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211880 · Beschlussvorlage

Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren

Nummer
211880
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211880-01 AA Grüne/SPD - Änderungsantrag: Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren Antrag zur Vorlage 211880
  2. 211880-02 ST Wohnhaus Helmholtzstr. 18 Fällung von 1 städtischen Baum im Baugenehmigungsverfahren

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Beschlussvorlage
öffentlich
211880
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Wohnhaus Helmholtzstr. 18
Fällung von 1 städtischen Baum im
Baugenehmigungsverfahren
Beratungsfolge
Baumkommission 22.11.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fällung von einem städtischen Baum auf dem Gelände des Helmholtz-
Gymnasiums (Bereich Wohnhaus), Helmholtzstr. 18 wird zugestimmt.
Eine Ersatzpflanzung mit einem heimischen Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 bis 25 cm wird nach Abschluss der Hochbauarbeiten auf
dem selben Gelände in der nächsten Pflanzperiode durchgeführt.
Begründung
Der Bungalow Helmholtzstr. 18 (Helmholtz-Gymnasium) wird gemäß Beschluss
Drucksachen-Nr. 190064 um 78 qm erweitert. Aufgrund der eingeschränkten
Erweiterungsmöglichkeit (Bestandsgebäude) kann der Anbau nur im südlichen
Bereich des bestehenden Gebäudes errichtet werden.
Im unmittelbaren Baufeld für die Erweiterung befindet sich eine mehrstämmige
Hainbuche, Stammumfang 222 cm, welche gefällt werden muss.
ID Nr. 84475
Baumart Carpinus betulus Hainbuche
Stammumfang 222cm
Kronendurchmesser 8m
Zustand 2
Ersatz jaSeite 1 von 6
Seite 2
Eine Ersatzpflanzung mit einem heimischen Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 bis 25 cm wird in der nächsten Pflanzperiode auf dem
Gelände des Helmholtz-Gymnasiums durchgeführt.
Der sonstige Baumbestand wird erhalten und gemäß DIN 18920 geschützt.
Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung in Höhe von ca. 2.000 Euro sind in
der Gesamtmaßnahme enthalten.
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
2 Hainbuche 1 (öffentlich)
3 Hainbuche 2 (öffentlich)
4 Hainbuche 3 (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de