211810 · Beschlussvorlage
Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe
Kerndaten
- Nummer
- 211810
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211810 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stadthaus Interimsumzug - Stelleneinrichtung für Personal der Projektgruppe Beratungsfolge Hauptausschuss 26.10.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zur Planung und Durchführung eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses werden im Personal- und Organisationsamt folgende Stellen eingerichtet, die nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/24 aufgenommen werden: 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“, Gesamtkommunikation, A13/E12 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung, A12/E11 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 2. Die Einrichtung der Stellen erfolgt unbefristet vor dem Hintergrund der zu erwartenden Aufgaben, die aus der Rolle der Nutzenden aus dem Projekt „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ resultieren. Die im SGB notwendigen Ressourcen werden in gesonderter Vorlage in den zuständigen Gremien eingebracht. 3. Die Personalaufwendungen von jährlich 770.813,46 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. 4. Die Verwaltung erarbeitet für die kommende Sitzung des Stadtrats einen Vorschlag zur Gesamtsteuerung des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung In der Sitzung des Hauptausschusses am 17.6.21 hat dieser über die Vergabe eines Auftrags zum Start des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ an das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) entschieden (Ds.-Nr. 210854). Eine Beauftragung ist nach Genehmigung des Haushaltes 2021/2022 in Vorbereitung, eine konkrete Zeitplanung mit der IAO in Abstimmung. Voraussichtlich kann das Projekt im Januar 2022 starten. Ziel des Gesamtprojektes ist es, ein strategisches Konzept für die Stadtverwaltung Bonn zu erarbeiten, das die Anforderungen an zukünftige Arbeitswelten im Hinblick auf Ausstattung, Flächen und Standorte beschreibt und als eine Grundlage für Folgeprojekte zur konkreten Umsetzung dient. Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ In einem ersten Schritt soll entsprechend dieser Zielsetzung das Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ unter Leitung des Personal- und Organisationsamtes starten. Im Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ wird das strategische Konzept für die zukünftige Gestaltung von Raum, Fläche und Ausstattung, unter Beteiligung aller Stakeholder, erarbeitet. In einem zweiten Teilprojekt soll anschließend unter Federführung des SGB dieses standortunabhängige Szenario auf verschiedene Handlungsoptionen, wie bspw. die Sanierung des Bonner Stadthauses oder neue Liegenschaften, übertragen und differenzierte Überlegungen, Analysen und Vergleiche angestellt werden, sodass dem Rat im Ergebnis eine standortabhängige und die baulichen Gegebenheiten berücksichtigende Entscheidungsgrundlage, die die Anforderungen an eine moderne und dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung erfüllt, vorgelegt werden kann. Das Teilprojekt „Zukunft unserer Arbeit“ setzt sich demnach mit den vielfältigen Aufgaben und Arbeitsweisen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn und den hierfür notwendigen Rahmenbedingungen auseinander. Dabei gilt es vor allem, den wechselnden Bedarf an Tätigkeiten mit mehr Kommunikation, wie bspw. im Service- und Dienstleistungsbereich oder im Außendienst, und Tätigkeiten mit weniger Kommunikation, wie bspw. in Form von Einzelarbeit, wie wir sie in den Backoffices vorfinden, zu berücksichtigen. Zudem sollen die speziellen Anforderungen an Arbeitsräume überdacht, die Mobilisierbarkeit von Arbeitsplätzen berücksichtigt und zukünftige Veränderungen sowie Digitalisierungsvorhaben antizipiert und im Konzept verankert werden. Im Vordergrund stehen Fragestellungen, wie „Welche Arbeitstypen gibt es und wie sind ihre Anforderungen?“ oder „Wie sehen die Arbeitsweisen zukünftiger Generationen aus?“. Das Ergebnis soll, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Aspekte, ein Zukunftsszenario (von Fläche, Raum und Ausstattung) sein. