur Erlangung von Fördergeldern ergibt sich aus der derzeit in der Europäischen Union (EU) gültigen Rechtslage, die urbane Seilbahnen im ÖPNV nicht mit konventionellen ÖPNV-Systemen gleichsetzt. Gemäß EU-Recht sind aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen nur erlaubt, wenn dies nicht zur Wettbewerbsverzerrung führt. Zu Seilbahnen gab es in der Vergangenheit abschlägige Entscheidungen. Hier muss insbesondere die Zweckbestimmung geprüft werden. Zum Erhalt der Fördergelder entsprechend den konventionellen ÖPNV-Systemen wird das entsprechende Notifizierungsverfahren von den Beteiligten aktuell vorbereitet (Stand Oktober 2021). Zu Beschlusspunkt 1 (Ergebnis der Standardisierten Bewertung): Die ersten Arbeiten zum Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens des Seilbahnprojekts Bonn starteten Ende 2018, um mögliche Verfahrens- ergänzungen zu eruieren. Erste Vorgespräche mit Vertretern des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM NRW) und des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) fanden im Jahr 2019 statt, dem der Start ins formelle Verfahren Anfang 2020 folgte. Zu dem Zeitpunkt sah die gesetzliche Grundlage nur eine mögliche Beteiligung des Landes, nicht aber des Bundes zur Förderung des Projekts vor. Erst mit der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) wurde eine Beteiligung des Bundes ermöglicht. Die Abstimmungen zum Verfahren im Beisein von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur starteten Anfang 2021. Die zugrundeliegende Trassenplanung Wie in der DS 1711646 dargestellt, kommt die 2017 fertiggestellte Machbar- keitsstudie zu dem Ergebnis, dass eine Seilbahnverbindung technisch machbar ist. Dabei wurden 11 verschiedene Führungsvarianten in zwei Korridoren untersucht und die dafür zu erwartenden Verkehrsmengen undSeite 4 von 16 Seite 5 Entlastungseffekte berechnet, und zwar für die beiden Optionen Venusberg-Bundesviertel und die Weiterführung über den Rhein nach Ramersdorf/ Oberkassel. Als Ergebnis wurde als Trasse mit dem höchsten Potential die sogenannte Nordtrasse vom Uniklinikum über die Stationen Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz ), Haltepunkt UN Campus, Rheinaue zum zukünftigen S13-Bahn-Haltepunkt Ramersdorf festgestellt und für eine weitere nähere Betrachtung empfohlen. Diese Trassenführung wurde gemäß Empfehlung der Machbarkeitsstudie und politischem Beschluss (DS 1711646AA2) der Standardisierten Bewertung zu Grunde gelegt. Auf Grund des hohen Planungs-und Untersuchungsaufwandes sowie des intensiven Abstimmungsprozesses mit den beteiligten Fördergebern ist bei der Standardisierten Bewertung eine Betrachtung mehrerer Trassenvarianten nicht möglich. Dementsprechend erscheinen z.B. Trassenverlängerungen in Beuel oder im Bonner Westen grundsätzlich zwar technisch möglich, bedürften aber dann eigener Machbarkeitsuntersuchungen bzw. Standardisierter Bewertungen zum Nachweis der gesamtwirtschaftlichen Rentabilität. Ein renommiertes Fachbüro für Seilbahnplanung hat die Trasse planerisch vertiefend untersucht und eine den Ansprüchen genügende Seilbahnart abgeleitet und einen Längenschnitt erstellt, der für die Seilbahntechnik einer Planungstiefe entspricht, die zur Ausschreibung des Vorhabens den Einbezug aller dafür infrage kommenden Hersteller zulässt. Dabei wurden auch die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses im Zuge der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Der Trassenverlauf umfasst rd. 