211840-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496
Kerndaten
- Nummer
- 211840-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211840-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage zu Barrierefreie Haltestellen; DS alt 1811496 Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme 1. Welche Haltestellen im Bonner Stadtgebiet aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken sind gemäß § 8 Abs. 3 Personenförderungsgesetz (PBefG) bis 2022 noch barrierefrei umzubauen? Im Bonner Stadtgebiet gibt es etwa 500 Bushaltestellen mit ca. 1.000 Haltepositionen, von denen ca. 41,5 % barrierefrei ausgebaut sind. Die nachfolgende Tabelle liefert eine nach Stadtbezirken aufgeteilte Übersicht. Stadtbezirk Zahl Haltepunkte Zahl barrierefrei ausgebauter Haltepunkte Ausbaugra d Bonn 481 225 46,8 % Bad Godesberg 242 74 30,6 % Beuel 222 99 44,6 % Hardtberg 133 49 36,8 % Gesamt 1.078 447 41,5 % Aufgrund der in den Niederflurbussen vorhandenen Klapprampen und der Kneeling-Funktion (Absenken der Einstiegsseite) ist jedoch ein barrierefreier Ein- und Ausstieg im gesamten Stadtgebiet möglich. Bis zum Jahr 2022 war das Ziel des PBefG mit den begrenzten Fördermittelkontingenten sowie vor allem mit den begrenzten bereitstehenden personellen Ressourcen nicht realisierbar. Deswegen wurde eine Prioritätenliste erarbeitet und die ausgewählten Haltestellen wurden und werden sukzessive barrierefrei umgebaut. Für einen möglichst effektiven Ressourceneinsatz wurden Haltestellen, an denen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit mobilitätseingeschränkte Personen ein- oder aussteigen, z. B. in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Behindertenwerkstätten oder Friedhöfen, ausgewählt. Derzeit werden weitere Haltestellen nach den Beschlüssen der vier Bezirksvertretungen aus dem vergangenen Jahr sowie im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen ausgebaut, sodass sich die Zahl der ausgebauten Haltestellen sukzessive erhöht. Die Verwaltung befindet sich in Abstimmungen zur Auswahl der Haltestellen für die dritte Prioritätenstufe, die nach Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und den Behindertenverbänden derSeite 1 von 5 Seite 2 Politik zum Beschluss vorgelegt werden wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung in einer separaten ergänzenden Stellungnahme oder in einer eigenständigen Mitteilungsvorlage noch Informationen darüber nachliefern, inwieweit der bisher erreichte Stand der Haltestellenumbauten das Kriterium erfüllt, dass je Linie in jedem Ortsteil eine Haltestelle barrierefrei ausgebaut ist. In diesem Fall könnte nämlich - vorbehaltlich einer vom Rat zu beschließenden Aufnahme eines entsprechenden Ausnahmetatbestandes in den Nahverkehrsplan- von der Fristsetzung abgewichen werden. Gem. § 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG i.V.m. § 62 Abs.2 PBefG ist es möglich, im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret zu benennen, wobei dies begründet werden muss. Auch zu den Kriterien der Barrierefreiheit können im Nahverkehrsplan (abweichende) Vorgaben festgelegt werden. Wegen der hohen Belastung des für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zuständigen Sachgebietes durch prioritäre Projekte der Angebotsausweitung im ÖPNV, der ÖPNV-Beschleunigung und der Vorbereitung von Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des ÖPNV war es bisher nicht möglich, die entsprechende Anpassung des Nahverkehrsplans in die Wege zu leiten. 2. Haushaltsmittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG und städtischen Haushaltsmitteln sind in den einzelnen Jahren von 2018 bis 2020 tatsächlich für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen verausgabt worden? Siehe Anlage „Ausgaben von Bushaltestellen 2018-20“. 