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211791-01 · Beschlussvorlage

Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung Hauptstraße Bonn-Holzlar

Nummer
211791-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 211791 Grüne/SPD/CDU-Antrag: Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung Hauptstraße Bonn-Holzlar

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Beschlussvorlage
öffentlich
211791-01
Die Oberbürgermeisterin
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Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung
Hauptstraße Bonn-Holzlar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der in der Vorlage benannte Abschnitt der Hauptstraße (Paul-Langen-Straße
bis Heideweg) wurde kürzlich saniert und die Markierungen noch nicht wieder
aufgebracht. Um eine Verdoppelung des Aufwandes für die Markierungen zu
vermeiden, ist daher ein Beschluss der unten genannten Maßnahmen in der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung erforderlich (insbesondere Wegfall
Parkplätze). Die Vorlage konnte nicht innerhalb der 17-Tagesfrist dem Ratsbüro
übermittelt werden, da der Abstimmungsbedarf zu verkehrsrechtlichen Fragen
(Temporeduzierung) nicht rechtzeitig erledigt werden konnte.
Beschlussvorschlag
1. Die aktuell bereits bestehenden Tempo 30 Abschnitte auf der
Hauptstraße (Paul-Langen-Straße bis Heideweg) in Holzlar werden
erneut überprüft und soweit möglich ausgeweitet.
2. Die vier in Anlage 1 dargestellten Parkplätze werden bei der
Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierung nicht wieder markiert.
3. Zwischen den Hausnummern 17 und 23 wird zur Busbeschleunigung
ein Halteverbot eingerichtet.
4. Der Radverkehr wird im Mischverkehr ohne gesonderte Anlage auf der
Fahrbahn geführt.
Begründung
Fahrradschutzstreifen
Unter Punkt 2 der DS 211791 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung
beauftragt “zu prüfen, ob beidseitig oder in Fahrtrichtung Kreisverkehr -> KGS
auf der gesamten Länge der Hauptstraße ein durchgängiger, möglichst 1,50m
breiter Fahrradschutzstreifen aufgebracht werden kann.”
Die Hauptstraße weist eine Fahrbahnbreite von 5,80 m auf. Schutzstreifen auf
beiden Seiten könnten nicht markiert werden, da laut Regelwerk eineSeite 1 von 4
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Restfahrbahnbreite von mindestens 4,50 m gegeben sein muss.
Ein einseitiger Schutzstreifen könnte mit 1,30 m Breite markiert werden. Hierzu
sei erwähnt, dass ein Schutzstreifen mit 1,30 m Breite das Regelmaß
unterschreitet und kaum breiter als das absolute Mindestmaß (1,25m) ist.
Studien haben gezeigt, dass enge Straßenverhältnisse mit schmalen
Schutzstreifen vermehrt dazu führen können, dass Radfahrende zu eng
überholt werden (Becker, Lißner und Langer 2016 und Huemer 2019). Diese
Gefahr wäre aus Sicht der Verwaltung auf der schmalen Holzlarer Hauptstraße
ohne Gegenmaßnahmen (s.u.) gegeben. Ein einseitiger Schutzstreifen kann
deswegen nicht uneingeschränkt empfohlen werden.
Geschwindigkeit, Busverkehr und Parkflächen
Unter Punkt 3 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
wie im Fall des einseitigen Schutzstreifens in der anderen Fahrtrichtung
(Westen) die Parkplätze so neu geordnet werden können, dass sie den Verkehr
sinnvoll bremsen und Platz für den Begegnungsverkehr der Buslinie 608 bilden.
Unter Punkt 4 hat die Bezirksvertretung die Verwaltung beauftragt aufzulisten,
wie viele Parkplätze wegfallen bzw. wie viele der wegfallenden Parkplätze
kompensiert werden könnten.
Durch die Einrichtung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens auf der Strecke
Kreisverkehr Paul-Langen-Str. -> Katholische Grundschule würden 14 bisher
markierte Parkflächen entfallen. Die an der Hauptstraße liegenden
Einzelhandels-/Dienstleistungsbetriebe (Blumenladen, Friseur, Post/Apotheke,
Tierarzt) verfügen jedoch über Kundenparkflächen auf den Grundstücken. Zwei
Arztpraxen verfügen heute über keine eigenen Parkflächen.
Ein rechtskonformes Überholen von Radfahrenden erfordert einen
Mindestabstand von mindestens 1,50m zum Radverkehr. Damit ist bei einer
verbleibenden Fahrbahnbreite von 4,50m kein Platz für ein überholendes
Fahrzeug, ein parkendes Fahrzeug und den notwendigen Sicherheitsabstand.
Ein rechtskonformes Überholen wäre somit für den bergauf fahrenden
motorisierten Verkehr an Stellen mit gegenüberliegenden Parkflächen nicht
möglich.
Daher sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit für Radfahrende auf ein
Ausgleich der entfallenden Parkflächen auf der gegenüberliegenden Seite
möglichst verzichtet werden.
Auf der, dem Schutzstreifen gegenüberliegenden Straßenseite (Katholische
Grundschule -> Kreisverkehr Paul-Langen-Str.), waren bisher 12 Parkflächen
markiert, die in Blöcken zu jeweils 2 Parkflächen wieder eingerichtet werden
können.
Grundsätzlich ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m für den Begegnungsverkehr
von Bussen notwendig. Auf der Hauptstraße in Holzlar ist die Fahrbahnbreite
mit ca. 5,80 m bereits ohne parkende Fahrzeuge für den Begegnungsverkehr
zwischen zwei Bussen zu eng.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und dem sich begegnenden BusverkehrSeite 2 von 4
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wäre daher eine durchgängige Anorderung einer Geschwindigkeit von 30 km/h
sinnvoll. Dies ist aus rechtlichen Gründen auf einer Landesstraße jedoch nicht
möglich. Als Verbesserung der Situation schlägt die Verwaltung auf der
Hauptstraße daher eine Überprüfung der bereits angeordneten Tempo 30
Abschnitte entlang des Kindergartens (Hausnummer 46) und der Katholischen
Grundschule (Hausnummer 110) vor. Der Bundesverkehrsminister hat in einem
Schreiben an die Oberbürgermeisterin darauf hingewiesen, dass die
Handlungsspielräume beim Thema Tempo 30 ausgereizt werden sollen (vgl.
auch DS 211705). Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die bestehenden
Regelungen auf die maximal mögliche Länge (entsprechend der aktuellen
Rechtslage) ausgedehnt werden.
Anlage/n
1 Lageplan - Beschleunigung der Buslinien Hauptstraße Holzlar (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de