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211955 · Beschlussvorlage

Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

Nummer
211955
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 26.11.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 25.11.2021 Empfehlung
  6. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Empfehlung
  7. Sondersitzung des Kulturausschusses 18.11.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 211955-02 AA Änderungsantrag CDU: Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Antrag zur Vorlage 211955
  2. 211955-05 AA CDU-Änderungsantrag: Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Antrag zur Vorlage 211955
  3. 211955-01 AA Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Antrag zur Vorlage 211955
  4. 211955-03 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
211955
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41-9 Theater
Dezernat:
Dez. IV
Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten
Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des
Theater Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 18.11.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.11.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 25.11.2021 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 26.11.2021 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
01.12.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend
dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der
Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel)
abzielen:
1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit
der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen
erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit
und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.
2. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit
sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine
perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet
werden.
3. Bürgerinformation: In einem noch festzulegenden Format soll bereits im
Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine
transparente und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen
werden.
4. Erfahrungsaustausch: Die Sanierung von Kulturimmobilien ist
bundesweit in fast allen großen und kleinen Städten eine
herausfordernde Aufgabe. Der Umgang damit bietet reichhaltiges
Anschauungsmaterial für einen Know-How-Transfer. Daher ist es
sinnvoll und möglich von anderen zu lernen, sowohl von gelungenen
Realisierungen als auch von etwaigen Fehlentwicklungen andernorts.
5. Organisation und Prozessbegleitung: Da die Sanierung derSeite 1 von 6
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Theaterliegenschaften kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist,
bedarf es einer spezifischen Organisations- und Governance-Struktur.
Dazu gehören die Einrichtung einer Lenkungsgruppe, die
Implementierung einer Projektstruktur (sowohl für die
Projektvorbereitung als auch für die spätere Sanierung) und die
Nutzung externer Fachexpertise, um Kompetenz in allen Phasen der
Prozesse zu generieren. Die Lenkungsgruppe soll von Anfang an von
einem/ einer Bausachverständigen gesteuert und koordiniert werden.
Zur weiteren Unterstützung des Prozesses und Prozessbegleitung wird
eine externe Beraterfirma mit einschlägiger Expertise hinzugezogen.
Begründung
Ziel des mit dieser Beschlussvorlage einzuleitenden Prozesses ist die
nachhaltige Sanierung der Theaterliegenschaften und damit die Sicherung der
Spiel- und Produktionsstätten des Theater Bonn.
Das Theater Bonn soll dauerhaft als Mehrspartentheater mit Musiktheater,
Schauspiel und Tanz und einem umfangreichen theaterpädagogischen
Programm geführt werden. Das Zukunftskonzept sieht eine verstärkte Öffnung
des Theaters in die Stadtgesellschaft vor. Dies soll sich auch in erweiterten
Öffnungsmöglichkeiten der Theaterliegenschaften widerspiegeln. Das
Sanierungsvorhaben kann auch als ein klares Bekenntnis zu den
verschiedenen Spielstätten des Theaters an den jeweiligen Standorten
gesehen werden. So bleibt das Schauspielhaus auch künftig fester Bestandteil
der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg. Das Opernhaus kann sich am
bisherigen Standort zur Stadt weiter öffnen.
Folgende Aspekte sind als wesentliche Anforderungskriterien für die Sanierung
zu nennen, die dazu dienen, dass die Theatersanierung „Modellcharakter“
entwickeln kann, gerade auch mit Blick auf die generell zu berücksichtigenden
Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes:
 Die Sanierung soll die Theatergebäude zu „Häusern der Kultur“
werden lassen.
 Denkmalrechtliche Aspekte sind genauso zu beachten wie die
Entstehungszeit und Architektur der Gebäude, die es einerseits zu
bewahren, andererseits zukunftsorientiert weiterzuentwickeln gilt.
 Die besondere Architektur des Opernhauses soll in den Zusammenhang
der Bedeutung Bonns als Demokratiestandort gestellt werden. Die
Anbindung an das Rheinufer und die Aufenthaltsqualität können im
unmittelbaren Umfeld mit Begrünungselementen weiterentwickelt
werden.
