← zurück zu 212036

212036-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 während Test der Umweltspuren Hermann-Wandersleb-Ring

Nummer
212036-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212036 Bürgerantrag: Tempo 30 während Test der Umweltspuren Hermann-Wandersleb-Ring

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.008 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212036-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Tempo 30 während Test der Umweltspuren
Hermann-Wandersleb-Ring
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung sieht Tempo 30 auf dem Hermann-Wandersleb-Ring aus
mehreren Gründen als nicht zielführend an:
 Tempo 30 ist mangels qualifizierter Gefahrenlage in diesem Bereich aus
Gründen der Sicherheit des Verkehrs nicht möglich. Als klassifizierte
Straße (B 56) kommt sie auch nicht für die beabsichtigten Erprobungen
(DS-Nr. 211705) in Betracht.
 Die Fahrzeiten der neun Buslinien auf dem Abschnitt würden sich durch
die vorgeschlagene Maßnahme erhöhen und dem Ziel der
Busbeschleunigung entgegenlaufen. Da die Umweltspuren auch eine
Förderung für den Linienbusverkehr darstellen, ist die geforderte
Maßnahme kontraproduktiv.
 Der Hermann-Wandersleb-Ring ist zwischen Endenicher Straße und
Provinzialstraße zwar Lärmbelastungsachse i.S.d. Lärmaktionsplans.
Tempo 30 wird im Lärmaktionsplan aber nicht vorgeschlagen.
Stadtauswärts ist in der jetzigen Planung eine Einrichtung mit zeitlicher
Einschränkung vorgesehen. Die Einschränkung des Sonderfahrstreifens soll
stadtauswärts jedoch mit dem Einsatz des Nachtbusverkehrs ausgesetzt
werden. Zudem lässt die zeitliche Beschränkung des Sonderfahrstreifens eine
Markierung nach VwV-StVO zu, welche (insbesondere dem Linienbusverkehr)
ein Überholen unter Verlassen des Sonderfahrstreifens erlaubt. Die
Nebenanlagen bleiben weiterhin durch den Zusatz „Radfahrer frei“ für
schwächere Verkehrsteilnehmer beschildert.
Nach Auffassung der Verwaltung verbessern sich die Bedingungen des
Radverkehrs durch den Verkehrsversuch deutlich.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de