← zurück zu 211958

211958-07 · Antrag

BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn

Nummer
211958-07
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 18.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211958 BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.180 Zeichen)
Antrag
öffentlich
211958-07Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Jutta Acar
Marcel Schmitt
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Robert Viebahn
Wolfgang Lammert
Britta von der Lippe
18.08.2026
BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs
in Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anhörung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Rat der Stadt Bonn beschließt, die in Köln eingeführten
Maßnahmen zur Kontrolle und Ordnung von E-Scootern auf Bonn zu
übertragen und hierzu bis zum Jahresende 2026 verbindliche Vorgaben
für die Anbieter von Miet-E-Scootern zu entwickeln.
2. Die zuständige Fachverwaltung legt dem Rat bis zum Jahresende 2026
eine entsprechende Beschlussvorlage vor und wird insbesondere
beauftragt, dabei die nachfolgenden Sachverhalte zugrunde zu legen:
a) Verbindliche E-Scooter-Fußpatrouillen der Anbieter mit
folgenden Anforderungen:
• Die Anbieter von Miet-E-Scootern werden verpflichtet,
Fußpatrouillen im BonnerStadtgebiet einzusetzen. Diese
sollen insbesondere in der Innenstadt, an Bahnhöfen, an
Haltestellen, in Fußgängerbereichen sowie an stark
frequentierten Fuß- und Radverkehrsachsen unterwegs sein.
• Fußpatrouillen sollen möglichst durch das Tragen von
Westen („E-Scooter-Kontrolle“ als gut sichtbarer Aufdruck)
ausgestattet werden, damit durch das
Wiedererkennungsmerkmal eine direkte Ansprache von
Passanten erfolgen kann.
b) Falsch abgestellte E-Scooter sind unverzüglich zu beseitigen
bzw. ordnungsgemäß abzustellen.Die Anbieter werdenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
verpflichtet, blockierende, umgestürzte oder außerhalb
zulässiger Abstellbereiche abgestellte E-Scooter
zeitnahumzustellen oder abzutransportieren. Dabei ist
insbesondere darauf zu achten, dass Gehwege,
Querungsstellen, Blindenleitsysteme, Bushaltestellen, Zufahrten
und Rettungswege nicht beeinträchtigt werden. Die
anbieterseitige Reaktionszeit ist auf maximal 30 Minuten
vorzugeben.
c) Die Anbieter werden verpflichtet, der Stadt regelmäßig aktuelle
Daten über die Zahl der in Bonn verfügbaren E-Scooter, deren
Standorte und die Häufigkeit von Verstößen gegen die
Abstellregeln zur Verfügung zu stellen, soweit dies rechtlich
zulässig ist.
3. Es wird eine Begrenzung der Anzahl der Anbieter und der insgesamt
zugelassenen E-Scooter analog zu den jüngst erfolgten Vorgaben der
Stadt Köln festgelegt. Dabei werden die aktuell sechs in Bonn
agierenden Anbieter auf höchstens drei begrenzt und die Gesamtanzahl
der Fahrzeuge auf maximal 2.500 Stück.
4. Im Bonner Stadtgebiet sind sämtliche als „shared-mobility“-Orte
ausgewiesenen Flächen dahingehend zu überprüfen, ob mit der
Einrichtung vorhandene Bordsteinabsenkungen zu Lasten
mobilitätseingeschränkter Menschen behindert werden. Diese Flächen
sind im Falle der Behinderung umgehend wieder uneingeschränkt den
Fußgängern vorzuhalten und rückzubauen. Vor der Einrichtung von
künftigen shared-mobility-Flächen ist die Behindertengemeinschaft zu
beteiligen.
5. Die Zusammenarbeit mit der Polizei Bonn wird intensiviert. Dabei
werden mit der Polizei Bonn Gespräche über regelmäßige
Schwerpunktkontrollen erörtert. Erkenntnisse über polizeibekannte
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, verbotswidrige Fahrten auf
Gehwegen und Fahrten zu zweit sowie fehlender Versicherungsschutz
sollten der Fachverwaltung regelmäßig mindestens einmal jährlich
mitgeteilt werden. Die Zuständigkeiten der Polizei bleiben dabei
unberührt.
6. Die zuständige Fachverwaltung berichtet dem Fachausschuss und dem
Rat der Stadt Bonn nach sechs Monaten seit Beschlussfassung über
die Umsetzung.
Begründung
Die Nutzung von E-Scootern darf nicht zulasten des Fußverkehrs und
öffentlicher Verkehrsflächen führen. Das betrifft auch die Einrichtung von
„Shared-mobility-Flächen“, sie dürfen nicht zur Behinderung von
mobilitätseingeschränkten Menschen führen (keine Einrichtung an
Verkehrspunkten mit Bordsteinabsenkung).Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege und
Querungsstellen und stellen insbesondere für blinde und sehbehinderte sowie
mobilitätseingeschränkte Menschen erhebliche Barrieren dar. Diejenigen, die
mit der Vermietung von Leihfahrzeugen wirtschaftlich tätig sind, müssen endlich
dauerhaft Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb übernehmen.
Köln zeigt inzwischen einen konkreten Weg auf: Dort setzen die Anbieter
eigene und anbieterübergreifende Fußpatrouillen ein. Außerdem plant die Stadt
Köln für nächstes Jahr eine Reduzierung der Anbieter von aktuell sechs auf
künftig drei sowie die Limitierung auf insgesamt maximal 10.000 Fahrzeuge
anstatt aktuell 20.000 Fahrzeugen. Die Antragsteller haben in der
Vergangenheit bereits mehrfach eine Regulierung des E-Scooter-Betriebs
eingefordert und sehen sich durch die beispielhafte Vorgehensweise der Stadt
Köln bestätigt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de