211723-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Kerndaten
- Nummer
- 211723-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211723-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzend weist die Verwaltung auf Folgendes hin: Bei dem in dem Antrag der DS-Nr. 210459 geforderten, neuen Wettbewerbsverfahren für die Gestaltung des ZOB ist zu berücksichtigen, dass das Büro Stefan Schmitz, Köln sich durch Gewinn des Wettbewerbs zum Bahnhofsbereich das Auftragsversprechen durch die Stadt zur Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums, soweit dies durch die Stadt erfolgt, gesichert hat. Das Auftragsversprechen durch die Auslobung für den Wettbewerb zum Bahnhofsbereich geht zurück auf die Auflage der Architektenkammer NW, da nach den damaligen Richtlinien reine Ideenwettbewerbe nicht zulässig waren (RAW 2004). Insofern hat die Stadt damals, die in ihrem Verantwortungsbereich liegende Realisierungen, hier den öffentlichen Raum, zum Auftragsversprechen gemacht. Ein Absehen von der Beauftragung käme lediglich dann in Betracht, wenn von einer Realisierung der ursprünglichen Wettbewerbsaufgabe vollständig Abstand genommen werden soll und es sich bei einer im Raum stehenden neuen Wettbewerbsaufgabe um eine in ihren wesentlichen Elementen und Grundsätzen andere Wettbewerbsaufgabe handelt. Die Stadt Bonn ist insoweit nicht verpflichtet, die ursprüngliche Wettbewerbsaufgabe auch zu realisieren. Insoweit steht die Realisierung unter dem Vorbehalt, dass die politischen Beschlüsse gefasst werden und die Finanzierung sichergestellt ist. Da die Stadt aber nach wie vor die ursprüngliche städtebauliche Zielsetzung verfolgt und es folglich an einer gänzlich anderen Wettbewerbsaufgabe fehlen würde, kommt in Bezug auf die Gestaltung des öffentlichen Raums die Durchführung eines neuen städtebaulichen Wettbewerbs vorliegend nicht in Betracht. Mit der Detailplanung, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung von Dächern, Wartehallen, eines Fahrradparkhauses sowie eines Servicecenters und von Sozialräumen für die SWB ist daher das Architekturbüro Schmitz zu beauftragen. In Bezug auf die funktionale-verkehrstechnische Neuplanung des ZOB in verschiedenen Varianten soll demgegenüber zunächst ein weiteres Planungsbüro beauftragt werden. In diese Planungen soll das Büro Schmitz allerdings in Hinsicht auf die anschließende Gestaltung von Beginn anSeite 1 von 2 Seite 2 eingebunden werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de