 Die Sanierung der Theaterliegenschaften soll auch unter Beachtung
bau- und brandschutzrechtlicher Aspekte erfolgen.
 Es sollen Anpassungen an die dem aktuellen Stand der Technik
entsprechenden Anforderungen des Arbeitsschutzes bewirkt werden.
Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten in einer Arbeitsgruppe intensiv
mit der Erarbeitung der zuvor genannten Kriterien sowie der Fragestellung
befasst, wie ein Prozess zur Planung der Sanierung gestaltet werden soll. MitSeite 2 von 6
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der Expertise von KULTUREXPERTEN Dr. Scheytt GmbH, einer auf die
Beratung von Sanierung, Planung und Betrieb von Kulturimmobilien
spezialisierten Kulturberatung, sind erste Ziele einer möglichen Sanierung
skizziert worden, wie die nächsten Schritte zur Einleitung des Prozesses.
Dabei soll die Sanierung möglichst im Bestand und bei laufendem Betrieb (in
evtl. zu verlängernden Spielzeitpausen) durchgeführt werden. Natürlich muss
dabei auch je nach Lage der festgestellten (Zwischen) Ergebnisse die alternativ
notwendige Schaffung von Interimsspielstäten bedacht werden.
Die Arbeitsgruppe hat auch im Rahmen erster Dialoge Erfahrungen anderer
Städte, insbesondere der Theater Mannheim, Frankfurt und Köln einbezogen,
um aus Problemen und Lösungen anderer zu lernen. Eine wesentliche
Erkenntnis der Arbeitsgruppe ist, dass es vor dem Start einer Sanierung
unbedingt erforderlich ist, den Gebäudebestand und den Raumbedarf intensiv
zu analysieren. Ein Schlüssel zum Erfolg ist es zudem, eine mit den
entsprechenden Kompetenzen, Zuständigkeiten und
Entscheidungsmöglichkeiten ausgestattete Prozess- und Governance-Struktur
aufzubauen. Dies gilt schon für die Phase der Projektvorbereitung als auch für
die spätere Sanierungsphase. Die Arbeitsgruppe hat sich sodann auf den hier
dargestellten Vorschlag für ein schrittweises Vorgehen verständigt, das sowohl
auf eine Gebäude- und Raumbedarfsanalyse setzt, als auch auf den
kontinuierlichen Aufbau der Organisation.
Bevor Rat und Verwaltung über die späteren Phasen der Sanierung (deren
Ausrichtung, Umfang und Finanzierung) gemäß der Honorarordnung für
Architekten (HOAI, Phasen I-IX) zu entscheiden haben, soll daher in einer
vorgeschalteten sogenannten „Phase 0“ der gesamte Planungsprozess
vorbereitet werden. In dieser Vorlage und dem Beschluss sind daher lediglich
die Entscheidungen für diese „Phase 0“ skizziert. In dieser Vorphase geht es
um die mit dieser Beschlussvorlage angesprochenen Maßnahmen:
 Die Ausschreibungen für die Voruntersuchung des Gebäudebestandes
und die Raumbedarfsplanung werden vorbereitet (Punkte 1. und 2.)
 Die Elemente einer künftigen Bürgerbeteiligung werden erarbeitet (Pkt.
3.)
 Der Erfahrungsaustausch mit anderen vergleichbaren
Sanierungsvorhaben wird intensiviert (Pkt. 4.)
 Eine Projektstruktur für die Phase 0 wird installiert und eine
Organisations-, Personal- und Governancestruktur für die späteren
Sanierungsphasen wird entwickelt (Pkt. 5)
Zu den Beschlusspunkten:
Zu 1.) Voruntersuchung des Gebäudebestandes
Bevor überhaupt die Sanierung begonnen werden kann, ist es erforderlich, die
Gebäude intensiv mit Blick auf ihren derzeitigen Zustand zu untersuchen, um
die Sanierungsfähigkeit festzustellen und eine valide Basis für die weiteren
Prozesse und Beauftragungen zu haben. Erst wenn der mögliche
Sanierungsbedarf und Umfang in ihren Grundzügen abgeschätzt sind, kann
eine Beauftragung von Architekten und Projektsteuerern zielgerecht erfolgen. In
den nächsten Monaten soll daher geklärt werden, welche Elemente eineSeite 3 von 6
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Ausschreibung für eine derartige Voruntersuchung haben soll.
