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211723 · Beschlussvorlage

Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB

Nummer
211723
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 30.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung
  4. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 211723-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB Antrag zur Vorlage 211723
  2. 211723-01 ST Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB

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Beschlussvorlage
öffentlich
211723
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.09.2021 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.09.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Seitens der Politik wurde schon mehrfach auf die Dringlichkeit eines Neubaus
des ZOB verwiesen. Hierzu wurde am 06.05.2021 nochmals ein Beschluss
gefasst (DS-Nr. 210459). Als Wunsch für einen Baubeginn wurde seitens der
Politik im Beschluss 2023 genannt.
Um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu erreichen, ist die Vergabe des
Planungsauftrags auf Basis des hier zur Beschlussfassung vorgelegten
Anforderungsprofils kurzfristig erforderlich. Daher soll ein Ratsbeschluss am
28.10.2021 erreicht werden.
Die Vorlage konnte nicht mehr fristgerecht für den erforderlichen
Gremienverlauf vorgelegt werden, da der Abstimmungsprozess für das
Anforderungsprofil innerhalb der Verwaltung, mit Verkehrsunternehmen, Polizei
und weiteren Beteiligten sehr zeitaufwendig war.
Beschlussvorschlag
Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere
Planung des ZOB wird zugestimmt.
Begründung
Zur Weiterführung der Neuplanung des Zentralen Omnibusbahnhofs gemäß
der DS-Nr. 210459 (Beschluss Hauptausschuss vom 06.05.2021) sollen nun
die damit beschlossenen Planungsvorgaben in einem Anforderungsprofil
zusammengestellt werden, welches dann die Grundlage für die anstehende
Beauftragung eines Planungsbüros bildet. Zurzeit laufen bereits die
Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen.
Die Anforderungen ergeben sich nicht nur aus funktionalen Kriterien, sondern
aufgrund der Lage des ZOB sind auch städtebauliche Aspekte von großer
Bedeutung. Die nachfolgenden Anforderungen sind zwischen Verwaltung undSeite 1 von 5
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SWB abgestimmt:
Anforderungsprofil:
1. Ein neuer ZOB ist mit einer größtmöglichen Anzahl (möglichst 25
Halteplätze, evtl. unter Einbeziehung der Halteplätze Kaiserplatz, siehe
auch Pkt.3) an barrierefrei ausgebauten und auf Gelenkbusbetrieb
ausgerichteten Haltepunkten zu planen – eine Anordnung in
Schrägaufstellung (Sägezahn) trägt hierbei zur Verbesserung der
Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit bei und sollte (zumindest
bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte) berücksichtigt werden,
gegebenenfalls in Form von einem doppelten Bussteig je Sägezahn.
Dabei ist auch ein zentraler barrierefreier Stadtbahn-Zugang
vorzusehen und mit möglichst niveaufreier Querung der ZOB-
Fahrbahnen zu planen. Für den heutigen Fahrplan ist mit einem
Betriebskonzept die Funktionstüchtigkeit der Anlage nachzuweisen. Vor
dem Hintergrund, dass der Neubau des ZOB den Linienverkehr der
nächsten Jahrzehnte aufnehmen soll, sollten auch Reserven
vorgesehen werden. Bei der Planung der Kapazitätsbedarfe und
Steigbelegungen sollte laut EAÖ bei den Durchmesserlinien eine
Mindestaufenthaltsdauer von 5 min je Bus eingeplant werden, bevor
eine Neubelegung erfolgen kann – bei am ZOB endenden und
startenden Linien sollte eine längere Haltezeit berücksichtigt werden,
wobei die Pause möglichst nicht im ZOB verrichtet werden soll. Bei der
späteren Planung zur Belegung der Haltestellen ist darauf zu achten,
dass Linienpaare bzw. Linienbündel an der gleichen oder zumindest
benachbarten Haltestelle halten können. Ebenso sind Einsatzwagen
und Verstärkerfahrten bei der Belegung zu berücksichtigen.
2. Zusätzlich sollten mindestens zwei, möglichst barrierefrei ausgebaute,
Betriebshaltestellen für einen Notbetrieb, Bahnersatz- und
Veranstaltungsverkehr oder als Abstellplatz austauschender oder nicht
benötigter Fahrzeuge im ZOB vorgehalten werden – die Einrichtung
einer Schnell-Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen sollte hierbei
möglichst berücksichtigt werden.