3. Mittel in welcher Höhe aufgeschlüsselt nach Fördermitteln ÖPNVG und städtischen Haushaltsmitteln sind für den Umbau von Haltestellen im Haushaltsplan 2021/2022 und ggfls. in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 eingestellt, in welcher Höhe sind entsprechende Fördermittel von der Stadt bislang für 2021 und 2022 beantragt und vom Fördermittelgeber bewilligt worden? Ab 2021 sind jährlich 1.000.000 € in den Haushalt eingestellt; im Jahr 2021 sind 850.000 € als Vereinnahmung (Zuschuss) geplant. Für 2021 liegt eine Zustimmung des NVR zum vorzeitigen Baubeginn für 20 Bussteige vor (siehe u. s. Links). Die Förderung setzt den Baubeginn bis zum 04.03.2022 voraus. Die Ausschreibung ist in zwei Teilen je 10 Bussteige erfolgt (Bonn/Hardtberg und Bad Godesberg/Beuel). Die Auftragsvergabe steht kurz bevor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bushaltestellen: Bad Godesberg https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7382&refresh=false Bonn https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7561&refresh=false Beuel https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7251&refresh=false Hardtberg https://www.bonn.sitzung-online.de/vo020?VOLFDNR=7485&refresh=falseSeite 2 von 5 Seite 3 4. Welche der in Ziffer 2 der DS 1310548EB8 genannten Haltestellen der 2. Priorität sind zwischenzeitlich behindertengerecht umgebaut worden? Von den im Beschluss DS 1310548EB8 genannten Haltestellen sind die folgenden Standorte ausgebaut bzw. teilausgebaut: Stadtbezirk Bonn Hedwigschule Nordfriedhof Tilsiter Straße An der Esche Nordstraße Stadthaus Am Propsthof Peter-Klein-Straße (teilweise) Frongasse Johanniter Krankenhaus Saalestraße (teilweise) Eduard-Otto-Straße (teilweise) Geißlerstraße Luisenstraße (teilweise) Am Botanischen Garten Marienhospital Melbbad (teilweise) Poppelsdorfer Allee (teilweise) Riesengebirgsstraße Kiefernweg (teilweise) Schedestraße (teilweise) Haydnstraße Kaufmannstraße Alfred-Bucherer-Straße Stadtbezirk Bad Godesberg Bad Godesberg Bahnhof/Löbestraße Koblenzer Straße Stadthalle Kastanienweg (teilweise) Dreholzstraße Gunterstraße Mehlem Bahnhof (teilweise) Mehlem Friedhof (teilweise) Hindenburgallee (teilweise) Plittersdorf Mitte (teilweise) Tannenallee (teilweise) Waldburgstraße (teilweise) Stadtbezirk Beuel Gielgen (teilweise) Paul-Langen-Straße (teilweise) BechlinghovenSeite 3 von 5 Seite 4 Pützchen Schule Stadtbezirk Hardtberg Réaumurstraße Agentur für Arbeit Helmholtzstraße Süd (teilweise) Medinghoven Mitte Mühlenhof (teilweise) Weierbornstraße 5. Wie haben sich die Kosten für den barrierefreien Ausbau pro Haltestelle und somit auch in der Summe die benötigten Mittel seit 2018 entwickelt? Für die Tiefbauarbeiten zum barrierefreien Umbau eines Bussteigs ist aktuell von ca. 48.000 € brutto auszugehen. In 2018 waren hierfür nur ca. 30.000 € brutto zu veranschlagen. Anlage/n 1 Ausgaben von Bushaltestellen 2018-20 (öffentlich)Seite 4 von 5 2018 Finanzstelle Bezeichnung der Finanzstelle FinanzpositionBezeichnung der FinanzpositionZahlungen gesamt 5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 68.1100 Invest.zuw. vom Land -59.807,60 5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 78.5200 Ausz.Tiefbaumaßnahm. 381.377,74 321.570,14 2019 Finanzstelle Bezeichnung der Finanzstelle FinanzpositionBezeichnung der FinanzpositionZahlungen gesamt 5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 68.1100 Invest.zuw. vom Land -142.600,00 5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 78.5200 Ausz.Tiefbaumaßnahm. 213.096,33 70.496,33 2020 Finanzstelle Bezeichnung der Finanzstelle FinanzpositionBezeichnung der FinanzpositionZahlungen gesamt 5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 68.1100 Invest.zuw. vom Land -36.300,00 5660012019030 Umbau Bus-Haltest. 78.5200 Ausz.Tiefbaumaßnahm. 5.412,41 -30.887,59 Investitionszuweisungen vom Land 2018 - 2020 238.707,60 Auszahlungen Umbau Bus-Haltest. 2018 - 2020 599.886,48Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de