211917 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung
Kerndaten
- Nummer
- 211917
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211917 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 13.10.2021 Bürgerantrag: Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag thematisiert die Realisierung einer Radwegeführung ohne Baumrodungen im Bereich des Alten Friedhofs/ Viktoriaunterführung. Nähere Angaben zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 6 Bürgerantrag Online Datum 13.10.2021 Institution / Verein Initiative „BONN2.0 – Fahrrad, Mobilität und Umwelt“ Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung Ihr Antrag Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen: 1. Aus Dringlichkeitsgründen wird dieser Bürgerantrag auch bei Nichtvorliegen einer Stellungnahme der Verwaltung nicht vertagt, sondern in der nächsten Sitzung des Bürgerauschusses abgestimmt. 2. Der Fällung von elf satzungsgeschützten Bäumen entsprechend Fällantrag [DS 211535] wird bis auf weiteres nicht zugestimmt. 3. Die Wegeführung und -breite vor dem alten Friedhof wird dahingehend angepasst, dass mindestens die satzungsgemäß geschützten Bäume in gutem Zustand (19397,19486) und die satzungsgemäß geschützten Bäume in befriedigendem Zustand (19442,19443,26,29) erhalten werden. 4. Baumgutachten für jeden der elf zur Fällung beantragten Bäume werden erstellt und der Öffentlichkeit vor Beginn der Maßnahme bekannt gemacht. 5. Ein Gutachten wird in Auftrag gegeben, aus dem ersichtlich wird, warum für die satzungsgemäß geschützte, 120 Jahre alte Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 314cm(!) ein Fällantrag dahingehend begründet wurde, dass ein sog. „Ersatz“ „eine Chance“ sei. 6. Eine leichte Planungsänderung der Baumaßnahmen wird mit dem Ziel beauftragt, mindestens die 120 jährige, Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 314cm, Zustand gut, zu erhalten. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das die neue Flächennutzung der parkähnlich anmutenden Fläche so kompensiert, dass die derzeitigen Nutzer eine gleichwertige, alternative Verweil- und Aufenthaltsfläche erhalten. 8. Die derzeitigen Nutzer des Bereiches werden rechtzeitig über das Vorhaben vor Ort informiert und angehört. Weiter wird beantragt, diesen Bürgerantrag abschnittsweise abzustimmen. Die Begründung ergibt sich aus dem beiliegenden Dokument. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_00111_0000222 555VG333JC333Q 111333..11100..222111 222222:::111222Seite 2 von 6 Initiative „BONN2.0 – Fahrrad, Mobilität und Umwelt“ Als Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer setzen wir uns für einen nachhaltigen, zukunftsorientieren und ökologischen Ausbau des Fahrradwegenetzes als klimafreundliche Alternative zum motorisierten Straßenverkehr in Bonn ein. Wir halten die Realisierung einer Radwegeführung ohne Baumrodungen gesunder Bäume im Bereich der Viktoriabrücke bzw. -unterführung für machbar. Es wird daher zur Beschlussfassung beantragt: 1. Aus Dringlichkeitsgründen wird dieser Bürgerantrag auch bei Nichtvorliegen einer Stellungnahme der Verwaltung nicht vertagt, sondern in der nächsten Sitzung des Bürgerauschusses abgestimmt. 2. Der Fällung von elf satzungsgeschützten Bäumen entsprechend Fällantrag [DS 211535] wird bis auf weiteres nicht zugestimmt. 3. Die Wegeführung und -breite vor dem alten Friedhof wird dahingehend angepasst, dass mindestens die satzungsgemäß geschützten Bäume in gutem Zustand (19397,19486) und die satzungsgemäß geschützten Bäume in befriedigendem Zustand (19442,19443,26,29) erhalten werden. 4. Baumgutachten für jeden der elf zur Fällung beantragten Bäume werden erstellt und der Öffentlichkeit vor Beginn der Maßnahme bekannt gemacht. 5. Ein Gutachten wird in Auftrag gegeben, aus dem ersichtlich wird, warum für die satzungsgemäß geschützte, 120 Jahre alte Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 314cm(!) ein Fällantrag dahingehend begründet wurde, dass ein sog. „Ersatz“ „eine Chance“ sei. 6. Eine leichte Planungsänderung der Baumaßnahmen wird mit dem Ziel beauftragt, mindestens die 120 jährige, Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 314cm, Zustand gut, zu erhalten. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das die neue Flächennutzung der parkähnlich anmutenden Fläche so kompensiert, dass die derzeitigen Nutzer eine gleichwertige, alternative Verweil- und Aufenthaltsfläche erhalten. 