4.260 m Länge mit insgesamt fünf Stationen: Schießbergweg, Rheinaue, UN- Campus, Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz) und Uniklinik West.Seite 5 von 16 Seite 6 Die Streckenführung orientiert sich soweit möglich an den vorhandenen Straßenzügen. Für die Umsetzung ist die Errichtung von zwei Einseil- Umlaufbahnen (EUB) vorgesehen, die jeweils bis zum UN-Campus führen. Das System erlaubt die voneinander unabhängige Nutzung der Anlagen. Der Übergang der Kabinen zwischen den beiden Anlagen bleibt von den Fahrgästen aber unbemerkt. Die Kabinen bieten 10 Sitzplätze und damit bei einer Geschwindigkeit von 5 m/s eine Kapazität von 1500 Personen/Stunde und Richtung und bei einer Geschwindigkeit von 6 m/s eine Kapazität von 1800 Personen/Stunde und Richtung. Die Fahrzeugfolgezeit liegt bei 24 s (5 m/s) bzw. 20 s (6 m/s). Die rechtsrheinisch geplante Station am Schießbergweg liegt zwischen dem geplanten zukünftigen S-Bahn-Haltepunkt Bonn Ramersdorf (S13) und der Straßenbahn-Haltestelle Schießbergweg, so dass eine Verknüpfung zu den beiden vorhandenen Schienenangeboten hergestellt wird. Vom Schießbergweg führt die Seilbahn über das nahe gelegene Telekom- Gelände und dann über den Rhein zur linksrheinischen Rheinaue, wo die nächste Station nahe dem Posttower geplant ist. Eine weitere Station ist am UN-Campus geplant; hier wird eine Verknüpfung mit dem SPNV und der Stadtbahn hergestellt. Im Weiteren verläuft die Trasse über die Hermann- Milde-Straße/ Urstadtstraße bis zum Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz), wo eine unmittelbare Verknüpfung mit der Straßenbahn und Buslinien entsteht. Von dort fährt die Seilbahn hoch zum Universitätsklinikum Bonn auf dem Venusberg. Alle Stationen werden barrierefrei ausgeführt. Die ausreichend Platz bietenden Kabinen können so auch von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und zum Transport von Fahrrädern genutzt werden. Die zurzeit geplanten Stützen stehen überwiegend in öffentlichem Raum und messen durchschnittlich mehr als 28 m Höhe. Die höchste Stütze steht mit rd. 50 m Höhe am Klinikum. Die Höhe der Stationen liegt zwischen +/- 0-Ebene (ebenerdig) und +2-Ebene (Station UN-Campus Bahnsteighöhe ca. 9 m über Gelände). Trassendetails Für die Umsetzung ist die Errichtung von zwei Einseil-Umlaufbahnen (EUB) vorgesehen, die jeweils bis zum UN-Campus führen. Der Übergang der Kabinen zwischen den beiden Anlagen bleibt von den Fahrgästen unbemerkt. Die Eckdaten der Anlagen sind nachfolgend aufgeführt. Eckdaten Anlage 1 (aktueller Planungsstand): Schießbergweg – UN- Campus • Horizontale Länge: ca. 2350 Meter • Streckenlänge Schießbergweg – Rheinaue: ca. 1450 Meter • Streckenlänge Rheinaue – UN-Campus: ca. 900 Meter • Seilbahnanlage mit 17 Stützenbauwerken • Lage Antrieb Seilbahn: Station SchießbergwegSeite 6 von 16 Seite 7 • Lage Abspannung Seilbahn: Station UN-Campus • Seilbahnstation Schießbergweg o ebenerdige Station; Ein- und Ausstiegsebene (Ebene 0, ca. 1,00 m über Bestandsgelände) o Umkehrstation o Garagierung für Fahrzeuge beider Seilbahnanlagen o offener Stationsbau • Seilbahnstation Rheinaue o ebenerdige Station; Ein- und Ausstiegsebene (Ebene 0, ca. 1,00 m über Bestandsgelände) o Durchfahrtsstation o offener Stationsbau • Seilbahnstation UN-Campus o aufgeständerte Station; Ein- und Ausstiegsebene (Ebene +1, ca. 9,00 m über Bestandsgelände) o Durchfahrtsstation bzw. Umkehrstation Eckdaten Anlage 2 (aktueller Planungsstand): UN-Campus – Uniklinik West • Horizontale Länge: ca. 1950 Meter • Streckenlänge UN-Campus – Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz): ca. 1050 Meter • Streckenlänge Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz) – Uniklinik West: ca. 900 Meter • Seilbahnanlage mit 17 Stützenbauwerken • Lage Antrieb Seilbahn: Station Uniklinik West • Lage Abspannung Seilbahn: Station UN-Campus • Seilbahnstation UN-Campus o aufgeständerte Station; Ein- und Ausstiegsebene (Ebene +1, ca. 9,00 m über Bestandsgelände) o Durchfahrtsstation bzw. Umkehrstation • Seilbahnstation Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz) o aufgeständerte Station; Ein- und Ausstiegsebene (Ebene +1, ca. 6,00 m über Bestandsgelände) o Durchfahrtsstation • Seilbahnstation Uniklinik West o aufgeständerte Station; Ein- und Ausstiegsebene (Ebene +1, ca. 4,50 m über Bestandsgelände) o Umkehrstation Kreuzungsvereinbarungen mit Eisenbahninfrastruktur gilt es zu gegebenerSeite 7 von 16 Seite 8 Zeit zu klären. So sind beispielsweise Gespräche mit der DB zu führen, um das Queren der DB-Trassen abzustimmen. Das durchzuführende Planfeststellungsverfahren erfolgt entsprechend Landesseilbahngesetz (SeilbG NRW §3) im Anschluss an die notwendige Genehmigungsplanung. Infrastrukturkosten Die Infrastrukturkosten wurden getrennt nach Seilbahntechnik, Tief-/ Hoch- bau und weitere Ausstattung im Preisstand 2019 ermittelt, um jeweils adäquate Risikoaufschläge berücksichtigen zu können. Für die Seilbahntechnik der Trasse in Standardausführung werden Infrastruktur- kosten in Höhe von 26.845 T€ erwartet. Die Infrastrukturkosten für den Tief- und Hochbau entsprechend aktuellem Informationsstand (Fachgutachten z.B. Geologie und Naturschutz fehlen noch) belaufen sich auf 16.185 T€ und umfassen Fundamente, Zugangsinfrastruktur und Seilbahngebäude (ohne Garagierung, Kommando- und Aufsichtsstände) als Funktionsbauwerke (ohne architektonisch hochwertige Gestaltung). Für die weitere Ausstattung werden Kosten in Höhe von 2.400 T€ erwartet. Entsprechend den unterschiedlich erreichten Planungstiefen von Seilbahntechnik, Tief-/Hochbau und weiterer Ausstattung werden Kosten für Risiken zwischen 5% und 15% aufgeschlagen. Hinzu kommen erfahrungsgemäß etwa 17,5% Planungskosten und 300 T€ für die vor Inbetriebnahme verpflichtende Seilbahnabnahme. Insgesamt werden damit Infrastrukturkosten für die Seilbahntrasse in Höhe von 57.690 T€ ermittelt. Zudem werden unter Berücksichtigung von 17,5% Planungskosten und den jeweiligen Risikoaufschlägen Kosten in Höhe von 4.073 T€ für Kabinen (95 Stück), 3.875 T€ für die Garagierung und 547 T€ für die Überwachungsräume erwartet, sodass die gesamten Infrastrukturkosten der Seilbahn bei ca. 66 Mio. € netto liegen.Seite 8 von 16 Seite 9 Gemäß der Abstimmung mit den Fördergebern Land und Bund sowie dem NVR zählen die Investitionen für die Strecke und die Stationen sowie für die als Abstellanlage dienende Garagierung zu den bewertungsrelevanten Infrastrukturkosten, während die Kabinen und Überwachungsräume als nicht bewertungsrelevant eingestuft werden. Mit Voranschreiten der Planungen werden die Kostenermittlungen weiter konkretisiert und die Zuwendungsfähigkeit aller Anlageteile wird vom Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörde im Verbundgebiet nach Vorlage des Förderantrags geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt wird unterstellt, dass alle bewertungs- relevanten Infrastrukturkosten der Seilbahntrasse zuwendungsfähig sind. Zudem wird unterstellt, dass