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211863-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone

Nummer
211863-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211863 Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211863-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der
Bonner Fußgängerzone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bonner Fußgängerzone wird regelmäßig durch den zuständigen
Straßenkontrolleur begangen und auf Schäden kontrolliert. Die Schäden
werden protokolliert, priorisiert und anschließend durch eigenes
Fachpersonal oder durch die Vertragsfirmen beseitigt. Aus Gründen der
Verkehrssicherheit ist es ein gängiges Verfahren, dass eine potentielle
Unfallstelle sofort mit Kaltasphalt ausgebessert wird. In unmittelbarem
zeitlichen Abstand werden die Asphaltflicken gegen das Originalpflaster
ausgetauscht. Eine Ausnahme besteht im Bereich der „Budapester
Straße“ vor dem Windeckbunker und in der Brüdergasse. Die
Asphaltflicken in diesen Bereichen wurden bisher nicht beseitigt, da ab
2022 Umbauten geplant sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de