212060-05 AA · Änderungsantrag
Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060
Kerndaten
- Nummer
- 212060-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 212060-05 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 27.01.2022 gez. Jansen Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Umsetzung des Zielbeschlusses zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie wird für die Zone 9, Innenstadt Bad Godesberg, bis zum 31.12.2025 ausgesetzt, um dem Einzelhandel die Chance zu geben, sich von den Folgen der Pandemie zu erholen. 2. Handwerksbetriebe, Pflegedienste sowie alle mit der gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang stehenden Lieferdienste werden grundsätzlich von der Parkraumstrategie ausgenommen. 3. P&R-Parkplätze, wie z.B. die Rigal’sche Wiese, werden von der Bewirtschaftung ausgenommen. Begründung Die mehrfachen Wellen der Pandemie mit Lockdown, Teillockdown sowie immer wechselnden Hygienebestimmungen haben bei innerstädtischen Einzelhändlern, Restaurants und Dienstleistern nachweislich zu großen Umsatzeinbußen geführt. Um diesen die Regenerationsphase nach der hoffentlich auslaufenden Pandemie in einem ohnehin durch Online-Händler sowie den Marktplatz Berkum erschwerten Marktumfeld zu ermöglichen und um die Innenstadt vital und funktionsfähig zu erhalten, soll von Parkkostenerhöhungen, zumindest temporär, abgesehen werden. Geradesamstags kommen Menschen aus der Region nach Bad Godesberg, weil man dort kostenlos parken kann. Eine Ausnahme für die die unter 2. genannten Unternehmen und Dienste vermeidet unnötige Bürokratie und unnötige Eingriffe in die Dispositionshoheit der Unternehmen. Handwerksbetrieben wird grundsätzlich rationales Verhalten unterstellt. Sollte ein Mitarbeiter ein Einsatzfahrzeug mit nach Hause nehmen, weil er damit Fahrwege verkürzen und somit dem Unternehmen Fahrtkosten ersparen kann, dann ist dies im Sinne der Nachhaltigkeit positiv zu werten. Allerdings handelt es sich hierbei um tagtäglich neu getroffene Dispositionen,Seite 1 von 2 Seite 2 die allenfalls mit einem Stasi-Apparat zu überwachen wären, worauf im Sinne der Verhältnismäßigkeit zu verzichten ist. Darüber hinaus werden von Kunden nicht nur Handwerker aus dem Bonner Stadtgebiet beauftragt, sondern auch aus dem Umland. Da diese von der Parkraumstrategie nicht zu erfassen sind, sind Handwerker aus dem Bonner Stadtgebiet mit diesen gleichzustellen, um keinen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil zu erlangen. Jeder, der einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, weiß, dass am Markt Knappheit bei häuslichen Pflegediensten herrscht. Diese nutzen das Auto, um erstens in begrenzter Zeit eine größtmögliche Anzahl von Patienten zu versorgen, weil sie zweitens Patientenunterlagen und medizinische Geräte mitführen sowie um drittens ihre physische Kraft vollkommen für die Patienten zur Verfügung zu haben. Was nützt eine Pflegekraft, die einen Patienten zur Dekubitusprophylaxe umbetten muss, wenn diese erschöpft auf dem Heiderhof oder in Schweinheim ankommt? Zudem ist jedwede Verteuerung der Patientenversorgung aus sozialen Gründen abzulehnen. Abhol- und Lieferfahrten von medizinischen Laboren, Sanitätshäusern, Versorgern von medizinischen Sauerstoffgeräten und ähnliche sind analog zu betrachten. Es ist widersinnig, aus der Region anreisende Autofahrer zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen zu wollen, dann aber einen heute noch kostenlosen P&R- Parkplatz zu bepreisen. Insofern sind P&R-Parkplätze von der Bewirtschaftung frei zu halten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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