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211955-01 AA · Änderungsantrag

Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn Antrag zur Vorlage 211955

Nummer
211955-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
04.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sondersitzung des Kulturausschusses 18.11.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 211955 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
211955-01 AA
Antragsteller/in:
Bernd Fesel
Prof. Dr. Wilfried Löbach
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
04.11.21
Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten
Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des
Theater Bonn
Antrag zur Vorlage 211955
Beratungsfolge
Kulturausschuss 18.11.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Zusätzlich zu den Beschlusspunkten 1) – 5) der Vorlage werden folgende
Punkte 6) bis 8) aufgenommen:
6) Die Verwaltung prüft selbst oder lässt jeweils ergebnisoffen prüfen, welche
alternativen Träger- und Umsetzungsmodelle für einen Neubau des
Opernhauses gemäß der Ausstattung und des Raumbedarfs im Punkt 2) zu
welchen Kosten und in welchem Zeitrahmen alternativ zu realisieren ist. Als
Baugrundstück sollte der Platz vor der Beethovenhalle genommen werden.
7) Die Verwaltung oder die gemäß Punkt 5) eingesetzte Lenkungsgruppe
benennt einen Kosten- und Zeitrahmen, der insbesondere unter Einbeziehung
der Zielsetzung in den Punkten 1) und 2) für eine Sanierung der
Bestandsgebäude nicht überschritten und Grundlage für künftige
Ausschreibungen/Beauftragungen von Dienstleistern werden soll.
8) Die Verwaltung oder die gemäß Punkt 5) eingesetzte Lenkungsgruppe
benennt einen Rahmen an Mehrkosten, den sie bereit ist für die Sanierung im
Bestand zu tolerieren, wenn die Kosten für einen Neubau unter
Berücksichtigung eines von Anfang an digital und energetisch zukunftsfähigen
Gebäudes günstiger sind.
Begründung
Gerade mit den aktuellen Erfahrungen der Beethovenhalle scheint eine
Sanierung der Bestandsgebäude von Oper, Schauspiel und den Werkstätten im
laufenden Betrieb mehr als risikoreich. Eine Festlegung nur auf diese Variante
birgt die Gefahr, dass die Investition der Sanierung insgesamt zu hoch und
nicht genehmigungsfähig sind. Außerdem sind hohe Kosten für den Betrieb bei
sich weiter verschärfenden Auflagen für Arbeitssicherheit, Brandschutz,Seite 1 von 2
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Energieeffizienz und enormen Kostensteigerung für Heizung und Lüftung nicht
mehr zeitgemäß, geschweige denn zukunftsfähig, wenn eine Oper keinen
Beitrag zu einer CO2 neutralen und klimagerechten Stadt leistet. Dies ist der
Bonner Bevölkerung nicht mehr vermittelbar.
Die Prüfung eines Neubaus kann nicht nur zu einem kostengünstigeren und
klimafreundlicheren Opernhaus führen, sondern zudem durch innovative
administrative Wege die bekannte Überlastung der städtischen Verwaltung in
Baumaßnahmen vermeiden helfen. Ein Modell hierfür kann der Neubau des
Folkwang Museums in Essen sein:
„Aus einem von der Stadt Essen ausgelobten internationalen
Architekturwettbewerb ging im März 2007 David Chipperfield Architects als
Sieger hervor. Das Gebäude wurde von der Neubau Museum Folkwang Essen
GmbH, einem Unternehmen der Wolff Gruppe, errichtet und im Januar 2010,
zur Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010, eingeweiht.“ (Quelle:
https://www.museum-folkwang.de/de/ueber-
uns/geschichtearchitektur/architektur.html)
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de