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Erarbeitung des Szenarios im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ standortunabhängig erfolgt, bauliche Gegebenheiten zunächst unberücksichtigt bleiben und die Ergebnisse erst nach Abschluss dieses Projekts als Arbeitsgrundlage in Folgeprojekte eingehen. Da das Projekt auch große Auswirkungen auf die Bonner Stadtgesellschaft hat,Seite 2 von 5 Seite 3 soll neben dem eigentlichen Analyse- und Konzeptionsprozess ein begleitender Kommunikationsprozess entwickelt werden, der die verschiedenen Interessensgruppen (Mitarbeitende, Bürger und Bürgerinnen sowie Politik) und die damit verbundenen Erwartungshaltungen involviert. Daher ist u.a. eine intensive Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer des zentralen Verwaltungsstandortes vorgesehen. Bislang ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die personellen Mehraufwände, die durch dieses Projekt im Personal- und Organisationsamt entstehen, durch Priorisierung und Aufgabenumverteilung für den Projektzeitraum aus bestehenden Ressourcen erbracht werden können. Nachdem zwischenzeitlich bekannt wurde, dass bis zum Jahr 2023 ein Umzug vieler Einheiten des Stadthauses geplant und in kurzer Zeit durchgeführt werden muss, lässt sich diese Einschätzung nicht aufrechterhalten. Notwendigkeit eines Interimsumzuges von Einheiten des Stadthauses Vielmehr bedarf es einer kurzfristigen Personalaufstockung, um die mit einem Umzug dieser Größenordnung notwendigen Vorbereitungen in der zur Verfügung stehenden knappen Zeit seriös zu bewerkstelligen. Insbesondere müssen nun geeignete Immobilien identifiziert und bewertet, Belegungsmodelle erarbeitet und mit den Fachbereichen intensiv diskutiert werden. Für das Dienstleistungszentrum, Archivflächen, Fuhrpark, Druckerei, Poststelle, Sitzungsräume, Kantine und viele andere Gebäudenutzungen sind parallel gesonderte Planungen anzustellen. Die Anbindung und Anpassung der Netzwerk- und Telekommunikationsinfrastruktur ist bereits heute zeitkritisch und muss frühzeitig geplant werden. Notwendige Beschaffungen von IT- Komponenten und notwendiger Arbeitsplatzinfrastruktur sind vergabekonform durchzuführen und zu managen. Beschaffungsengpässe am Markt für IT- Komponenten sind zu berücksichtigen und machen auch hier frühzeitige Entscheidungen notwendig. Umzugsunternehmen für ein Projekt dieser Größe sind auszuschreiben und zu beauftragen. Die Kommunikation mit Mitarbeitenden, der Politik und Öffentlichkeit muss aktiv und intensiv erfolgen. Hieraus resultieren in einem ersten Schritt folgende Kompetenzen und notwendige Stellenbedarfe: 1 VZÄ Projektleitung „Interimsumzug“, Gesamtkommunikation, A13/E12 1 VZÄ Übergeordnete Planungen, Ämterkommunikation, sowie stellv. Projektleitung, A12/E11 1 VZÄ Projektkoordination und -management, Vorlagenerstellung, A11/E10 2 VZÄ Flächenplanung, Umzugskoordination, A11/E10 2 VZÄ Beschaffungen (Objektausstattung, IT), A10/E9c 1 VZÄ IT-Koordination (Bindeglied zw. Projektteam und IT), A11/E10 1 VZÄ Netzplaner/Netzwerkingenieur (Anpassung des städt. Netzes im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Umzuges), E12 Ohne eine Personalaufstockung mindestens dieser Größenordnung ist dieSeite 3 von 5 Seite 4 Durchführung eines Umzuges, der bereits heute extrem zeitkritisch ist, nicht zu bewerkstelligen. Externe Unterstützung ist nur begrenzt hilfreich, da zur Planung und Durchführung ein fundiertes Verständnis des status-quo notwendig ist. Das zusammenzustellende Team sollte insofern möglichst aus der Verwaltung gewonnen werden und möglichst divers aufgestellt sein, um alle Nutzenden weitgehend „abzuholen“. Die Neueinrichtung von Stellen wird dadurch jedoch nicht überflüssig, da im Falle von internen Bewerbungen die jeweiligen Stellen nachbesetzt werden müssen. Verschmelzung der Projekte „Zukunft unserer Arbeit“ und Interimsumzug Um die beim Interimsumzug des Stadthauses gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Entscheidung zur mittelfristigen Zukunft der Stadtverwaltung zu sichern, ist eine enge Verzahnung der Mitarbeitenden mit dem zeitgleich laufenden Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ beabsichtigt. Mit Abschluss des Projektes „Zukunft unserer Arbeit“ gilt es die standortunabhängig ermittelten Interessen aller Nutzenden auf ein bzw. mehrere konkrete Modelle zu übertragen und nach politischer Beschlussfassung in eine neue Liegenschaft einfließen zu lassen. Es ist daher davon auszugehen, dass die oben beschriebenen Stellen, ggfs. mit veränderten Aufgabeninhalten über einen mehrjährigen Zeitpunkt benötigt werden, so dass eine unbefristete Einrichtung geboten ist. Die im SGB benötigten Ressourcen zur Sanierung und Weiterentwicklung des Stadthauses werden in einer gesonderten Vorlage in den zuständigen Gremien eingebracht. Für die nächste Ratssitzung wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Gesamtsteuerung des Projektes „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ erarbeiten, die auch die städtebaulichen, energetischen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, die sich aus der zentralen Frage der Weiterentwicklung des Stadthauses ergeben. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.09 Zentrale Dienste 1.01.09.01 Zentrale Dienste Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 4 von 5 Seite 5 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen HH 2021 ff. 770.813,46 € 110000109/70.1000 770.813,46 € ÜPL/ Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 770.813,46 € Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de