211955 · Beschlussvorlage
Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211955
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sondersitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211955 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41-9 Theater Dezernat: Dez. IV Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 18.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.11.2021 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 25.11.2021 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 26.11.2021 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 01.12.2021 Empfehlung Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung Rat 09.12.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) abzielen: 1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen. 2. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet werden. 3. Bürgerinformation: In einem noch festzulegenden Format soll bereits im Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine transparente und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen werden. 4. Erfahrungsaustausch: Die Sanierung von Kulturimmobilien ist bundesweit in fast allen großen und kleinen Städten eine herausfordernde Aufgabe. Der Umgang damit bietet reichhaltiges Anschauungsmaterial für einen Know-How-Transfer. Daher ist es sinnvoll und möglich von anderen zu lernen, sowohl von gelungenen Realisierungen als auch von etwaigen Fehlentwicklungen andernorts. 5. Organisation und Prozessbegleitung: Da die Sanierung derSeite 1 von 6 Seite 2 Theaterliegenschaften kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, bedarf es einer spezifischen Organisations- und Governance-Struktur. Dazu gehören die Einrichtung einer Lenkungsgruppe, die Implementierung einer Projektstruktur (sowohl für die Projektvorbereitung als auch für die spätere Sanierung) und die Nutzung externer Fachexpertise, um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren. Die Lenkungsgruppe soll von Anfang an von einem/ einer Bausachverständigen gesteuert und koordiniert werden. Zur weiteren Unterstützung des Prozesses und Prozessbegleitung wird eine externe Beraterfirma mit einschlägiger Expertise hinzugezogen. Begründung Ziel des mit dieser Beschlussvorlage einzuleitenden Prozesses ist die nachhaltige Sanierung der Theaterliegenschaften und damit die Sicherung der Spiel- und Produktionsstätten des Theater Bonn. Das Theater Bonn soll dauerhaft als Mehrspartentheater mit Musiktheater, Schauspiel und Tanz und einem umfangreichen theaterpädagogischen Programm geführt werden. Das Zukunftskonzept sieht eine verstärkte Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft vor. Dies soll sich auch in erweiterten Öffnungsmöglichkeiten der Theaterliegenschaften widerspiegeln. Das Sanierungsvorhaben kann auch als ein klares Bekenntnis zu den verschiedenen Spielstätten des Theaters an den jeweiligen Standorten gesehen werden. So bleibt das Schauspielhaus auch künftig fester Bestandteil der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg. Das Opernhaus kann sich am bisherigen Standort zur Stadt weiter öffnen. Folgende Aspekte sind als wesentliche Anforderungskriterien für die Sanierung zu nennen, die dazu dienen, dass die Theatersanierung „Modellcharakter“ entwickeln kann, gerade auch mit Blick auf die generell zu berücksichtigenden Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes: Die Sanierung soll die Theatergebäude zu „Häusern der Kultur“ werden lassen. Denkmalrechtliche Aspekte sind genauso zu beachten wie die Entstehungszeit und Architektur der Gebäude, die es einerseits zu bewahren, andererseits zukunftsorientiert weiterzuentwickeln gilt. Die besondere Architektur des Opernhauses soll in den Zusammenhang der Bedeutung Bonns als Demokratiestandort gestellt werden. Die Anbindung an das Rheinufer und die Aufenthaltsqualität können im unmittelbaren Umfeld mit Begrünungselementen weiterentwickelt werden. Die Sanierung der Theaterliegenschaften soll auch unter Beachtung bau- und brandschutzrechtlicher Aspekte erfolgen. Es sollen Anpassungen an die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Anforderungen des Arbeitsschutzes bewirkt werden. Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten in einer Arbeitsgruppe intensiv mit der Erarbeitung der zuvor genannten Kriterien sowie der Fragestellung befasst, wie ein Prozess zur Planung der Sanierung gestaltet werden soll. MitSeite 2 von 6 Seite 3 der Expertise von KULTUREXPERTEN Dr. Scheytt GmbH, einer auf die Beratung von Sanierung, Planung und Betrieb von Kulturimmobilien spezialisierten Kulturberatung, sind erste Ziele einer möglichen Sanierung skizziert worden, wie die nächsten Schritte zur Einleitung des Prozesses. Dabei soll die Sanierung möglichst im Bestand und bei laufendem Betrieb (in evtl. zu verlängernden Spielzeitpausen) durchgeführt werden. Natürlich muss dabei auch je nach Lage der festgestellten (Zwischen) Ergebnisse die alternativ notwendige Schaffung von Interimsspielstäten bedacht werden. Die Arbeitsgruppe hat auch im Rahmen erster Dialoge Erfahrungen anderer Städte, insbesondere der Theater Mannheim, Frankfurt und Köln einbezogen, um aus Problemen und Lösungen anderer zu lernen. Eine wesentliche Erkenntnis der Arbeitsgruppe ist, dass es vor dem Start einer Sanierung unbedingt erforderlich ist, den Gebäudebestand und den Raumbedarf intensiv zu analysieren. Ein Schlüssel zum Erfolg ist es zudem, eine mit den entsprechenden Kompetenzen, Zuständigkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten ausgestattete Prozess- und Governance-Struktur aufzubauen. Dies gilt schon für die Phase der Projektvorbereitung als auch für die spätere Sanierungsphase. Die Arbeitsgruppe hat sich sodann auf den hier dargestellten Vorschlag für ein schrittweises Vorgehen verständigt, das sowohl auf eine Gebäude- und Raumbedarfsanalyse setzt, als auch auf den kontinuierlichen Aufbau der Organisation. Bevor Rat und Verwaltung über die späteren Phasen der Sanierung (deren Ausrichtung, Umfang und Finanzierung) gemäß der Honorarordnung für Architekten (HOAI, Phasen I-IX) zu entscheiden haben, soll daher in einer vorgeschalteten sogenannten „Phase 0“ der gesamte Planungsprozess vorbereitet werden. In dieser Vorlage und dem Beschluss sind daher lediglich die Entscheidungen für diese „Phase 0“ skizziert. In dieser Vorphase geht es um die mit dieser Beschlussvorlage angesprochenen Maßnahmen: Die Ausschreibungen für die Voruntersuchung des Gebäudebestandes und die Raumbedarfsplanung werden vorbereitet (Punkte 1. und 2.) Die Elemente einer künftigen Bürgerbeteiligung werden erarbeitet (Pkt. 3.) Der Erfahrungsaustausch mit anderen vergleichbaren Sanierungsvorhaben wird intensiviert (Pkt. 4.) Eine Projektstruktur für die Phase 0 wird installiert und eine Organisations-, Personal- und Governancestruktur für die späteren Sanierungsphasen wird entwickelt (Pkt. 5) Zu den Beschlusspunkten: Zu 1.) Voruntersuchung des Gebäudebestandes Bevor überhaupt die Sanierung begonnen werden kann, ist es erforderlich, die Gebäude intensiv mit Blick auf ihren derzeitigen Zustand zu untersuchen, um die Sanierungsfähigkeit festzustellen und eine valide Basis für die weiteren Prozesse und Beauftragungen zu haben. Erst wenn der mögliche Sanierungsbedarf und Umfang in ihren Grundzügen abgeschätzt sind, kann eine Beauftragung von Architekten und Projektsteuerern zielgerecht erfolgen. In den nächsten Monaten soll daher geklärt werden, welche Elemente eineSeite 3 von 6 Seite 4 Ausschreibung für eine derartige Voruntersuchung haben soll. Zu 2.) Raumbedarfsplanung Eine nutzerorientierte Bedarfsplanung ist die entscheidende Basis der Prozessqualität für nachhaltige Gebäude. Bei der Raumbedarfsplanung sind daher nicht nur die Räume selbst zu betrachten, sondern auch die Produktions- und Arbeitsprozesse im Theater und dessen Werkstätten, um einen nachhaltigen, effizienten Betrieb sicherzustellen. Raumbedarfe können angesichts der Tatsache, dass eine Nutzung der vorhandenen Gebäude beabsichtigt ist, nicht losgelöst von den Gebäudevoruntersuchungen stattfinden, vielmehr sind beide Untersuchungen auf geeignete Weise zu verzahnen. In den nächsten Monaten sollen daher in der einzusetzenden Lenkungsgruppe nicht nur jeweils die entsprechenden Ausschreibungstexte für die Phase mit der Voruntersuchung/Bedarfsplanung erarbeitet werden, sondern es sollte auch die Frage geklärt werden, ob die beiden Voruntersuchungen gebündelt an einen Auftragnehmer oder getrennt an mehrere Unternehmen/Architektenbüros vergeben werden sollen. Zu 3.) Bürgerinformation Die Verwaltung schlägt ein Vorgehen vor, in dessen Zügen auch die Bürgerinformation in einem noch festzulegenden, von der Lenkungsgruppe unter Beteiligung der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung zu erarbeitenden Format implementiert werden soll. Während des Planungsprozesses wird es zunächst um eine kontinuierliche Berichterstattung über den Planungsprozess gehen. Der Ratsbeschluss vom 7.11.2018, DS-Nr. 190030, ehemalige DS- Nr. 1812983, (Bürgerbeteiligung zu Infrastruktur des Theater Bonns) wird durch diese Vorgehensweise ersetzt. Gleiches gilt für die in der Sitzung des Rates am 28.03. 