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211917 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung

Nummer
211917
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.10.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211917-01 ST Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung

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Text anzeigen (9.794 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211917
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
13.10.2021
Bürgerantrag: Nachhaltige Planung, Baum- und
Flächenschutz im Bereich des Alten
Friedhofs/Viktoriaunterführung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag thematisiert die Realisierung einer Radwegeführung ohne
Baumrodungen im Bereich des Alten Friedhofs/ Viktoriaunterführung.
Nähere Angaben zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 6
Bürgerantrag Online
Datum
13.10.2021
Institution / Verein
Initiative „BONN2.0 – Fahrrad, Mobilität und Umwelt“
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Nachhaltige Planung, Baum- und Flächenschutz im Bereich des Alten Friedhofs/Viktoriaunterführung
Ihr Antrag
Es wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
1. Aus Dringlichkeitsgründen wird dieser Bürgerantrag auch bei Nichtvorliegen einer
Stellungnahme der Verwaltung nicht vertagt, sondern in der nächsten Sitzung des
Bürgerauschusses abgestimmt.
2. Der Fällung von elf satzungsgeschützten Bäumen entsprechend Fällantrag [DS
211535] wird bis auf weiteres nicht zugestimmt.
3. Die Wegeführung und -breite vor dem alten Friedhof wird dahingehend angepasst,
dass mindestens die satzungsgemäß geschützten Bäume in gutem Zustand
(19397,19486) und die satzungsgemäß geschützten Bäume in befriedigendem
Zustand (19442,19443,26,29) erhalten werden.
4. Baumgutachten für jeden der elf zur Fällung beantragten Bäume werden erstellt und
der Öffentlichkeit vor Beginn der Maßnahme bekannt gemacht.
5. Ein Gutachten wird in Auftrag gegeben, aus dem ersichtlich wird, warum für die
satzungsgemäß geschützte, 120 Jahre alte Ahornblättrige Platane 19486 mit einer
Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 314cm(!) ein Fällantrag
dahingehend begründet wurde, dass ein sog. „Ersatz“ „eine Chance“ sei.
6. Eine leichte Planungsänderung der Baumaßnahmen wird mit dem Ziel beauftragt,
mindestens die 120 jährige, Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20
Metern und einem Stammumfang von 314cm, Zustand gut, zu erhalten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das die neue
Flächennutzung der parkähnlich anmutenden Fläche so kompensiert, dass die
derzeitigen Nutzer eine gleichwertige, alternative Verweil- und Aufenthaltsfläche
erhalten.
8. Die derzeitigen Nutzer des Bereiches werden rechtzeitig über das Vorhaben vor Ort
informiert und angehört.
Weiter wird beantragt, diesen Bürgerantrag abschnittsweise abzustimmen.
Die Begründung ergibt sich aus dem beiliegenden Dokument.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_00111_0000222
555VG333JC333Q
111333..11100..222111 222222:::111222Seite 2 von 6
Initiative „BONN2.0 – Fahrrad, Mobilität und Umwelt“
Als Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer setzen wir uns für einen nachhaltigen,
zukunftsorientieren und ökologischen Ausbau des Fahrradwegenetzes als klimafreundliche
Alternative zum motorisierten Straßenverkehr in Bonn ein. Wir halten die Realisierung einer
Radwegeführung ohne Baumrodungen gesunder Bäume im Bereich der Viktoriabrücke bzw.
-unterführung für machbar.
Es wird daher zur Beschlussfassung beantragt:
1. Aus Dringlichkeitsgründen wird dieser Bürgerantrag auch bei Nichtvorliegen einer
Stellungnahme der Verwaltung nicht vertagt, sondern in der nächsten Sitzung des
Bürgerauschusses abgestimmt.
2. Der Fällung von elf satzungsgeschützten Bäumen entsprechend Fällantrag [DS
211535] wird bis auf weiteres nicht zugestimmt.
3. Die Wegeführung und -breite vor dem alten Friedhof wird dahingehend angepasst,
dass mindestens die satzungsgemäß geschützten Bäume in gutem Zustand
(19397,19486) und die satzungsgemäß geschützten Bäume in befriedigendem
Zustand (19442,19443,26,29) erhalten werden.
4. Baumgutachten für jeden der elf zur Fällung beantragten Bäume werden erstellt und
der Öffentlichkeit vor Beginn der Maßnahme bekannt gemacht.
5. Ein Gutachten wird in Auftrag gegeben, aus dem ersichtlich wird, warum für die
satzungsgemäß geschützte, 120 Jahre alte Ahornblättrige Platane 19486 mit einer
Höhe von 20 Metern und einem Stammumfang von 314cm(!) ein Fällantrag
dahingehend begründet wurde, dass ein sog. „Ersatz“ „eine Chance“ sei.
6. Eine leichte Planungsänderung der Baumaßnahmen wird mit dem Ziel beauftragt,
mindestens die 120 jährige, Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20
Metern und einem Stammumfang von 314cm, Zustand gut, zu erhalten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, das die neue
Flächennutzung der parkähnlich anmutenden Fläche so kompensiert, dass die
derzeitigen Nutzer eine gleichwertige, alternative Verweil- und Aufenthaltsfläche
erhalten.
8. Die derzeitigen Nutzer des Bereiches werden rechtzeitig über das Vorhaben vor Ort
informiert und angehört.
Weiter wird beantragt, diesen Bürgerantrag abschnittsweise abzustimmen.
