211955-03 · Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211955-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211955-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 24.10.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Ziffern 2 und 3 des Grundsatzbeschlusses „Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn“ vom 9. Dezember 2021 (DS 211955) werden aufgehoben. Begründung: Der Rat hat die Verwaltung am 9. Dezember 2021 mit den o.g. Beschlussziffern beauftragt: „2. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden. 3. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.“ Nach Prüfung der Rahmenbedingungen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle aus folgenden Gründen nicht möglich ist: Die Untere Denkmalbehörde (UDB) hat noch einmal bestätigt, dass es sich bei dem Vorplatz der Beethovenhalle sowohl um eine denkmalgeschützte Außenanlage handelt, die in Zusammenhang mit der denkmalgerechten Sanierung der Beethovenhalle saniert und aufgewertet wird. Zudem befinden sich im Untergrund Bodendenkmäler, weshalb eine Bebauung aus Sicht der UDB und der LVR Ämter für Denkmalpflege und für Bodendenkmalpflege im Rheinland strikt abzulehnen ist. Der Verwaltung liegen zudem Stellungnahmen der Urheberrechtsinhaber (Siegfried Wolske / Heinrich Raderschall) vor, wonach davon auszugehenSeite 1 von 4 Seite 2 ist, dass ein Neubauszenario als dauerhafte Einrichtung keine Zustimmung erhalten würde. Die potenzielle Baufläche ist Bestandteil des Grün- und Freiflächensystems der Innenstadt. Deren räumliche Aufwertung und Vernetzung ist ein wesentliches Ziel des Masterplans Innere Stadt, der vom Land anerkannte Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für Bonn ist. Die stadtklimatischen Daten aus dem ZURES-Projekt (2016-2019) untermauern den Wert auch dieser Fläche für eine klimaresiliente Innenstadt. Durch die Neugestaltung der Rheinuferpromenade und des Stiftsplatzes befinden sich aktuell zwei Projekte des Masterplans in der Umsetzung, die im Sinne des Leitmotivs „Urbanes C“ innerstädtische Freiraumqualitäten verbessern. Unter Einbezug der Freiräume um die Beethovenhalle kann eine grüne Verbindung zwischen Stiftsplatz, Beethovenhalle und Rhein entstehen. Die Stadtklimaanalyse der Stadt Bonn und die zugehörige Planungshinweiskarte weisen für die Freifläche eine hohe bioklimatische Bedeutung in der Nacht aus und untermauern den Wert der Fläche für eine klimaresiliente Innenstadt. Zum Sachstand des Grundsatzbeschlusses vom 09. Dezember 2021 zu den Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) teilt die Verwaltung folgendes mit. 1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen. Mit der Prozesssteuerung und Organisation der Voruntersuchungen wurde die Firma M.OO.CON beauftragt. Ziel ist es, die Voruntersuchungen bis zum Sommer 2024 durchzuführen und anschließend auszuwerten, um Aussagen zur Sanierungsfähigkeit der Theaterliegenschaften treffen zu können. 2. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden. s.o. 3. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien (Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s. Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden. Vor einer Grundsatzentscheidung wird eine Kosteneinschätzung beider Varianten vorgelegt. Um nicht auf die Gegenüberstellung der Sanierungsvariante mit einerSeite 2 von 4 Seite 3 Neubauvariante verzichten zu müssen, wird die Verwaltung im weiteren Prozess statt eines Neubaus des Opernhauses vor der Beethovenhalle als alternatives Szenario einen Neubau des Opernhauses am bisherigen Standort voruntersuchen. 4. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet werden. Die Raumbedarfsplanung hat ebenfalls die Firma M.OO.CON durchgeführt, die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. 5. Bürgerinformation: In einem noch festzulegenden Format soll bereits im Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine transparente und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen werden. Eine feste Struktur zur Information der Bürgerschaft wurde noch nicht geschaffen, im jetzigen Stadium ist dies auch noch nicht erforderlich, wird aber perspektivisch im Zuge der weiteren Entwicklung der Projektstrukturen berücksichtigt. 6. Erfahrungsaustausch: Die Sanierung von Kulturimmobilien ist bundesweit in fast allen großen und kleinen Städten eine herausfordernde Aufgabe. Der Umgang damit bietet reichhaltiges Anschauungsmaterial für einen Know-How-Transfer. Daher ist es sinnvoll und möglich von anderen zu lernen, sowohl von gelungenen Realisierungen als auch von etwaigen Fehlentwicklungen andernorts. Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten findet statt, hierbei konnten hilfreiche Erkenntnisse gewonnen werden, u. a. zu notwendigen Personalstrukturen. 7. Organisation und Prozessbegleitung: Da die Sanierung der Theaterliegenschaften kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, bedarf es einer spezifischen Organisations- und Governance-Struktur. Dazu gehören die Einrichtung einer Lenkungsgruppe, die Implementierung einer Projektstruktur (sowohl für die Projektvorbereitung als auch für die spätere Sanierung) und die Nutzung externer Fachexpertise, um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren. Die Lenkungsgruppe soll von Anfang an von einem/ einer Bausachverständigen gesteuert und koordiniert werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 (Vorlage 221062) die Einrichtung einer Stabsstelle beschlossen. Ziel war u. a., dass die Stabsstelle die weiteren Prozesse, die teilweise parallel anzustoßen sind, verantwortlich lenken soll. Dieses Vorgehen war mit der eingerichteten Lenkungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung abgestimmt.Seite 3 von 4 Seite 4 Die Einrichtung der Stabsstelle ist nach zwei Ausschreibungsverfahren gescheitert, mit den gewonnenen Erkenntnissen aus den Erfahrungsaustauschen mit anderen Städten und zur fehlenden Organisationsstruktur innerhalb der Ablauforganisation einer solchen Stabsstelle wurde ein anderer Weg eingeschlagen. Dieser führte zu den unter 1 und 4 beschriebenen Beauftragungen von M.OO.CON. Die Auftragsvergaben erfolgten nach Abstimmung mit dem Dezernat IV durch das Theater. In der Lenkungsgruppe findet kontinuierlich ein Informationsaustausch zum weiteren Vorgehen statt. Zur weiteren Unterstützung des Prozesses und Prozessbegleitung wird eine externe Beraterfirma mit einschlägiger Expertise hinzugezogen. Die Firma KULTUREXPERTEN aus Essen hat den bisherigen Prozess an verschiedenen Stellen begleitet. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de