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211810-01 AA · Änderungsantrag

Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211810

Nummer
211810-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 26.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
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  1. 211810 Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe

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Änderungsantrag
öffentlich
211810-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für
Personal der Projektgruppe
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211810
Beratungsfolge
Hauptausschuss 26.10.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin erarbeitet für die kommende Sitzung des
Stadtrats zuerst einen Vorschlag zur Gesamtsteuerung des Projektes
„Stadtverwaltung unserer Zukunft“, in der sie insbesondere den
voraussichtlichen Personalbedarf von 9 VZÄ nach Aufgabenbereichen
aufschlüsselt, deren Stellenwert begründet und für jede Stelle darlegt,
warum diese unbefristet notwendig sein soll.
2. Die Oberbürgermeisterin legt in gleicher Sitzung sodann dar, welche
Stellen zu Ziffer 1 zunächst zur Planung und Durchführung eines
Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses im Personal- und
Organisationsamt für welchen Zeitraum zwingend erforderlich sind und
warum dieser Bedarf nicht zunächst aus den bereits vom Rat im
Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2021/2022 neu beschlossenen
183 Stellen gedeckt werden kann.
Begründung
Die Oberbürgermeisterin führt in ihrer Stellenplanfortschreibung
2021/2022 auf Seite 7 selbst aus: „Die Einrichtung von neuen Stellen
kann immer nur das ´letzte Mittel´ sein…“. Da sich unter den von der
Ratsmehrheit beschlossenen neu einzurichtenden 183 Stellen zahlreiche
Stellen mit neuen politisch motivierten, bislang nicht vorhandenen
Aufgabenstellungen befinden, sollten diese vorrangig zur zwingend
anstehenden Aufgabenbewältigung rund ums marode Stadthaus
herangezogen werden. Darüber hinaus mutet das von der
Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Verfahren vor dem Hintergrund der
Aussagen der Regierungspräsidentin zur HaushaltsgenehmigungSeite 1 von 2
Seite 2
äußerst befremdlich an, sofort neun zusätzliche Stellen unbefristet für
eine zeitlich befristete Aufgabe einzurichten, dem Rat deren spätere
Verwendung aber erst nach Beschlussfassung in der Folgesitzung
mitteilen zu wollen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de