Begründung:
Die Planung im genannten Bereich wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Im
derzeit aktuellen Entwurf soll ein breiter Weg direkt vor dem Gelände des Alten Friedhofs
entstehen. In diesem Bereich sollen vorher mehrere geschützte Bäume gefällt werden. Im
Planungsbereich sind aber bereits ausreichend Wegführungen zur unterschiedlichen
Nutzung und Umnutzung vorhanden. Nicht plausibel ist, warum hier satzungsgemäß
geschützter Baumbestand, zumal mit stark prägendem Charakter für das Umfeld, entfernt
werden soll, um dann für die größten Bäume an fast identischer Position eine sogenannte
„Ersatzpflanzung“, richtigerweise Nachpflanzung, vorzunehmen (s.Abbildung 1).
Ein „Ersatz“ dieses Baumbestandes in einem klimarelevanten Zeitraum ist nicht möglich.Seite 3 von 6
Der Baumbestand insb. vor dem Alten Friedhof ist nicht nur prägend, er erfüllt durch seine
Gesamtgröße auch einen nicht kompensierbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur Bindung
von CO2 und Feinstaub, was insb. an dieser, durch den Verkehr stark belasteten Stelle von
großer ökologischer Bedeutung ist.
Insbesondere die gesunde Ahornblättrige Platane 19486 mit einer Höhe von 20 Metern
(s.Abbildung 2) ist von großem Wert. Es ist in diesem Bereich ohne weiteres möglich, die
Planungen dahingehend zu ändern, dass dieser Baum erhalten werden kann.
In DS 211535 wird widersprüchlich aufgeführt, dass dieser Baum in „gutem Zustand“ sei,
jetzt aber „die Chance besteht, die durch vorangegangene Baumaßnahmen geschädigte
Platane (Baum-ID 19486) durch eine Neupflanzung zu ersetzen“.
Diese Formulierung und Begründung ist öffentlich kaum vermittelbar. Die Wegnahme von
Baumbestand, die Umdeutung einer Fällung als „Chance“ sowie die Versiegelung von
Grünflächen für eine Nutzungsänderung, die eigentlich auf Straßen- und nicht
naturbelassenen Flächen verwirklicht werden sollte, ist nicht mehr zeitgemäß.
Ein Baumgutachten ist der DS nicht beigefügt und offensichtlich auch nicht erstellt worden.
Nach Inaugenscheinnahme am 6.10.2021 und am 13.10.2021 durch verschiedene Initiativen
und Vereine besteht Anlass, die Notwendigkeit dieser Baumfällung zu bezweifeln. Die
Ahornblättrige Platane 19486 macht einen gesunden Eindruck. Sie ist 120 Jahre alt. Lt.
verschiedener Quellen sind über 300 Jahre alte, noch wuchskräftige Exemplare bekannt.
Schädigungen sind nicht zu erkennen. Baumkrankheiten sind ebenfalls nicht erkennbar. Die
Platane ist als Solitärbaum zudem prägend für diesen Bereich. In direkter Sichtachse sind
auf dem Alten Friedhof weitere Platanen gleichen Jahrgangs erkennbar. Die Entfernung
insbesondere dieses Baumes wäre ohne zwingende Notwendigkeit nicht nur unachtsam,
sondern kontraproduktiv. Eine Fällung und Nachpflanzung wäre keine „Chance“, sondern
eine Fehlentscheidung, zumal Bäume dieser Größenordnung nicht „ersetzt“ werden können.
Der Planbereich liegt auf einer parkähnlich anmutenden Vorfläche zum alten Friedhof. Diese
Fläche wird derzeit von den Besuchern des Prälat-Scheich-Haus genutzt. Dort betreibt die
Caritas eine Station zur Unterstützung von Wohnungslosen. Die vor der Einrichtung
gelegene Wiesenfläche wird einschließlich des Planungsbereiches von den Besuchern der
Station genutzt. Im Planungsbereich lebt seit längerem eine wohnungslose Person, die
offensichtlich nicht über das Vorhaben informiert wurde. Aus den Planungsunterlagen ist
weiter nicht erkennbar, dass die Herausnahme dieser Grünfläche aus der bisherigen Fläche
mit den dortigen Nutzern abgestimmt oder eine Kompensationsfläche gleicher
Aufenthaltsqualität angeboten wurde. Ein solches Vorgehen wäre unachtsam und
unsensibel, weil berechtigte Interessen unberücksichtigt blieben. Auch aus diesem Grund ist
die Maßnahme, insbesondere die Umplanung nach dem ersten, schonenden Entwurf,
äußerst kritisch zu sehen.
Die aktuelle Planung erscheint damit vor allem konflikt- und nicht lösungsorientiert, da weder
Baumbestand noch Nutzergruppen dieses Areals schonend berücksichtigt wurden, obwohl
gerade an dieser Stelle ausreichend Platz auf bereits bebauten Flächen besteht, um eine
Vielzahl von Radwegen und sonstigen Verkehrsflächen zu planen.Seite 4 von 6
Aus den vorgenannten Gründen bitten wir um eine rücksichtsvolle, den klimatischen und
sozialen Aspekten gegenüber achtsame Planungsänderung. Weitere Aspekte werden
mündlich vorgetragen.
Abbildung 1. Rot: Satzungsgeschützte Bäume, Fällung geplant. Gelb markiert nur im
direkten Umfeld: geplante „Ersatzpflanzungen“
Quelle der Abbildungen::: Rats-- und Informationssystem der Stadt Bonn -- Beschlussvorlage 222111111555333555Seite 5 von 6
Abbildung 2: Ahornblättrige Platane, Baum-ID: 19486
Alter: 120 JahreSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de