211960-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke
Kerndaten
- Nummer
- 211960-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211960-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Anpassung der Verkehrsführung auf der Viktoriabrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzend zur Darstellung in der Begründung der Beschlussvorlage (letzter Absatz der Begründung) wird die Fördersituation nachfolgend klarstellend erläutert: Die Verwaltung wird zur geänderten Planung mit neuer Querschnittsaufteilung hinsichtlich der Förderung des Projekts einen Änderungsantrag bei der Bezirksregierung stellen. Seitens des Fördergebers wird auf Grundlage eines neuen, beizubringenden Verkehrsgutachtens geprüft, ob das Gesamtsystem ausreichende Leistungsfähigkeiten aufweist und somit die Förderung des gesamten Projekts grundsätzlich weiterhin gewährt werden kann. Andererseits ist es nicht ausgeschlossen, dass der Fördergeber eine Kürzung der Förderung entsprechend der Verkehrsflächen bzw. ihrer Nutzung im Sinne des Förderbescheids vornimmt. Im konkreten Fall könnte das eventuell dazu führen, dass beispielsweise die bislang geplante Rechtsabbiegespur in die Bornheimer Straße – derzeit Bestandteil des Förderbescheids – bei Umnutzung nicht mehr wie ursprünglich geplant gefördert wird. Dann könnte dieser Flächenanteil herausgerechnet werden. Legt der Fördergeber die Bestimmungen in dieser Weise aus, könnte sich die Fördersumme, beim aktuellen Kostenrahmen, um mehr als 4 Mio. Euro reduzieren. Ob eine solche Auslegung und in der Folge Kürzung tatsächlich erfolgt, kann nur anhand konkreter Alternativplanungen durch den Fördergeber geprüft werden. Sollte der Zuschussgeber eine Förderung insgesamt versagen oder die beschriebenen Kürzungen vornehmen, wird die Verwaltung eine weitere Beschlussvorlage unter Benennung der jeweiligen Kürzungen der Förderung einbringen. Die Verwaltung positioniert sich aus den schon in der Vorlage erläuterten Gründen hinter der neu erarbeiteten Verkehrsführung, die eine deutliche Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr darstellt und den seit der alten Planung beschlossenen Zielen der Stadt zur Klimaneutralität 2035 (und in diesem Rahmen einem Modal Split von 75% Umweltverbund, 25% MIV) gerecht wird. Die Leistungsfähigkeit der Brücke für alle Verkehre bei geänderterSeite 1 von 2 Seite 2 Planung wurde geprüft mit dem Ergebnis, dass sie in der neuen Verkehrsführung für den MIV weiterhin gegeben und für den Rad- und Fußverkehr deutlich verbessert würde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de