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211955-03 · Beschlussvorlage

Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

Nummer
211955-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 24.10.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
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  1. 211955 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
211955-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten
Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des
Theater Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 24.10.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ziffern 2 und 3 des Grundsatzbeschlusses „Vorbereitung der ersten Schritte
für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn“ vom 9. Dezember
2021 (DS 211955) werden aufgehoben.
Begründung:
Der Rat hat die Verwaltung am 9. Dezember 2021 mit den o.g. Beschlussziffern
beauftragt:
„2. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der
Beethovenhalle soll voruntersucht werden.
3. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und
Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit
Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die
Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.“
Nach Prüfung der Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem
Ergebnis, dass ein Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle aus
folgenden Gründen nicht möglich ist:
 Die Untere Denkmalbehörde (UDB) hat noch einmal bestätigt, dass es sich
bei dem Vorplatz der Beethovenhalle sowohl um eine denkmalgeschützte
Außenanlage handelt, die in Zusammenhang mit der denkmalgerechten
Sanierung der Beethovenhalle saniert und aufgewertet wird. Zudem
befinden sich im Untergrund Bodendenkmäler, weshalb eine Bebauung
aus Sicht der UDB und der LVR Ämter für Denkmalpflege und für
Bodendenkmalpflege im Rheinland strikt abzulehnen ist.
 Der Verwaltung liegen zudem Stellungnahmen der Urheberrechtsinhaber
(Siegfried Wolske / Heinrich Raderschall) vor, wonach davon auszugehenSeite 1 von 4
Seite 2
ist, dass ein Neubauszenario als dauerhafte Einrichtung keine Zustimmung
erhalten würde.
 Die potenzielle Baufläche ist Bestandteil des Grün- und Freiflächensystems
der Innenstadt. Deren räumliche Aufwertung und Vernetzung ist ein
wesentliches Ziel des Masterplans Innere Stadt, der vom Land anerkannte
Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für Bonn ist.
Die stadtklimatischen Daten aus dem ZURES-Projekt (2016-2019)
untermauern den Wert auch dieser Fläche für eine klimaresiliente
Innenstadt.
Durch die Neugestaltung der Rheinuferpromenade und des Stiftsplatzes
befinden sich aktuell zwei Projekte des Masterplans in der Umsetzung, die
im Sinne des Leitmotivs „Urbanes C“ innerstädtische Freiraumqualitäten
verbessern. Unter Einbezug der Freiräume um die Beethovenhalle kann
eine grüne Verbindung zwischen Stiftsplatz, Beethovenhalle und Rhein
entstehen. Die Stadtklimaanalyse der Stadt Bonn und die zugehörige
Planungshinweiskarte weisen für die Freifläche eine hohe bioklimatische
Bedeutung in der Nacht aus und untermauern den Wert der Fläche für eine
klimaresiliente Innenstadt.
Zum Sachstand des Grundsatzbeschlusses vom 09. Dezember 2021 zu den
Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel)
teilt die Verwaltung folgendes mit.
1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit der
Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen
erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und
den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.
Mit der Prozesssteuerung und Organisation der Voruntersuchungen wurde
die Firma M.OO.CON beauftragt.
Ziel ist es, die Voruntersuchungen bis zum Sommer 2024 durchzuführen
und anschließend auszuwerten, um Aussagen zur Sanierungsfähigkeit der
Theaterliegenschaften treffen zu können.
2. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der
Beethovenhalle soll voruntersucht werden.
s.o.
3. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und
Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit
Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die
Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.
Vor einer Grundsatzentscheidung wird eine Kosteneinschätzung beider
Varianten vorgelegt.
Um nicht auf die Gegenüberstellung der Sanierungsvariante mit einerSeite 2 von 4
Seite 3
Neubauvariante verzichten zu müssen, wird die Verwaltung im weiteren
Prozess statt eines Neubaus des Opernhauses vor der Beethovenhalle als
alternatives Szenario einen Neubau des Opernhauses am bisherigen
Standort voruntersuchen.
4. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit
sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine
perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet
werden.
Die Raumbedarfsplanung hat ebenfalls die Firma M.OO.CON durchgeführt,
die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet.
5. Bürgerinformation: In einem noch festzulegenden Format soll bereits im
Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine transparente
und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen werden.
Eine feste Struktur zur Information der Bürgerschaft wurde noch nicht
geschaffen, im jetzigen Stadium ist dies auch noch nicht erforderlich, wird
aber perspektivisch im Zuge der weiteren Entwicklung der
Projektstrukturen berücksichtigt.
6. Erfahrungsaustausch: Die Sanierung von Kulturimmobilien ist bundesweit
in fast allen großen und kleinen Städten eine herausfordernde Aufgabe.
Der Umgang damit bietet reichhaltiges Anschauungsmaterial für einen
Know-How-Transfer. Daher ist es sinnvoll und möglich von anderen zu
lernen, sowohl von gelungenen Realisierungen als auch von etwaigen
Fehlentwicklungen andernorts.
Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten findet statt, hierbei konnten
hilfreiche Erkenntnisse gewonnen werden, u. a. zu notwendigen
Personalstrukturen.
7. Organisation und Prozessbegleitung: Da die Sanierung der
Theaterliegenschaften kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, bedarf
es einer spezifischen Organisations- und Governance-Struktur. Dazu
gehören die Einrichtung einer Lenkungsgruppe, die Implementierung einer
Projektstruktur (sowohl für die Projektvorbereitung als auch für die spätere
Sanierung) und die Nutzung externer Fachexpertise, um Kompetenz in
allen Phasen der Prozesse zu generieren. Die Lenkungsgruppe soll von
Anfang an von einem/ einer Bausachverständigen gesteuert und
koordiniert werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 (Vorlage 221062) die
Einrichtung einer Stabsstelle beschlossen. Ziel war u. a., dass die
Stabsstelle die weiteren Prozesse, die teilweise parallel anzustoßen sind,
verantwortlich lenken soll.
Dieses Vorgehen war mit der eingerichteten Lenkungsgruppe mit
Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung abgestimmt.Seite 3 von 4
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Die Einrichtung der Stabsstelle ist nach zwei Ausschreibungsverfahren
gescheitert, mit den gewonnenen Erkenntnissen aus den
Erfahrungsaustauschen mit anderen Städten und zur fehlenden
Organisationsstruktur innerhalb der Ablauforganisation einer solchen
Stabsstelle wurde ein anderer Weg eingeschlagen. Dieser führte zu den
unter 1 und 4 beschriebenen Beauftragungen von M.OO.CON. Die
Auftragsvergaben erfolgten nach Abstimmung mit dem Dezernat IV durch
das Theater.
In der Lenkungsgruppe findet kontinuierlich ein Informationsaustausch zum
weiteren Vorgehen statt.
Zur weiteren Unterstützung des Prozesses und Prozessbegleitung wird
eine externe Beraterfirma mit einschlägiger Expertise hinzugezogen.
Die Firma KULTUREXPERTEN aus Essen hat den bisherigen Prozess an
verschiedenen Stellen begleitet.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de