211794-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Geschwindigkeitsmessungen zum Radverkehr im Bereich der angedachten Radschnellrouten links- und rechtsrheinisches Rheinufer
Kerndaten
- Nummer
- 211794-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211794-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Geschwindigkeitsmessungen zum Radverkehr im Bereich der angedachten Radschnellrouten links- und rechtsrheinisches Rheinufer Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die vom Rat beschlossenen Planungen für einen Wege-Ausbau im Links- und rechtsrheinischen Rheinauen-Park haben zum Ziel eine attraktive Radwegeverbindung entlang des Rheins zu realisieren. Die geplanten Breiten von 3,00 - 4,00 m dienen hierbei einem konfliktfreien Begegnen von Radfahrenden auf der Route und nicht der Steigerung der gefahrenen Geschwindigkeit. Es soll ein problemloses Begegnen und Überholen sowie ein flüssiges Fahren von Radfahrenden ermöglicht werden. Im Rahmen des MOVEBIS-Projektes der TU Dresden kann nachgewiesen werden, dass die Radwegbreite keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit hat. Im Rahmen des Projektes hat die TU Dresden Daten zur Geschwindigkeit von Radfahrenden erhoben. Die Auswertung dieser Daten zeigt, dass rechtsrheinisch die Geschwindigkeitsunterschiede auf dem gut ausgebauten 3,5 Meter breiten, flachen Radweg an der Promenade und dem 1,8 bis zwei Meter schmalen, leicht hügeligen Radweg in der Rheinaue nur 0,7 km/h betragen. Ähnliches zeigt sich linksrheinisch: Zwischen dem 1,8 bis zwei Meter schmalen Uferweg in der Rheinaue und dem sich nördlich anschließenden drei bis fünf Meter breiten Radweg auf der Rheinpromenade beträgt der Geschwindigkeitsunterschied nur 0,28 km/h. Es ist also offensichtlich nicht so, dass eine reine Verbreiterung eines Radwegs, wie sie hier geplant wurde, zu einer Zunahme der Geschwindigkeit führt. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch die geplante Verbreiterung der Wege es aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten zu Sicherheitsproblemen kommen wird. Ein Sicherheitsgutachten wird daher als nicht erforderlich betrachtet. Aufgrund der Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde zumSeite 1 von 2 Seite 2 Wegeausbau im linksrheinischen Rheinauen-Park prüft die Verwaltung für diesen Bereich derzeit Planungsalternativen. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de