211880-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 211880-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211880-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für den beschlossenen Anbau an das bestehende Wohnhaus wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft. Wie bereits in der letzten BV ausgeführt, ist eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes aus statischen Gründen nicht möglich. Für einen zweigeschossigen Anbau, welcher auf Grund der baulichen Gegebenheiten nur im südlichen Bereich des bestehenden Gebäudes errichtet werden kann, ist bei Erhaltung des Baumes zu wenig Freifläche vorhanden. Das vorhandene Baufeld außerhalb des Kronenbereiches zum Bestandsgebäude ist so schmal, dass lediglich ein Baukörper von ca. 3 m Breite errichtet werden kann. Zudem ist eine Baukörpergrundfläche von ca. 40 qm für einen zweigeschossigen Anbau im Verhältnis zum Bestandsgebäude nicht zu vertreten. Bei Verlagerung des Anbaus in südwestliche Richtung entfielen zum einen weitere Räume im Bestandsgebäude, zum andern nimmt die Verschattung des Bestandsgebäudes zu, woraus eine schlechtere Belichtung der jetzigen Wohnräume resultieren würde. Des Weiteren wäre der Anbau immer noch im Kronenbereich des Baumes. Diese Variante wäre nur umsetzbar, indem die Erweiterungsfläche reduziert wird. Dies würde den ursprünglichen Anforderungen an die Erweiterungsfläche dann allerdings nicht mehr entsprechen. Um eine wirtschaftliche und nutzerfreundliche Erweiterung, so wie bereits beschlossen, zu gewährleisten, ist aus oben genannten Gründen aus Sicht des SBGs eine Fällung des Baumes unumgänglich. Es können keine alternativen Erweiterungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die unter Erhaltung des Baumes an diesem Standort errichtet werden können.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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