2019 vertagte Vorlage DS-Nr. 190031, ehemalige DS- Nr. 1812582 (Zukunftsoptionen für die Infrastruktur des Theater Bonn). Zu 4.) Erfahrungsaustausch Aus der einzurichtenden Lenkungsgruppe heraus soll eine Fachgruppe gebildet werden, die Projekte in anderen Städten betrachtet/besucht, ggf. auch unter Beteiligung weiterer Kreise, um diese im Hinblick auf relevante Fragestellungen zu analysieren, z.B. Großprojekte in Stuttgart, Berlin, Nürnberg und Frankfurt. Dabei wird es insbesondere auch um Aspekte wie Interimslösungen, Generalübernehmer oder andere Konstruktionen für die Sanierung etc. gehen, da diese Aufgaben sowohl finanziell als auch rechtlich von hoher Komplexität sind. Die aus der Analyse von Vorhaben anderenorts gewonnenen Erkenntnisse können in die künftig zu treffenden Entscheidungen einfließen. Auch die Erfahrungen mit der Sanierung der Beethovenhalle sollen systematisch ausgewertet werden. Auf diese Weise soll ein Lernprozess initiiert werden, welcher der Stadt Bonn eine modellhafte Sanierung erlaubt. Zu 5.) Organisation Die Sanierung der städtischen Theatergebäude ist eine der größten Herausforderungen, die sich in Kontext kommunaler Bauten stellt. Zudem ist hier ein zügiges Vorgehen angezeigt, weil in den Theater-Gebäuden aktuell „die dringendsten“ Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs durchgeführt werden und die Gefahr von Betriebsverboten angesichts der baulichen Situation nicht auszuschließen ist. Der Aufbau- und Ablauforganisation für dieses Großprojekt ist somit größte Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sanierung der Theaterliegenschaften kannSeite 4 von 6 Seite 5 nicht als ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ behandelt werden, sondern bedarf einer spezifischen Projekt-, Organisations- und Governance-Struktur, um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren. Zu den einschlägigen Instrumenten und Methoden gehören die Einrichtung einer Lenkungsgruppe die Implementierung einer Projekt-, Organisations- und Entscheidungsstruktur sowohl für die Projektvorbereitung als auch für die spätere Sanierung und die Nutzung externer Fachexpertise. Die Erkenntnisse zur Sanierung von Kulturimmobilien andernorts, die im Rahmen der bisherigen Arbeit der Arbeitsgruppe gewonnen wurden, zeigen, dass es von größter Bedeutung ist, eine „Governance-Struktur“ aufzubauen, die sicherstellt, dass das Projekt mit bestmöglicher Kompetenz ausgestattet wird und die Verantwortlichkeiten der Beteiligten geklärt werden. Die Verantwortlichkeiten für die Beauftragung Dritter (z.B. Architekten, Projektsteuerer, Bauunternehmen etc.) ist zu klären, um (zügige und qualifizierte) Entscheidungen von Rat und Verwaltung sicherzustellen. Weder bei der Theaterleitung noch bei der Kulturverwaltung sind bisher entsprechende Strukturen und das dafür erforderliche Personal vorhanden. Es ist daher angezeigt, zunächst eine Projekt- und Personalstruktur für die Projektvorbereitungsphase (Phase 0) zu implementieren, mit der auch die spätere Aufbau- und Ablauforganisation (Governance-Struktur) für die Sanierungsphase (Phasen I-IX nach HOAI) erarbeitet werden kann. Das Theater hat gerade auch aus seiner Nutzerperspektive selbst größtes Interesse an dem Gelingen des Prozesses. In jedem Fall soll bereits jetzt eine Lenkungsgruppe eingesetzt werden, die die durchzuführenden Prozesse der Voruntersuchung und der Raumbedarfsplanung zusammenführt und die strategischen und operativen Weichenstellungen für die weitere Vorgehensweise insgesamt und die Organisation im Besonderen festlegt. Der Lenkungsgruppe sollen angehören: Vertreter*innen der Verwaltung (Dezernate OB, I, II, III, IV, Theater, SGB), der Politik, Personalvertretung, Deutscher Bühnenverein, Bausachverständige(r), Beraterfirma. Durch die Einbindung einer/eines Bausachverständigen in die Lenkungsgruppe mit steuernder und koordinierender Funktion soll von Beginn an die notwendige fachliche Kompetenz für alle zu entwickelnden Schritte und anstehenden Entscheidungen sichergestellt werden. Bereits in den letzten Monaten hat die Firma KULTUREXPERTEN mit ihrer Fachexpertise wesentlich dazu beigetragen, dass die vorgestellten Überlegungen zügig erarbeitet werden konnten. Workshops mit Vertreter*innen des Theaters, des SGB und der Kulturverwaltung sowie Gespräche mit „Wissensträger*innen“ innerhalb der Verwaltung und in anderen Städten haben zu einer raschen Strukturierung der Prozesse beigetragen, weshalbSeite 5 von 6 Seite 6 sinnvollerweise auch die nächsten Schritte durch eine Beratungsfirma begleitet werden sollen. Der jetzige Prozessschritt in der „Phase 0“ umfasst auch die Aufgabe, eine detailliertere Kostenschätzung für die Beauftragung der Voruntersuchung der Gebäude und der Raumbedarfsplanung zu erarbeiten, die dem Rat/seinen Gremien mit den Ausschreibungsunterlagen für die spätere Beauftragung der Voruntersuchung und Raumbedarfsplanung vorgelegt wird. Die für die nächsten Schritte (Beauftragung Bausachverständige(r), Beauftragung Beraterfirma, Organisationskosten Lenkungs- und Fachgruppe) notwendigen Finanzmittel von etwa 80.000 € werden aus dem Theateretat vorfinanziert. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de