211863-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone
Kerndaten
- Nummer
- 211863-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211863-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Instandsetzung des Kopfsteinpflasters in der Bonner Fußgängerzone Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bonner Fußgängerzone wird regelmäßig durch den zuständigen Straßenkontrolleur begangen und auf Schäden kontrolliert. Die Schäden werden protokolliert, priorisiert und anschließend durch eigenes Fachpersonal oder durch die Vertragsfirmen beseitigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es ein gängiges Verfahren, dass eine potentielle Unfallstelle sofort mit Kaltasphalt ausgebessert wird. In unmittelbarem zeitlichen Abstand werden die Asphaltflicken gegen das Originalpflaster ausgetauscht. Eine Ausnahme besteht im Bereich der „Budapester Straße“ vor dem Windeckbunker und in der Brüdergasse. Die Asphaltflicken in diesen Bereichen wurden bisher nicht beseitigt, da ab 2022 Umbauten geplant sind. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de