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211958 · Kleine Anfrage

BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

Nummer
211958
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
22.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 211958-03 ST BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
  2. 211958-01 ST BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
  3. 211958-07 BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn
  4. 211958-01 DA Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211958
  5. 211958-06 Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
  6. 211958-05 ST BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
  7. 211958-02 BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
  8. 211958-04 AA Änderungsantrag FDP: BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) Antrag zur Vorlage 211958-02

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Kleine Anfrage
öffentlich
211958
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
22.10.2021
BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs
in Bonn (DS alt 1912321)
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welchen Rechtscharakter haben etwaig mit den Verleihfirmen von E-
Scootern abgeschlossene Vereinbarungen?
2. Mit welchen Leihfirmen und über welche Gesamtzahl an E-Scootern
bestehen aktuell Vereinbarungen mit welcher Laufzeit und welchem
Kündigung- bzw. Widerrufsrecht seitens der Stadt Bonn?
3. Hat sich aus Sicht der Oberbürgermeisterin an der seinerzeit unter DS
1912321ST2 mitgeteilten Rechtslage zu Ziffer 2b etwas verändert und wenn ja,
wie hat die Oberbürgermeisterin darauf reagiert?
4. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Umsetzung des
Beschlusses des Hauptausschusses DS 1912321, Ziffer 2b?
Begründung
Nicht nur die Fragesteller stellen regelmäßig fest, dass elektrische Leihscooter
im ganzen Stadtgebiet auf Gehwegen den Fußgängerverkehr behindernd
abgestellt oder achtlos in Grünflächen geschmissen werden. Dies muss aus
Sicht der Fragesteller nicht länger hingenommen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de