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211917-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung

Nummer
211917-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211917 Bürgerantrag: Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211917-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im
Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bisherige Planung
Die Viktoriaunterführung (Unterführung für Fußgänger*innen zwischen
Thomastraße/ Am Alten Friedhof und der Endenicher Straße/
Herwarthstraße soll entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (DS
1811885) als barrierefreie Fuß- und Radwegverbindung umgestaltet werden.
Sie wird auf der Nordseite bis zur Grünfläche vor dem Alten Friedhof verlängert
und erhält barrierefreie Zugangsanlagen auf der Nordseite und auf der Südseite
der Bahntrasse. In der Vorlage zum Vorentwurf wurde auf das Erfordernis zur
Baumfällung hingewiesen. Eine Anordnung einer barrierefreien
Rampenführung ohne Baumfällung konnte im Rahmen der vorangegangen
Planungen nicht gefunden werden, da der Baubereich massiv durch
Leitungen, Kanalhauptsammler und dichten Baumbestand belegt ist.
Für die geplanten Bauarbeiten sollten elf satzungsgeschützte Bäume (StU über
100 cm) entfernen werden. Im Norden handelt es sich um die Fällung von
sechs satzungsgeschützten Bäumen (Baum-ID 19397, 19442, 19465, 19492
und 19518) im Rahmen der erforderlichen Baufeldfreimachung und eines
satzungsgeschützten Baumes (Platane, Baum-ID 19486). Im Süden müssen
vier satzungsgeschützte Bäume im Zuge der Baufeldfreimachung gefällt
werden, die nicht im Baumkataster erfasst sind.
Ersatzpflanzungen werden bei der Neugestaltung der Grünflächen in
Verbindung mit der Fußgängertunnelanbindung in direkter Nähe erfolgen. So
sollen nach aktuellem Stand im Planungsgebiet und der benachbarten
Thomastraße 90 hochwertige Gehölze neu gepflanzt werden (davon 23
Obstgehölze).
Aktuelle Beschlusslage
Mit dem Beschluss zur DS 211535 (Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021)
wurde bereits der Fällung von 10 satzungsgeschützten Bäumen zugestimmt.
Nach Beratung der Baumkommission und der Bezirksvertretung Bonn soll die
Platane Nr. 19486 erhalten werden. Im nächsten Schritt werden SuchgräbenSeite 1 von 2
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hergestellt, um die Möglichkeiten einer Anpassung der Rampe zu untersuchen.
Zu den Antragspunkten:
 Antragspunkte 1-6: Die Punkte haben sich gemäß der o.g.
Ausführungen erledigt.
 Antragspunkt 7: Die Umplanung betrifft in erster Linie den Bereich,
welcher aktuell durch eine Zufahrt und einen Parkplatz dominiert wird.
Der übrige Bereich, welcher durch die Besucher des Prälat Schleich
Hauses genutzt wird, bleibt nicht nur erhalten, er wird darüber hinaus
aufgewertet. Weiterhin entsteht auf der südlichen Fläche eine neue
Grünanlage, die auch die Nutzung durch andere Besucher zulässt.
 Antragspunkt 8: Eine Abstimmung mit den Betreibern des Prälat
Schleich Hauses sowie mit der Polizei und Friedhof hat bereits
stattgefunden.
Bei der jetzt vorliegenden Planung handelt es sich um den insgesamt 6. Ent-
wurf, für den nun das auf den Landschaftsbau spezialisierte Planungsbüro
scape gewonnen wurde, um einen dem denkmalgeschützen Friedhofsbereich
angemessenen Entwurf zu entwickeln. Eine barrierefreie Anbindung ohne
größere Eingriffe in den Planungsbereich ist nicht umsetzbar. Daher empfiehlt
die Verwaltung die Ablehnung des Bürgerantrages auf Basis der Beratungen in
der Baumkommission und der Bezirksvertretung Bonn.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung über die Gründe für die ablehnende
Entscheidung informiert. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de