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211960-03 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke Antrag zur Vorlage 211960

Nummer
211960-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 211960 Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke

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Änderungsantrag
öffentlich
211960-03 AA
Antragsteller/in:
MdL Guido Déus
Julia Polley
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Nicole Bonnie
Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
07.12.2021 gez. Reeh-Schall
CDU-Änderungsantrag: Anpassung der
Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke
Antrag zur Vorlage 211960
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Anhörung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Stadtverwaltung überarbeitet die ursprüngliche, bei der
Fördermittelbeantragung vorgelegte, Planung zur Markierung der
Viktoriabrücke unter folgenden Maßgaben:
- Die Spuren für den Radverkehr werden auf das maximal mögliche Maß
verbreitert und gleichzeitig die Spuren für den MIV auf das jeweilige
Mindestmaß reduziert.
- Die zweispurige Führung des MIV über die Ampel auf der Brücke ist sowohl
von der Bornheimer Straße kommend als auch von der zukünftigen Rampe
kommend beizubehalten.
- Der freie Rechtsabbieger in die Endenicher Straße wird, zunächst
versuchsweise, ersetzt durch eine Rechtsabbiegerspur, die bis zur Ampel an
der Endenicher Straße führt und dort in die rechte Spur der Endenicher Straße
geführt wird. Diese Spur wird baulich von der linken Spur der Endenicher
Straße getrennt, um zu verhindern, dass die Linksabbieger aus dem
Wittelsbacher Ring auf diese Spur fahren.
- An der Einmündung in die Bornheimer Straße wird der „freie Rechtsabbieger“
derart umgestaltet, dass die Rechtsabbieger auf einer eigenen Spur zur Ampel
geführt werden. Davor wird eine Aufstellfläche für den Radverkehr markiert.
- Auf der Brücke wird die Einfahrt in die Rampe von Endenich kommend so
gestaltet, wie die Verwaltung es in ihrer Umplanung vorgeschlagen hat.
- Die neue Planung der Verkehrsführung berücksichtigt die wichtige
Zubringerfunktion der Brücke für Krankenwagen auf dem Weg zumSeite 1 von 2
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Krankenhaus St. Petrus, dem einzigen Unfallkrankenhaus im Stadtbezirk Bonn.
Es wird sichergestellt, dass auch bei Stau ein Ausweichen möglich ist, um eine
Rettungsgasse für Krankenwagen zu bilden.
2. Der wie unter Ziffer 1 geänderte Markierungsplanung gilt erst dann als
beschlossen, wenn der Zuschussgeber die Zuschussunschädlichkeit dieser
Planung bestätigt hat.
3. Die Verwaltung berichtet in der ersten Sitzung der BV Bonn in 2022 über den
aktuellen Planungsstand zum Thema Beleuchtung der Brücke, damit die Politik
nicht wieder mit einer dringenden Vorlage am Sitzungstag überrascht wird.
Begründung
Zu 1 + 2:
Kurz vor der Fertigstellung der Viktoriabrücke schlägt die Verwaltung eine stark
geänderte Form der Markierung vor, die zu deutlichen Einschränkungen für den
MIV führt.
Bei der Beurteilung der Planung werden Annahmen getroffen, die zurzeit noch
nicht sicher sind bzw. die so für die nächsten Jahre nicht verfügbar sind. Der 6-
streifige Ausbau der A565 ist noch nicht sicher und die Fertigstellung steht in
weiter Ferne.
Die Reuterstraße und der Zubringer werden für das nächste Jahrzehnt zur
Dauerbaustelle und sind bereits heute ausgelastet. Die Grün-Rot-Rote Koalition
hat
zahlreiche Straßensperrungen beschlossen, die nicht in das
Berechnungsmodel eingeflossen sind.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fahrlässig, eine Planung vorzuschlagen,
die die Leistungsfähigkeit des zentralen neuen Ampelknotens auf der
Viktoriabrücke durch die Reduzierung der Fahrspuren in Richtung Endenich auf
die Hälfte reduziert.
Da den Antragstellern bewusst ist, dass der Fahrradverkehr in Bonn an
Bedeutung gewonnen hat und weiter gewinnt, finden sie es richtig, dem
Radverkehr mehr Raum zu geben, sind aber der Auffassung, dass die Brücke
vom Zuschussgeber gefördert wurde, weil sie eine große Bedeutung für den
MIV hat, der nur durch zwei Spuren stadtauswärts gewährleistet werden kann.
Zu 3
selbsterklärend
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de