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211954-09 · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

Nummer
211954-09
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 211954 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211954-09
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4
“Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Diese Stellungnahme nimmt Bezug auf den zur Sitzung der Bezirksvertretung
Bad Godesberg am 06.12.2023 eingebrachten Antrag DS 211954-08.
Zu dem Gesamtvorhaben bestehen insgesamt vier positiv beschiedene
Bauvoranfragen, wobei in den Bauvoranfragen, die den Wohnungsbau
betreffen, die Ein- und Ausfahrt aus der Tiefgarage konform zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellt ist.
Außer den vier beschiedenen Bauvoranfragen liegt lediglich der Bauantrag für
das Büro- und Verwaltungsgebäude mit lokalem Gewerbe und
zweigeschossiger Tiefgarage, adressiert mit Kennedyallee 72, vor.
Eine Planung / ein Bauantrag für die hier angesprochenen Wohnbauvorhaben
liegt aktuell nicht vor.
Im Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6918-4
wurde hinsichtlich der Tiefgarage vereinbart, dass durch die Errichtung einer
Schrankenanlage in der Tiefgarage sichergestellt wird, dass der
Fahrzeugverkehr, der in Zusammenhang mit den Nutzungen im Urbanen
Gebiet MU steht, nur die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage von und zur
Kennedyallee nutzen kann.
Aufgrund des Eigentümerwechsel des Wohnungsbauanteils im Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6918-4 (WA und MU B1) und den
damit zu erwartenden unterschiedlichen Bauabläufen und Fertigstellungen der
einzelnen Bauabschnitte/Baufelder wurde in einer Ergänzungsvereinbarung
vom 22.08./08.09.2023 zum Durchführungsvertrag vereinbart, dass die
Nutzung der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage zur Ahrstraße für den
Fahrzeugverkehr der Wohngebäude im MU einschließlich der Kindertagesstätte
im MU interimsweise zulässig sein soll. Diese temporäre Maßnahme soll zum
Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme des Bürogebäudes einschließlich TiefgarageSeite 1 von 4
Seite 2
enden.
Durch diese Regelung soll insbesondere die Realisierung des
Wohnungsbauanteils – auch des geförderten - des Vorhabens zur Deckung des
hohen Wohnraumbedarfs in Bonn unterstützt werden. Dies gilt umso mehr vor
dem Hintergrund der Insolvenz der GerchGroup.
Die Vorhabenträgerin des Wohnungsbauanteils, die BPD
Immobilienentwicklung GmbH hat in einer Stellungnahme hinsichtlich der
interimsweisen Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugverkehrs der Wohngebäude im
MU zur Ahrstraße erklärt, dass sie diese aktuell nicht im Zuge der Planung
beantragen wird (siehe Anlage). Grund hierfür ist zum einen, dass der von der
Vorhabenträgerin vorgesehene Bauablauf zunächst die Errichtung der an der
Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt Ahrstraße gelegenen Wohngebäude vorsieht
und somit die interimsweise Nutzung der Ein- und Ausfahrt an der Ahrstraße
durch den an der Kennedyallee gelegenen Wohnungsbauanteil im MU aktuell
nicht notwendig ist. Zum anderen kann sich im Zuge des Insolvenzverfahrens
der GerchGroup noch eine Lösung für das Bürogebäude - und damit die
Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt Kennedyallee - ergeben, denn es ist das Ziel
das Bürogebäude aus der Planungsphase bis zur Baureife zu entwickeln und
anschließend an einen Investor zu verkaufen. In diesem Fall wäre die
ursprünglich angedachte Lösung für den Fahrzeugverkehr der Wohngebäude
im MU direkt umsetzbar und eine temporäre Lösung entbehrlich. Des Weiteren
bietet die Vorhabenträgerin an, für ein Gespräch mit Vertreterinnen und
Vertretern der politischen Gremien zur Verfügung zu stehen.
Sollte die temporäre Ein- und Ausfahrtmöglichkeit an der Ahrstraße für die
Wohngebäude im MU durch die Vorhabenträgerin beantragt werden, ist durch
entsprechende Gutachten (insbesondere Verkehr und Lärm) nachzuweisen,
dass es hierdurch in der Umgebung nicht zu unzumutbaren Belästigungen oder
Störungen kommt.
