211958 · Kleine Anfrage
BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)
Kerndaten
- Nummer
- 211958
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 22.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Kleine Anfrage öffentlich 211958 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann 22.10.2021 BBB-Anfrage: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welchen Rechtscharakter haben etwaig mit den Verleihfirmen von E- Scootern abgeschlossene Vereinbarungen? 2. Mit welchen Leihfirmen und über welche Gesamtzahl an E-Scootern bestehen aktuell Vereinbarungen mit welcher Laufzeit und welchem Kündigung- bzw. Widerrufsrecht seitens der Stadt Bonn? 3. Hat sich aus Sicht der Oberbürgermeisterin an der seinerzeit unter DS 1912321ST2 mitgeteilten Rechtslage zu Ziffer 2b etwas verändert und wenn ja, wie hat die Oberbürgermeisterin darauf reagiert? 4. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses DS 1912321, Ziffer 2b? Begründung Nicht nur die Fragesteller stellen regelmäßig fest, dass elektrische Leihscooter im ganzen Stadtgebiet auf Gehwegen den Fußgängerverkehr behindernd abgestellt oder achtlos in Grünflächen geschmissen werden. Dies muss aus Sicht der Fragesteller nicht länger hingenommen werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de