die Europäische Union mit Abschluss desSeite 9 von 16 Seite 10 Notifizierungsverfahrens eine Förderung wie bei konventionellen Schienensystemen zulässt. Für die Finanzierung werden demnach folgende Anteile angesetzt: 75% Bundesfinanzhilfe nach GVFG 20% ergänzende Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) 5% Eigenmittel der Stadt Bonn. Auf Grund der o.g. Förderregularien zu den Infrastrukturkosten (66 Mio € netto) würde bei der Stadt Bonn nach Abzug von nicht förderfähigen Planungs- und Investitionskosten ein ungefährer Eigenanteil von bis zu 11 Mio € netto verbleiben. Die Reduzierung dieses Eigenanteils durch andere Förderprogramme wird im weiteren Verfahren geprüft. Betriebskonzept Die Seilbahn wird in das heutige ÖV-Angebot eingebettet. An den Stationen entstehen Verknüpfungen mit dem vorhandenen SPNV-, Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busnetz. Damit kann die SWBV den Fahrgästen zum Universitätsklinikum nicht nur einen Busverkehr anbieten, sondern ergänzend auch eine ÖPNV- Anbindung mit einem vom Straßenverkehr unabhängig fahrenden Verkehrsmittel. Zudem entsteht im ÖPNV-Netz der SWBV eine ergänzende Tangential-verbindung im südlichen Stadtgebiet. Das Universitätsklinikum wird nach Inbetriebnahme der Seilbahn vom rechtsrheinischen Schießbergweg in weniger als 20 Minuten erreichbar, während heute über 40 Minuten notwendig sind. Für die Seilbahn sind ganzjährig 17 Stunden Betriebszeit täglich geplant. Die gewählten Betriebszeiten entsprechen einer Abstimmung mit Vertretern des Universitätsklinikums, die anstreben, dass das Zeitfenster zwischen 5:30 Uhr und 21 Uhr abgedeckt wird. Damit ist die Nutzung nicht nur für die täglichen Patienten der Ambulanz und für die Besucher, sondern auch für die Beschäftigten im Schichtdienst sichergestellt. Die Umlaufseilbahn ist ein Stetigförderer. Einer ihrer größten Vorteile liegt darin, dass sich immer einstiegsbereite Fahrzeuge im Zustiegsbereich befinden. Über die Geschwindigkeit und über die Zahl der eingehängten Kabinen wird das Platzangebot geregelt. Daraus ergibt sich das rechnerische Taktangebot. Geplant ist ein Angebot mit einem 20- bis 24- Sekunden-Takt und Geschwindigkeiten zwischen 5 und 6 m/s. Die Strecke zwischen Schießbergweg und Venusberg kann damit von den Fahrgästen in rd. 16 bis 19 Minuten Fahrzeit zurückgelegt werden. Dabei gilt, anders als bei den konventionellen urbanen ÖV-Verkehrsmitteln, dass die Fahrgeschwindigkeit in der Hauptverkehrszeit (HVZ) höher ist als in der Nebenverkehrszeit, um in der HVZ ausreichende Platzkapazitäten anzubieten.Seite 10 von 16 Seite 11 Vorläufiges Ergebnis der Standardisierten Bewertung Durch die Seilbahn soll in dem strukturstarken Raum südlich des Bonner Zentrums eine Querverbindung zu den bestehenden Schienenangeboten geschaffen werden, die das heutige ÖPNV-Angebot ergänzt, um dem Alltagsverkehr eine attraktive Tangentialverbindung mit Verknüpfung zu den kommunalen Schienenangeboten und dem SPNV beidseits des Rheins und dem Klinikum anbieten zu können. Der Maßnahmenbereich ist rechts- wie linksrheinisch an den SPNV und an das städtische Schienennetz (Stadt- und Straßenbahn) der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) angebunden. So gibt es vielfältige Schienen-angebote vom Loki-Schmidt-Platz (ehem. Hindenburgplatz), UN- Campus und Schießbergweg zum Zentrum hin. Aber der Venusberg mit dem UKB ist trotz der davon ausgehenden starken Verkehrsnachfrage lediglich durch Busse der SWBV an