3. Bei der Planung des zukünftigen ZOB wird angestrebt, dass die
Warteplätze am Kaiserplatz möglichst an eine andere Stelle in der Nähe
des ZOB verlagert werden können, z.B. in die Rabinstraße. Ein
Aussteigen (bzw. Umsteigen) sollte hingegen möglichst am ZOB
vorgesehen werden. Damit müssten am Kaiserplatz keine
Bushalteplätze barrierefrei ausgebaut werden und es würden dort keine
Busse mehr halten und warten, sodass ein städtebaulicher Gewinn
erzielt werden könnte. Die hiermit möglicherweise einhergehende
Fahrzeitverlängerung der betroffenen Linien soll mit ihren Auswirkungen
transparent dargestellt werden.
4. Für die Zufahrt zum ZOB aus Richtung Haltestelle Markt sollen zwei
Möglichkeiten zu Beginn der Planung untersucht werden: Einerseits
kann eine Zufahrt wie im Bestand über die Straßen Am Neutor und
Kaiserplatz erfolgen. Andererseits kann auch eine zusätzliche Zufahrt
über die Wesselstraße vorteilhaft sein, je nach Lage der Haltestellen im
ZOB und deren Anfahrbarkeit. Mit der Zufahrt Wesselstraße kann nicht
nur für die jeweilige Linie ein kürzerer Weg zum ZOB erreicht werden,Seite 2 von 5
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es ergibt sich zudem eine städtebauliche Aufwertung der Achse
Münsterplatz – Martinsplatz – Kaiserplatz (Masterplan Innere Stadt)
durch die Reduzierung des Busverkehrs.
5. Insgesamt muss die Leistungsfähigkeit aller geplanten Knotenpunkte
durch eine Simulation geprüft werden.
6. Der Bereich des ZOB soll von motorisiertem Individualverkehr
weitgehend freigehalten werden. Die beabsichtigte Veränderung am
Cityring bildet die Grundlage der Planung, eine entsprechende
Beschlussvorlage zu diesem Thema wird noch im Herbst eingebracht.
Für den noch notwendigen Liefer- und Anliegerverkehr sollen
Regelungen gefunden werden, die einen behinderungsfreien Betrieb
des ZOB gewährleisten. Die bereits genehmigte Anfahrt zur im ZOB
Bereich befindlichen Ladezone des Mieters im Erdgeschoss (derzeit
Primark) ist ebenfalls zu berücksichtigen.
7. Bestandteil der Planung ist auch der Neubau der
Straßenbahnhaltestelle in Fahrtrichtung Dottendorf. Außerdem ist die
Option einer Optimierung der Rampensituation und der Trassierung der
Straßenbahngleise der Südunterführung planerisch zu berücksichtigen.
8. Bei den Planungen ist zu beachten, dass aus der Südunterführung
kommende Bahnen, insbesondere bei ungünstiger Wetterlage, nicht in
der Steigung anhalten müssen, sondern weiterfahren können.
9. Die Möglichkeit von Wendefahrten muss auch weiterhin gegeben sein.
Hiervon betroffen sind insbesondere die auf dem Abschnitt
Südunterführung – ZOB – Südunterführung verkehrenden
Verstärkerfahrten zum Universitätsklinikum, aber auch die
Bahnersatzverkehre auf sämtlichen Relationen.
10. Der ZOB soll fahrgastfreundlich und barrierefrei gestaltet werden, eine
Abstimmung der Planungen mit der Behindertenbeauftragten ist
erforderlich. Hierzu zählt u.a. auch ein Blindenleitsystem, welches das
gesamte Areal umfasst und sich nicht nur auf Leitstreifen begrenzt,
sondern beispielsweise klare Informationen zum Aufenthaltsort/Bussteig
bietet. Fahrgastinformationssysteme sollten zukunftsorientiert beschafft,
installiert und ein möglicher späterer Ausbau gewährleistet werden.
Jeder Bussteig sollte mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI)
und einem Ansagesystem ausgestattet werden.