Zu 2.) Raumbedarfsplanung
Eine nutzerorientierte Bedarfsplanung ist die entscheidende Basis der
Prozessqualität für nachhaltige Gebäude. Bei der Raumbedarfsplanung sind
daher nicht nur die Räume selbst zu betrachten, sondern auch die Produktions-
und Arbeitsprozesse im Theater und dessen Werkstätten, um einen
nachhaltigen, effizienten Betrieb sicherzustellen. Raumbedarfe können
angesichts der Tatsache, dass eine Nutzung der vorhandenen Gebäude
beabsichtigt ist, nicht losgelöst von den Gebäudevoruntersuchungen
stattfinden, vielmehr sind beide Untersuchungen auf geeignete Weise zu
verzahnen. In den nächsten Monaten sollen daher in der einzusetzenden
Lenkungsgruppe nicht nur jeweils die entsprechenden Ausschreibungstexte für
die Phase mit der Voruntersuchung/Bedarfsplanung erarbeitet werden, sondern
es sollte auch die Frage geklärt werden, ob die beiden Voruntersuchungen
gebündelt an einen Auftragnehmer oder getrennt an mehrere
Unternehmen/Architektenbüros vergeben werden sollen.
Zu 3.) Bürgerinformation
Die Verwaltung schlägt ein Vorgehen vor, in dessen Zügen auch die
Bürgerinformation in einem noch festzulegenden, von der Lenkungsgruppe
unter Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zu erarbeitenden
Format implementiert werden soll. Während des Planungsprozesses wird es
zunächst um eine kontinuierliche Berichterstattung über den Planungsprozess
gehen. Der Ratsbeschluss vom 7.11.2018, DS-Nr. 190030, ehemalige DS- Nr.
1812983, (Bürgerbeteiligung zu Infrastruktur des Theater Bonns) wird durch
diese Vorgehensweise ersetzt. Gleiches gilt für die in der Sitzung des Rates am
28.03. 2019 vertagte Vorlage DS-Nr. 190031, ehemalige DS- Nr. 1812582
(Zukunftsoptionen für die Infrastruktur des Theater Bonn).
Zu 4.) Erfahrungsaustausch
Aus der einzurichtenden Lenkungsgruppe heraus soll eine Fachgruppe gebildet
werden, die Projekte in anderen Städten betrachtet/besucht, ggf. auch unter
Beteiligung weiterer Kreise, um diese im Hinblick auf relevante Fragestellungen
zu analysieren, z.B. Großprojekte in Stuttgart, Berlin, Nürnberg und Frankfurt.
Dabei wird es insbesondere auch um Aspekte wie Interimslösungen,
Generalübernehmer oder andere Konstruktionen für die Sanierung etc. gehen,
da diese Aufgaben sowohl finanziell als auch rechtlich von hoher Komplexität
sind. Die aus der Analyse von Vorhaben anderenorts gewonnenen
Erkenntnisse können in die künftig zu treffenden Entscheidungen einfließen.
Auch die Erfahrungen mit der Sanierung der Beethovenhalle sollen
systematisch ausgewertet werden. Auf diese Weise soll ein Lernprozess initiiert
werden, welcher der Stadt Bonn eine modellhafte Sanierung erlaubt.
Zu 5.) Organisation
Die Sanierung der städtischen Theatergebäude ist eine der größten
Herausforderungen, die sich in Kontext kommunaler Bauten stellt. Zudem ist
hier ein zügiges Vorgehen angezeigt, weil in den Theater-Gebäuden aktuell
„die dringendsten“ Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs durchgeführt
werden und die Gefahr von Betriebsverboten angesichts der baulichen
Situation nicht auszuschließen ist.