8. Die derzeitigen Nutzer des Bereiches werden rechtzeitig über das Vorhaben vor Ort informiert und angehört. Weiter wird beantragt, diesen Bürgerantrag abschnittsweise abzustimmen. Begründung: Die Planung im genannten Bereich wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Im derzeit aktuellen Entwurf soll ein breiter Weg direkt vor dem Gelände des Alten Friedhofs entstehen. In diesem Bereich sollen vorher mehrere geschützte Bäume gefällt werden. Im Planungsbereich sind aber bereits ausreichend Wegführungen zur unterschiedlichen Nutzung und Umnutzung vorhanden. Nicht plausibel ist, warum hier satzungsgemäß geschützter Baumbestand, zumal mit stark prägendem Charakter für das Umfeld, entfernt werden soll, um dann für die größten Bäume an fast identischer Position eine sogenannte „Ersatzpflanzung“, richtigerweise Nachpflanzung, vorzunehmen (s.Abbildung 1). Ein „Ersatz“ dieses Baumbestandes in einem klimarelevanten Zeitraum ist nicht möglich.Seite 3 von 6 Der Baumbestand insb. vor dem Alten Friedhof ist nicht nur prägend, er erfüllt durch seine Gesamtgröße auch einen nicht kompensierbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur Bindung von CO2 und Feinstaub, was insb. an dieser, durch den Verkehr stark belasteten Stelle von großer ökologischer Bedeutung ist. Insbesondere die gesunde Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20 Metern (s.Abbildung 2) ist von großem Wert. Es ist in diesem Bereich ohne weiteres möglich, die Planungen dahingehend zu ändern, dass dieser Baum erhalten werden kann. In DS 211535 wird widersprüchlich aufgeführt, dass dieser Baum in „gutem Zustand“ sei, jetzt aber „die Chance besteht, die durch vorangegangene Baumaßnahmen geschädigte Platane (Baum-ID 19486) durch eine Neupflanzung zu ersetzen“. Diese Formulierung und Begründung ist öffentlich kaum vermittelbar. Die Wegnahme von Baumbestand, die Umdeutung einer Fällung als „Chance“ sowie die Versiegelung von Grünflächen für eine Nutzungsänderung, die eigentlich auf Straßen- und nicht naturbelassenen Flächen verwirklicht werden sollte, ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Baumgutachten ist der DS nicht beigefügt und offensichtlich auch nicht erstellt worden. Nach Inaugenscheinnahme am 6.10.2021 und am 13.10.2021 durch verschiedene Initiativen und Vereine besteht Anlass, die Notwendigkeit dieser Baumfällung zu bezweifeln. Die Ahornblättrige Platane 19486 macht einen gesunden Eindruck. Sie ist 120 Jahre alt. Lt. verschiedener Quellen sind über 300 Jahre alte, noch wuchskräftige Exemplare bekannt. Schädigungen sind nicht zu erkennen. Baumkrankheiten sind ebenfalls nicht erkennbar. Die Platane ist als Solitärbaum zudem prägend für diesen Bereich. In direkter Sichtachse sind auf dem Alten Friedhof weitere Platanen gleichen Jahrgangs erkennbar. Die Entfernung insbesondere dieses Baumes wäre ohne zwingende Notwendigkeit nicht nur unachtsam, sondern kontraproduktiv. Eine Fällung und Nachpflanzung wäre keine „Chance“, sondern eine Fehlentscheidung, zumal Bäume dieser Größenordnung nicht „ersetzt“ werden können. Der Planbereich liegt auf einer parkähnlich anmutenden Vorfläche zum alten Friedhof. Diese Fläche wird derzeit von den Besuchern des Prälat-Scheich-Haus genutzt. Dort betreibt die Caritas eine Station zur Unterstützung von Wohnungslosen. Die vor der Einrichtung gelegene Wiesenfläche wird einschließlich des Planungsbereiches von den Besuchern der Station genutzt. Im Planungsbereich lebt seit längerem eine wohnungslose Person, die offensichtlich nicht über das Vorhaben informiert wurde. Aus den Planungsunterlagen ist weiter nicht erkennbar, dass die Herausnahme dieser Grünfläche aus der bisherigen Fläche mit den dortigen Nutzern abgestimmt oder eine Kompensationsfläche gleicher Aufenthaltsqualität angeboten wurde. Ein solches Vorgehen wäre unachtsam und unsensibel, weil berechtigte Interessen unberücksichtigt blieben. Auch aus diesem Grund ist die Maßnahme, insbesondere die Umplanung nach dem ersten, schonenden Entwurf, äußerst kritisch zu sehen. Die aktuelle Planung erscheint damit vor allem konflikt- und nicht lösungsorientiert, da weder Baumbestand noch Nutzergruppen dieses Areals schonend berücksichtigt wurden, obwohl gerade an dieser Stelle ausreichend Platz auf bereits bebauten Flächen besteht, um eine Vielzahl von Radwegen und sonstigen Verkehrsflächen zu planen.Seite 4 von 6 Aus den vorgenannten Gründen bitten wir um eine rücksichtsvolle, den klimatischen und sozialen Aspekten gegenüber achtsame Planungsänderung. Weitere Aspekte werden mündlich vorgetragen. Abbildung 1. Rot: Satzungsgeschützte Bäume, Fällung geplant. Gelb markiert nur im direkten Umfeld: geplante „Ersatzpflanzungen“ Quelle der Abbildungen::: Rats-- und Informationssystem der Stadt Bonn -- Beschlussvorlage 222111111555333555Seite 5 von 6 Abbildung 2: Ahornblättrige Platane, Baum-ID: 19486 Alter: 120 JahreSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de