das ÖPNV-Netz Richtung Zentrum angebunden, die über enge, stark belastete Zufahrtsstraßen das auf dem Berg gelegene Klinikum erreichen. Zudem besteht heute nur ein sehr eingeschränktes ÖPNV-Angebot zwischen dem Venusberg (mit Wohnsiedlung und Klinikum) und den im Tal befindlichen Siedlungsstrukturen sowie den dortigen Schienentrassen. Die zu überwindenden Hürden können nur mit beträchtlichen Umwegen genommen werden, zudem sind die wenigen Zufahrtstraßen hoch belastet und dadurch für den ÖPNV auch verspätungsanfällig. Ziel des Seilbahnangebotes ist eine weitere Vernetzung der heutigen Angebote durch Schaffung einer komfortablen städtischen Querverbindung und die Erschließung des nachfragestarken Venusbergs mit einem hochwertigen Verkehrsmittel, das den Ansprüchen der Topographie gerecht wird, um den künftigen Alltagsverkehr stadt- und umweltverträglich abwickeln zu können. Angesprochen werden sollen damit insbesondere tägliche Pendler, Patienten und Besucher des Klinikums sowie sonstige Alltagsverkehre. Gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung wurden in den Abstimmungsgesprächen mit den Zuwendungsgebern, hier das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM NRW) sowie dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörde im Verbundgebiet • die Abgrenzung des Investitionsvorhabens, • ein vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan und • das Verkehrsangebot und die Verkehrsnachfrage des Mit- und Ohne- Falls abgestimmt. Innerhalb dieser Abstimmungen wurden insbesondere die folgenden Punkte festgelegt: • Die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung von Besonderheiten nach der aktuellen Verfahrens- anleitung zur Standardisierten Bewertung, Version 2016 durchgeführt.Seite 11 von 16 Seite 12 • Als Analysejahr wird aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrgastdaten das Jahr 2017 gewählt. Als Basis der Standardisierten Bewertung wurde das Verkehrsmodell für den öffentlichen Verkehr (ÖV) von der Stadt Bonn übernommen und auf den Fahrplanstand 2017 aktualisiert. Die Zähldaten stammen aus unterschiedlichen Monaten des Jahres 2017. • Als Prognosejahr wird in Korrelation zum aktuellen Bundesverkehrs- wegeplan das Jahr 2030 festgelegt. Zur Prüfung der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Vorhabens wurde die Summe der zu erwartenden Einzelnutzen den Kosten gegenübergestellt und die Nutzen-Kosten-Differenz bzw. das Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt. Ein Vorhaben gilt als gesamtwirtschaftlich sinnvoll, wenn der Gesamtnutzen die Kosten übersteigt bzw. das Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als eins ist. Als wesentliches Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung ist festzuhalten, dass die volkswirtschaftliche Rentabilität des Seilbahnvor- habens derzeit eindeutig nachgewiesen ist. Auf Basis der aktuell vorliegenden Kostenermittlung ergab sich zunächst ein Nutzen-Kosten- Verhältnis (NKV) von 2,1. Gemäß der Verfahrensanleitung wurde zudem eine Sensitivitätsrechnung durchgeführt, um die Auswirkung einer Kostenerhöhung auf das NKV zu ermitteln, da die Erfahrung zeigt, dass sich die Kosten mit Voranschreiten der Planung meist erhöhen. Um hier substantielle Preissteigerungen, die sich auf Grund der noch zu vertiefenden Planungen und evtl. möglicher Auflagen im Planfeststellungsverfahren ergeben können, schon in dieser Untersuchung zu berücksichtigen, wurde ein 30% prozentiger Aufschlag auf die o.g. Infrastrukturkosten