Der Aufbau- und Ablauforganisation für dieses Großprojekt ist somit größte
Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sanierung der Theaterliegenschaften kannSeite 4 von 6
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nicht als ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ behandelt werden, sondern
bedarf einer spezifischen Projekt-, Organisations- und Governance-Struktur,
um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren. Zu den
einschlägigen Instrumenten und Methoden gehören
 die Einrichtung einer Lenkungsgruppe
 die Implementierung einer Projekt-, Organisations- und
Entscheidungsstruktur sowohl für die Projektvorbereitung als auch für
die spätere Sanierung und
 die Nutzung externer Fachexpertise.
Die Erkenntnisse zur Sanierung von Kulturimmobilien andernorts, die im
Rahmen der bisherigen Arbeit der Arbeitsgruppe gewonnen wurden, zeigen,
dass es von größter Bedeutung ist, eine „Governance-Struktur“ aufzubauen, die
sicherstellt, dass das Projekt mit bestmöglicher Kompetenz ausgestattet wird
und die Verantwortlichkeiten der Beteiligten geklärt werden. Die
Verantwortlichkeiten für die Beauftragung Dritter (z.B. Architekten,
Projektsteuerer, Bauunternehmen etc.) ist zu klären, um (zügige und
qualifizierte) Entscheidungen von Rat und Verwaltung sicherzustellen.
Weder bei der Theaterleitung noch bei der Kulturverwaltung sind bisher
entsprechende Strukturen und das dafür erforderliche Personal vorhanden. Es
ist daher angezeigt, zunächst eine Projekt- und Personalstruktur für die
Projektvorbereitungsphase (Phase 0) zu implementieren, mit der auch die
spätere Aufbau- und Ablauforganisation (Governance-Struktur) für die
Sanierungsphase (Phasen I-IX nach HOAI) erarbeitet werden kann.
Das Theater hat gerade auch aus seiner Nutzerperspektive selbst größtes
Interesse an dem Gelingen des Prozesses.
In jedem Fall soll bereits jetzt eine Lenkungsgruppe eingesetzt werden, die die
durchzuführenden Prozesse der Voruntersuchung und der
Raumbedarfsplanung zusammenführt und die strategischen und operativen
Weichenstellungen für die weitere Vorgehensweise insgesamt und die
Organisation im Besonderen festlegt.
Der Lenkungsgruppe sollen angehören:
Vertreter*innen der Verwaltung (Dezernate OB, I, II, III, IV, Theater, SGB), der
Politik, Personalvertretung, Deutscher Bühnenverein, Bausachverständige(r),
Beraterfirma.
Durch die Einbindung einer/eines Bausachverständigen in die Lenkungsgruppe
mit steuernder und koordinierender Funktion soll von Beginn an die notwendige
fachliche Kompetenz für alle zu entwickelnden Schritte und anstehenden
Entscheidungen sichergestellt werden.
Bereits in den letzten Monaten hat die Firma KULTUREXPERTEN mit ihrer
Fachexpertise wesentlich dazu beigetragen, dass die vorgestellten
Überlegungen zügig erarbeitet werden konnten. Workshops mit Vertreter*innen
des Theaters, des SGB und der Kulturverwaltung sowie Gespräche mit
„Wissensträger*innen“ innerhalb der Verwaltung und in anderen Städten haben
zu einer raschen Strukturierung der Prozesse beigetragen, weshalbSeite 5 von 6
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sinnvollerweise auch die nächsten Schritte durch eine Beratungsfirma begleitet
werden sollen.
Der jetzige Prozessschritt in der „Phase 0“ umfasst auch die Aufgabe, eine
detailliertere Kostenschätzung für die Beauftragung der Voruntersuchung der
Gebäude und der Raumbedarfsplanung zu erarbeiten, die dem Rat/seinen
Gremien mit den Ausschreibungsunterlagen für die spätere Beauftragung der
Voruntersuchung und Raumbedarfsplanung vorgelegt wird.
Die für die nächsten Schritte (Beauftragung Bausachverständige(r),
Beauftragung Beraterfirma, Organisationskosten Lenkungs- und Fachgruppe)
notwendigen Finanzmittel von etwa 80.000 € werden aus dem Theateretat
vorfinanziert.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de