212060-01 AA · Änderungsantrag
Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060
Kerndaten
- Nummer
- 212060-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 212060-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 19.01.2022 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Anhörung Hauptausschuss 03.02.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Anhörung Rat 10.02.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags I. Die Parkgebührenordnung wird mit Wirkung zum 01.06.2022 wie folgt geändert: 1. Die Gebührenzonen 1 und 2 im Stadtbezirk Bonn werden zu einer Zone zusammengefasst. Zukünftig beträgt in dieser zusammengefassten Zone 1 die Gebühr 2,00 EUR pro angefangene halbe Stunde. 2. In der Gebührenzone 2 der Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel gilt zukünftig eine Gebühr von 1,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3. 3. In der Gebührenzone 3 bzw. außerhalb der Zonen 1 und 2 beträgt die Gebühr zukünftig 1,00 EUR pro angefangene halbe Stunde. 4. Die Gebührenpflicht (§ 2, 6) a) in der Zone 1 beginnt täglich um 08:00 Uhr und endet um 20:00, b) in der Zone 2 beginnt montags bis samstags um 08:00 Uhr, in Teilen der Zone 3 weiterhin um 07:00 Uhr. c) In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags zukünftig Gebühren erhoben. 5. Das Tagesticket auf dem Venusberg bzw. in den Straßen Robert-Koch- Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg,Waldauweg und Don-Bosco-Straße kostet zukünftig 12 EUR. Tagestickets werden zukünftig in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten.Seite 1 von 3 Seite 2 6. Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens („Brötchentaste“) entfällt. 7. Die Regelung für das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen (§ 1, 3) wird bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab dann nicht mehr gewährt. 8. In Lieferbuchten gilt in den Zonen 1 und 2 zukünftig generell rund um die Uhr ein Parkverbot. II. Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlen und Zahlungen mit EC-, Kreditkarte oder digital ermöglichen. Begründung Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicherer Mobilität zu verstärken und zugleich die Mehreinnahmen für den Ausbau des ÖPNVs bzw. vergünstigte Ticketangebote zu nutzen, sollen die Gebühren für das Parken im oberirdischen öffentlichen Raum erhöht bzw. die gebührenpflichtigen Zeiten verlängert werden. Zu niedrige Parkgebühren, bzw. kostenfreies Parken macht Autofahrten attraktiver gegenüber der Nutzung von Bus und Bahn, hat also eine unerwünschte Lenkungswirkung. Im Vergleich zu Köln (4€/h) sind die Gebühren in Bonn mit bislang 2,00€-2,60€/h zu niedrig angesetzt, um eine Lenkungswirkung erzielen zu können. Weil die Parkgebühr für die Belegung öffentlichen Raumes erhoben wird und Elektrofahrzeuge nicht weniger Platz als Verbrenner verbrauchen, soll die Regelung für kostenfreies Parken Ende 2022 auslaufen. Um E-Autos gegenüber Verbrennern attraktiver zu machen ist die Regelung ab 2023 neben diversen E-mobilitätsbezogenen Förderprogrammen, Steuererleichterungen und der CO2-Bepreisung nicht zusätzlich notwendig. E-Fahrzeuge dürfen weiterhin während des Ladevorgangs kostenlos parken. Die bisherige Zone 2 soll mit der Zone 1 zusammengefasst werden, da sie ebenfalls den innerstädtischen Raum umfasst, indem der Raum für Parkplätze stark begrenzt ist. Die Anpassung des Tagestickets nach Punkt 6 ist notwendig, da derzeit das Parken im öffentlichen Raum deutlich günstiger ist, als z.B. die Nutzung des Parkhauses der Uniklinik. Das Stadtbezirkszentrum Hardtberg mit seinen umgebenden kostenlosen Supermarktparkplätzen entspricht in seiner Struktur eher dem der angrenzenden Bonner Stadtteilzentren und sollte auch so eingestuft werden. Die Parkautomaten müssen technikoffen perspektivisch sowohl Bar-, als Kartenzahlungen ermöglichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de