Anlage/n
1 Stellungnahme BPD (öffentlich)Seite 2 von 4
Ein Unternehmen der Rabobank | Amtsgericht Frankfurt HRB 87037 |
Geschäftsführer: Alexander Heinzmann (Sprecher), Franz-Josef Lickteig, Raymond van Almen
1
Bonn Kennedyallee – Jackie K
Wohnungsbaugrundstücke der BPD/ Antrag 211954-08 der BBB/CDU/FDP
Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf den übermittelten Antrag zur Sitzung der BV am 06.12.2023 wonach
„von den im Bebauungsplan Nr. 6918-4 für die Nutzung der Ein- und Ausfahrt Ahrstraße
festgesetzten Restriktionen nicht abgewichen werden soll und keine Ausnahmen und
Befreiungen von den in Rede stehenden Vorgaben erteilt werden sollen“.
Zunächst ist uns nochmals wichtig zu betonen, dass wir in unserer Stellungnahme gegenüber
dem Generalanzeiger transparent über die aktuelle Baustellen- und Projektsituation Auskunft
erteilt haben. Stand heute ist es auch für uns immer noch ungewiss, wie es mit dem
Bürogrundstück als Teil des Projektes Jackie K nach der Insolvenz der GERCH Group weitergeht.
Daher können wir im Folgenden nur zu den Wohnungsbauvorhaben berichten, die auf den
Grundstücken der BPD realisiert werden.
Die im Nachtrag von 09/2024 zum Durchführungsvertrag vereinbarte interimsweise
Ausfahrtsmöglichkeit des Fahrzeugverkehr aus dem MU werden wir aktuell nicht im Zuge
unserer Planung beantragen. Grund hierfür ist unsere geplante bauabschnittsweise
Projektierung beginnend mit dem Gebäude (Teilbebauung aus Bauabschnitt C des
Durchführungsvertrages von 02/2022), welches gemäß Bebauungsplan mit einer
Tiefgaragenaus- und zufahrt an der Ahrstraße gelegen ist.
Hieraus ergibt sich die resultierende Baureihenfolge, die aufgrund der Baulogistik
(Baustellenzufahrt nur von der Kennedyallee!) sich von der Ahrstraße weg zur Kennedyallee
hin bewegt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die um das Bürogrundstück gelegene Bebauung
Bauabschnitt B (inkl. MU) zunächst zurückgestellt wird und erst zu einem deutlich späteren
Zeitpunkt realisiert wird.
BPD Immobilienentwicklung GmbH
Region West
Richard-Byrd-Straße 6a
50829 Köln
Deutschland
Tel.: +49 (0) 221 949 800-0
koeln@bpd.de
www.bpd.de
IBAN DE59 5006 0400 0030 1351 29
BIC GENODEFFXXX
DZ BANK
BPD Immobilienentwicklung GmbH | Richard-Byrd-Straße 6a | 50829 Köln
Ihre Zeichen / Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Durchwahl, Name Datum
Mail 13.12.2023 MK 14. Dezember 2023Seite 3 von 4
Ein Unternehmen der Rabobank | Amtsgericht Frankfurt HRB 87037 |
Geschäftsführer: Alexander Heinzmann (Sprecher), Franz-Josef Lickteig, Raymond van Almen
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Mit dieser umgekehrten Bauabfolge möchten wir die Anwohner der Ahrstraße von
Beeinträchtigen durch Baustellenverkehr schützen und können gleichzeitig auf die derzeit
ungeklärte Situation des Bürogrundstückes reagieren.
Daher nehmen wir dieses Schreiben auch zum Anlass und möchten jetzt schon gemäß §V 2,
Abs. 4, darauf hinweisen, dass durch die Insolvenz des Vorhabenträgers GERCH Bonn Jackie
K. 1-4 GmbH die Baureihenfolge und zeitliche Vorgabe der Fristen gemäß §V 2, Abs. 3 b) bis
d) sowie f) bis h) des Durchführungsvertrag (02/2022) nicht zu halten sind und neu zu
vereinbaren wären.
Hierzu möchten Ihnen gerne einen gesonderten Vorschlag unterbreiten, der im persönlichen
Gespräch vorgestellt werden sollte.
Weiterhin stehen wir für ein Gespräch mit der Politik zu einer detaillierten Betrachtung gerne
im neuen Jahr zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BPD Immobilienentwicklung GmbH
Leiter der Region Teamleiter Projektentwicklung NRW SüdwestSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de