11. Auf den Busfahrbahnen innerhalb des ZOB sollen keine Fußgänger-
Querungen mit Zebrastreifen oder Lichtsignalanlagen eingeplant
werden.
12. Eine Bebauung der Mittelinsel mit einem Gebäude soll im weiteren
Planungsprozess geprüft werden. Das Gebäude soll vorzugsweise im
südlichen Bereich Richtung Kaiserplatz liegen und auch ein
Fahrradparkhaus in der -1 Ebene enthalten, dessen Zugänge keine
Querung der Busspuren erforderlich machen. Auch eventuelle sonstige
Nutzungen in dem Gebäude sollen möglichst geringen
Fußgängerverkehr erzeugen (z.B. kein Einzelhandel). Es sind
ausreichend Flächen für ein Servicecenter mit Fahrkartenverkauf sowie
für Sozialräume für das Fahr- und Servicepersonal einzuplanen, ebenso
eine öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage.Seite 3 von 5
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13. Für den Radverkehr sind sichere, komfortable und konfliktfreie
Wegeverbindungen und sichere, überdachte Abstellmöglichkeiten in
ausreichender Anzahl im Bahnhofsumfeld oder im vorher erwähnten
Fahrradparkhaus zu schaffen.
Eine geeignete Verbindung zwischen Kaiserstraße und der Straße Am
Hauptbahnhof ist zu planen. Außerdem ist eine Radverkehrsführung
zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-/Weststadt einerseits und Am
Hof/Innenstadt/Rheinufer andererseits in beiden Fahrtrichtungen zu
berücksichtigen. Dabei ist die Verkehrssicherheit prioritär zu sehen.
Konflikte mit dem Busverkehr sind zu vermeiden, es soll keine Führung
des Radverkehrs über Busfahrbahnen erfolgen.
14. Überdachungen bzw. Wartehallen sollten mit Dachbegrünung und ggf.
Photovoltaik ausgestattet werden. Ob eine oder mehrere großflächige
Überdachung(en) oder eine bestimmte Anzahl von Wartehallen oder
eine Kombination aus Dächern und Wartehallen geplant wird, kann sich
erst im weiteren Verlauf der Planung zeigen, wenn die Lage der
Bushaltestellen und die Verkehrsführung feststeht. Die Gestaltung von
Dächern und Wartehallen wird an das Architekturbüro übertragen,
welches bereits vor einigen Jahren einen städtebaulichen Wettbewerb
für diesen Bereich gewonnen hatte. Dieses soll dann in Varianten
planen.
15. Aufbauten und Bepflanzungen (wie z.B. Bäume) können aus
gestalterischen Gründen wünschenswert sein und werden nicht
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die funktionalen Abläufe und die
Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern nicht gestört
werden. Zu prüfen ist eine Bepflanzung, die eine Grünverbindung zur
Poppelsdorfer Allee schafft. Da es sich bei dem ZOB um eine große
versiegelte Fläche handelt, sind bei der Planung diverse Aspekte, wie
z.B. Kleinklima (bzw. „Hitzeinseln“) oder Niederschlagswasser-
Management („Schwammstadt“) zu behandeln.
16. Ein Taubenhaus soll in geeigneter Form im Randbereich des ZOB
vorgesehen werden (siehe auch DS 190065-05), sofern dieses
gestalterisch integriert werden kann.
17. Einzelne Elemente von Mobilstationen sollen möglichst in der
Umgebung des ZOB untergebracht werden, auf der Planungsfläche
selbst sind sie nur dann vorzusehen, wenn sichergestellt ist, dass die
betrieblichen Abläufe nicht gestört werden.
18. Poppelsdorfer Allee und Kaiserplatz stehen unter Denkmalschutz,
weshalb bauliche Anlagen dort insbesondere mit Blick auf die
Sichtverbindung zwischen den beiden Schlössern nicht vertretbar sind.
Für die Gesamtgestaltung des ZOB sind der Umgebungsschutz des
Baudenkmals Hauptbahnhof, sowie die Blickbeziehungen zum Bonner
Münster durch Wessel- und Gangolfstraße zu berücksichtigen.
19. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht
verhindert werden.
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KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de