← zurück zu 212060

212060-01 AA · Änderungsantrag

Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060

Nummer
212060-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 03.02.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212060 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.244 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
212060-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
19.01.2022
Zielbeschluss zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie
Antrag zur Vorlage 212060
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung
Hauptausschuss 03.02.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Die Parkgebührenordnung wird mit Wirkung zum 01.06.2022 wie folgt
geändert:
1. Die Gebührenzonen 1 und 2 im Stadtbezirk Bonn werden zu einer Zone
zusammengefasst. Zukünftig beträgt in dieser zusammengefassten Zone 1 die
Gebühr 2,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.
2. In der Gebührenzone 2 der Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel gilt
zukünftig eine Gebühr von 1,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im
Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3.
3. In der Gebührenzone 3 bzw. außerhalb der Zonen 1 und 2 beträgt die
Gebühr zukünftig 1,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.
4. Die Gebührenpflicht (§ 2, 6)
a) in der Zone 1 beginnt täglich um 08:00 Uhr und endet um 20:00,
b) in der Zone 2 beginnt montags bis samstags um 08:00 Uhr, in Teilen der
Zone 3 weiterhin um 07:00 Uhr.
c) In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden
samstags zukünftig Gebühren erhoben.
5. Das Tagesticket auf dem Venusberg bzw. in den Straßen Robert-Koch-
Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße,
Kiefernweg,Waldauweg und Don-Bosco-Straße kostet zukünftig 12 EUR.
Tagestickets werden zukünftig in allen Bewohnerparkzonen in den vom
Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten.Seite 1 von 3
Seite 2
6. Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens („Brötchentaste“) entfällt.
7. Die Regelung für das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen (§ 1, 3) wird
bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab dann nicht mehr gewährt.
8. In Lieferbuchten gilt in den Zonen 1 und 2 zukünftig generell rund um die Uhr
ein Parkverbot.
II. Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich
angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlen und
Zahlungen mit EC-, Kreditkarte oder digital ermöglichen.
Begründung
Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicherer Mobilität zu
verstärken und zugleich die Mehreinnahmen für den Ausbau des ÖPNVs bzw.
vergünstigte Ticketangebote zu nutzen, sollen die Gebühren für das Parken im
oberirdischen öffentlichen Raum erhöht bzw. die gebührenpflichtigen Zeiten
verlängert werden.
Zu niedrige Parkgebühren, bzw. kostenfreies Parken macht Autofahrten
attraktiver gegenüber der Nutzung von Bus und Bahn, hat also eine
unerwünschte Lenkungswirkung. Im Vergleich zu Köln (4€/h) sind die
Gebühren in Bonn mit bislang 2,00€-2,60€/h zu niedrig angesetzt, um eine
Lenkungswirkung erzielen zu können.
Weil die Parkgebühr für die Belegung öffentlichen Raumes erhoben wird und
Elektrofahrzeuge nicht weniger Platz als Verbrenner verbrauchen, soll die
Regelung für kostenfreies Parken Ende 2022 auslaufen. Um E-Autos
gegenüber Verbrennern attraktiver zu machen ist die Regelung ab 2023 neben
diversen E-mobilitätsbezogenen Förderprogrammen, Steuererleichterungen
und der CO2-Bepreisung nicht zusätzlich notwendig. E-Fahrzeuge dürfen
weiterhin während des Ladevorgangs kostenlos parken.
Die bisherige Zone 2 soll mit der Zone 1 zusammengefasst werden, da sie
ebenfalls den innerstädtischen Raum umfasst, indem der Raum für Parkplätze
stark begrenzt ist. Die Anpassung des Tagestickets nach Punkt 6 ist notwendig,
da derzeit das Parken im öffentlichen Raum deutlich günstiger ist, als z.B. die
Nutzung des Parkhauses der Uniklinik.
Das Stadtbezirkszentrum Hardtberg mit seinen umgebenden kostenlosen
Supermarktparkplätzen entspricht in seiner Struktur eher dem der
angrenzenden Bonner Stadtteilzentren und sollte auch so eingestuft werden.
Die Parkautomaten müssen technikoffen perspektivisch sowohl Bar-, als
Kartenzahlungen ermöglichen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
Seite 3Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de