berücksichtigt.Seite 12 von 16 Seite 13 Unter Berücksichtigung dieser 30%igen Kostenerhöhung sinkt das NKV auf 1,6. Das NKV von 1,6 ist demnach der zum jetzigen Zeitpunkt relevante Wert. Das Seilbahnvorhaben erweist sich aber auch damit noch als volkswirtschaft-lich sinnvolles Projekt, so dass derzeit diesbezüglich die formale Frage hinsichtlich der Förderfähigkeit eindeutig positiv zu beantworten ist. Gleiches gilt bezüglich der Inanspruchnahme der Übergangsregelung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Verfahrensstand es sich um ein vorläufiges Ergebnis handelt, weil die Standardisierte Bewertung auf Grund der Erkenntnisse der Genehmigungsplanung für den Förderantrag noch zu aktualisieren ist. Folgekostenrechnung Während es sich bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung um eine volkswirtschaftliche Betrachtung handelt, zeigt die Folgekostenrechnung die betriebswirtschaftliche Seite des Vorhabens auf, indem die durch die Investitionsmaßnahme zu erwartenden jährlichen Kosten für die verschie- denen Kostenträger zusammengestellt werden. Die Folgekostenrechnung (FKR) dient dazu, den örtlichen Entscheidungsträgern die betreffenden finanziellen Auswirkungen bei Realisierung des Seilbahnvorhabens in Bonn offen zu legen. Denn erst durch die Gewissheit, dass die mit dem Vorhaben einhergehenden Folgekosten langfristig finanzierbar sind, sind die Investitionen gesamtwirtschaftlich vertretbar. Die Seilbahn soll in das heutige ÖPNV-Angebot eingebettet werden. Folglich ist die SWB als Betreiber eingeplant. Die Stadtwerke Bonn GmbH ist demnach als Infrastrukturbetreiber und ÖV-Betreiber von dem Vorhaben betroffen, während die Bundesstadt Bonn als Aufgabenträger letztlich die entstehenden Mehraufwendungen trägt. Somit werden Folgekostenrechnungen für diese beiden Vorhabenbeteiligten durchgeführt. Wegen der sich zeitlich verändernden Wirkungen der Zuwendungen werden die durch die Infrastruktur zu erwartenden Folgekosten differenziert nach drei Betrachtungshorizonten aufgezeigt: Kurzfristig in einem Zeitraum bis 10 Jahre, mittelfristig in einem Zeitraum von 10 bis 30 Jahren und langfristig in einem Zeitraum über 30 Jahre. Für die SWB als Infrastruktur- und ÖV-Betreiber ergeben sich zu erwartende jährliche Mehraufwendungen in Höhe von kurzfristig 800 T€, mittelfristig 1.110 T€ und langfristig 2.100 T€. Die Bundesstadt Bonn als Aufgabenträger übernimmt den Ausgleich der nicht durch Erträge gedeckten Aufwendungen des Infrastruktur- und ÖV- Betreibers. Dementsprechend wird der für die Aufgabenträger nach Projektrealisierung zu leistende Beitrag durch die Ertrags- und Aufwandspositionen der SWB bestimmt. Damit stellen sich kurzfristig zu tragende jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 800 T€, mittelfristig von 1.110 T€ und langfristig von 2.100 T€ ein. Eine langfristige ÜberforderungSeite 13 von 16 Seite 14 der Leistungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn ist durch das Projekt nicht zu erwarten. Die Folgekostenrechnung im Rahmen der vorläufigen Standardisierten Bewertung stellt als gesamtwirtschaftliche Kosten-Nutzen Untersuchung in einem ersten Schritt eine Abschätzung der tatsächlichen Betriebskosten unter Berücksichtigung der Einnahmen dar. Im weiteren Planungsprozess werden die Betriebskosten weiter durch den SWB-Konzern zu konkretisieren sein, sodass bis zum Zeitpunkt der finalen Beschlussfassung über den tatsächlichen Bau einer Seilbahn ein verlässlicher und umfänglicher