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211794-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Geschwindigkeitsmessungen zum Radverkehr im Bereich der angedachten Radschnellrouten links- und rechtsrheinisches Rheinufer

Nummer
211794-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211794 Bürgerantrag: Geschwindigkeitsmessungen zum Radverkehr im Bereich der angedachten Radschnellrouten links- und rechtsrheinisches Rheinufer

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211794-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Geschwindigkeitsmessungen zum Radverkehr im
Bereich der angedachten Radschnellrouten links-
und rechtsrheinisches Rheinufer
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
19.01.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die vom Rat beschlossenen Planungen für einen Wege-Ausbau im
Links- und rechtsrheinischen Rheinauen-Park haben zum Ziel eine
attraktive Radwegeverbindung entlang des Rheins zu realisieren. Die
geplanten Breiten von 3,00 - 4,00 m dienen hierbei einem konfliktfreien
Begegnen von Radfahrenden auf der Route und nicht der Steigerung der
gefahrenen Geschwindigkeit. Es soll ein problemloses Begegnen und
Überholen sowie ein flüssiges Fahren von Radfahrenden ermöglicht
werden.
Im Rahmen des MOVEBIS-Projektes der TU Dresden kann
nachgewiesen werden, dass die Radwegbreite keinen Einfluss auf die
Geschwindigkeit hat. Im Rahmen des Projektes hat die TU Dresden
Daten zur Geschwindigkeit von Radfahrenden erhoben. Die Auswertung
dieser Daten zeigt, dass rechtsrheinisch die
Geschwindigkeitsunterschiede auf dem gut ausgebauten 3,5 Meter
breiten, flachen Radweg an der Promenade und dem 1,8 bis zwei Meter
schmalen, leicht hügeligen Radweg in der Rheinaue nur 0,7 km/h
betragen. Ähnliches zeigt sich linksrheinisch: Zwischen dem 1,8 bis zwei
Meter schmalen Uferweg in der Rheinaue und dem sich nördlich
anschließenden drei bis fünf Meter breiten Radweg auf der
Rheinpromenade beträgt der Geschwindigkeitsunterschied nur 0,28
km/h. Es ist also offensichtlich nicht so, dass eine reine Verbreiterung
eines Radwegs, wie sie hier geplant wurde, zu einer Zunahme der
Geschwindigkeit führt.
Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch die geplante
Verbreiterung der Wege es aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten
zu Sicherheitsproblemen kommen wird. Ein Sicherheitsgutachten wird
daher als nicht erforderlich betrachtet.
Aufgrund der Entscheidung der Höheren Naturschutzbehörde zumSeite 1 von 2
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Wegeausbau im linksrheinischen Rheinauen-Park prüft die Verwaltung
für diesen Bereich derzeit Planungsalternativen.
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für
erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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