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211880-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren

Nummer
211880-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 211880 Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211880-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Wohnhaus Helmholtzstr. 18
Fällung von 1 städtischen Baum im
Baugenehmigungsverfahren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für den beschlossenen Anbau an das bestehende Wohnhaus wurden
verschiedene Möglichkeiten geprüft.
Wie bereits in der letzten BV ausgeführt, ist eine Aufstockung des bestehenden
Gebäudes aus statischen Gründen nicht möglich.
Für einen zweigeschossigen Anbau, welcher auf Grund der baulichen
Gegebenheiten nur im südlichen Bereich des bestehenden Gebäudes errichtet
werden kann, ist bei Erhaltung des Baumes zu wenig Freifläche vorhanden.
Das vorhandene Baufeld außerhalb des Kronenbereiches zum
Bestandsgebäude ist so schmal, dass lediglich ein Baukörper von ca. 3 m
Breite errichtet werden kann. Zudem ist eine Baukörpergrundfläche von ca. 40
qm für einen zweigeschossigen Anbau im Verhältnis zum Bestandsgebäude
nicht zu vertreten.
Bei Verlagerung des Anbaus in südwestliche Richtung entfielen zum einen
weitere Räume im Bestandsgebäude, zum andern nimmt die Verschattung des
Bestandsgebäudes zu, woraus eine schlechtere Belichtung der jetzigen
Wohnräume resultieren würde. Des Weiteren wäre der Anbau immer noch im
Kronenbereich des Baumes.
Diese Variante wäre nur umsetzbar, indem die Erweiterungsfläche reduziert
wird. Dies würde den ursprünglichen Anforderungen an die Erweiterungsfläche
dann allerdings nicht mehr entsprechen.
Um eine wirtschaftliche und nutzerfreundliche Erweiterung, so wie bereits
beschlossen, zu gewährleisten, ist aus oben genannten Gründen aus Sicht des
SBGs eine Fällung des Baumes unumgänglich.
Es können keine alternativen Erweiterungsmöglichkeiten aufgezeigt werden,
die unter Erhaltung des Baumes an diesem Standort errichtet werden können.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de