Business Case entsteht, der sowohl die finanziellen Auswirkungen auf Seiten des SWB-Konzerns als auch des städtischen Haushalts abbildet. Zu 2. (Aufnahme in den ÖPNV Bedarfsplan NRW). Aktuell ist die Voraussetzung zur Aufnahme dringlicher Maßnahmen in den bestehenden ÖPNV-Bedarfsplan eine mit dem VM NRW vorläufig abgestimmte Standardisierte Bewertung (NKV größer 1,0) und ein Regionalratsvotum. Für den Regionalrat (11.02.2022) wird zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet ohne auf den Abschluss des Notifizierungsverfahrens zu warten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Nach erfolgter Zustimmung des Regionalrats wird die Maßnahme „Seilbahn Bonn“ dem Bau- und Verkehrsausschuss des Landes NRW (09.03.2022) zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und Infrastrukturfinanzierungsplan vorschlagen. Aller Voraussicht nach geht eine Vorlage des Vorhabens zur Aufnahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan damit einher. Erst nach der Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW sowie in den ÖPNV- Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes kann ein Finanzierungsantrag gestellt werden. Hierfür ist die Planung weiter zu vertiefen und ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.Seite 14 von 16 Seite 15 Zu 3. (Bürgerbeteiligung) Parallel zu dem Erarbeitungsprozess der o.g. Machbarkeitsstudie wurde auch eine intensive Bürgerbeteiligung mit Internetpräsenz und mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. Hierbei wurden zum einen die Bürgerinnen und Bürger über die bisherigen Erkenntnisse informiert, zum anderen Anregungen zur Planungsaufgabe aufgenommen. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind auf der Website www.bonn.de und unter www.bonn-macht-mit.de zugänglich. Insofern ist nun als erstes geplant, die Website inhaltlich zu aktualisieren und besser zu bebildern. Die Verwaltung möchte den Bürgerbeteiligungsprozess wiederaufnehmen und die Bevölkerung im ganzen Stadtgebiet über die Seilbahn informieren und sie regelmäßig über die kommenden Planungsschritte auf dem Laufenden halten. Insofern soll die Erstellung einer Kommunikationsstrategie und eines Kommunikationskonzeptes unter Beachtung des CD-Handbuchs der Bundesstadt Bonn in Auftrag gegeben werden. Der Finanzaufwand wird mit rund 100.000 € beziffert. Die Strategie und das Konzept sollen Folgendes mindestens beinhalten: • Analyse der Zielgruppen, der Kommunikationsmittel/-kanäle und Vorschläge für einen geeigneten crossmedialen Kommunikationsmix, Maßnahmenvorschläge • Kern-Botschaften (Claims) • Visualisierungen/Key Visuals im Einklang mit dem städtischen Corporate Design • Unterstützung bei Inhalt, Fotos und Bewegtbildern für eine Projektseite/ Microsite unter dem Dach der www.bonn.de • Ideen für Social-Media-Kommunikation sowie entsprechende Unterstüt- zung • Planung/Organisation/Durchführung unterschiedlicher Kampagnen • Bereitstellung von Textentwürfen für die Webseite (bonn.de), Newsletter etc.Seite 15 von 16 Seite 16 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12.07. Produktgruppenbezeichnung Verkehrsplanung Produkt 1.12.07.02/ Innenauftrag 6100000 Produktbezeichnung Planung ÖPNV/ ÖPNV-Pauschale § 11 (2) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 100.000,00 72.1000 2021 Einzahlungen / Erträge 100.000,00 61.1000 2021 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 Anlage/n KeineSeite 16 von 16
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de