211723 · Beschlussvorlage
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Kerndaten
- Nummer
- 211723
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211723 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung Rat 28.10.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Seitens der Politik wurde schon mehrfach auf die Dringlichkeit eines Neubaus des ZOB verwiesen. Hierzu wurde am 06.05.2021 nochmals ein Beschluss gefasst (DS-Nr. 210459). Als Wunsch für einen Baubeginn wurde seitens der Politik im Beschluss 2023 genannt. Um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu erreichen, ist die Vergabe des Planungsauftrags auf Basis des hier zur Beschlussfassung vorgelegten Anforderungsprofils kurzfristig erforderlich. Daher soll ein Ratsbeschluss am 28.10.2021 erreicht werden. Die Vorlage konnte nicht mehr fristgerecht für den erforderlichen Gremienverlauf vorgelegt werden, da der Abstimmungsprozess für das Anforderungsprofil innerhalb der Verwaltung, mit Verkehrsunternehmen, Polizei und weiteren Beteiligten sehr zeitaufwendig war. Beschlussvorschlag Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere Planung des ZOB wird zugestimmt. Begründung Zur Weiterführung der Neuplanung des Zentralen Omnibusbahnhofs gemäß der DS-Nr. 210459 (Beschluss Hauptausschuss vom 06.05.2021) sollen nun die damit beschlossenen Planungsvorgaben in einem Anforderungsprofil zusammengestellt werden, welches dann die Grundlage für die anstehende Beauftragung eines Planungsbüros bildet. Zurzeit laufen bereits die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen. Die Anforderungen ergeben sich nicht nur aus funktionalen Kriterien, sondern aufgrund der Lage des ZOB sind auch städtebauliche Aspekte von großer Bedeutung. Die nachfolgenden Anforderungen sind zwischen Verwaltung undSeite 1 von 5 Seite 2 SWB abgestimmt: Anforderungsprofil: 1. Ein neuer ZOB ist mit einer größtmöglichen Anzahl (möglichst 25 Halteplätze, evtl. unter Einbeziehung der Halteplätze Kaiserplatz, siehe auch Pkt.3) an barrierefrei ausgebauten und auf Gelenkbusbetrieb ausgerichteten Haltepunkten zu planen – eine Anordnung in Schrägaufstellung (Sägezahn) trägt hierbei zur Verbesserung der Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit bei und sollte (zumindest bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte) berücksichtigt werden, gegebenenfalls in Form von einem doppelten Bussteig je Sägezahn. Dabei ist auch ein zentraler barrierefreier Stadtbahn-Zugang vorzusehen und mit möglichst niveaufreier Querung der ZOB- Fahrbahnen zu planen. Für den heutigen Fahrplan ist mit einem Betriebskonzept die Funktionstüchtigkeit der Anlage nachzuweisen. Vor dem Hintergrund, dass der Neubau des ZOB den Linienverkehr der nächsten Jahrzehnte aufnehmen soll, sollten auch Reserven vorgesehen werden. Bei der Planung der Kapazitätsbedarfe und Steigbelegungen sollte laut EAÖ bei den Durchmesserlinien eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 min je Bus eingeplant werden, bevor eine Neubelegung erfolgen kann – bei am ZOB endenden und startenden Linien sollte eine längere Haltezeit berücksichtigt werden, wobei die Pause möglichst nicht im ZOB verrichtet werden soll. Bei der späteren Planung zur Belegung der Haltestellen ist darauf zu achten, dass Linienpaare bzw. Linienbündel an der gleichen oder zumindest benachbarten Haltestelle halten können. Ebenso sind Einsatzwagen und Verstärkerfahrten bei der Belegung zu berücksichtigen. 2. Zusätzlich sollten mindestens zwei, möglichst barrierefrei ausgebaute, Betriebshaltestellen für einen Notbetrieb, Bahnersatz- und Veranstaltungsverkehr oder als Abstellplatz austauschender oder nicht benötigter Fahrzeuge im ZOB vorgehalten werden – die Einrichtung einer Schnell-Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen sollte hierbei möglichst berücksichtigt werden. 3. Bei der Planung des zukünftigen ZOB wird angestrebt, dass die Warteplätze am Kaiserplatz möglichst an eine andere Stelle in der Nähe des ZOB verlagert werden können, z.B. in die Rabinstraße. Ein Aussteigen (bzw. Umsteigen) sollte hingegen möglichst am ZOB vorgesehen werden. Damit müssten am Kaiserplatz keine Bushalteplätze barrierefrei ausgebaut werden und es würden dort keine Busse mehr halten und warten, sodass ein städtebaulicher Gewinn erzielt werden könnte. Die hiermit möglicherweise einhergehende Fahrzeitverlängerung der betroffenen Linien soll mit ihren Auswirkungen transparent dargestellt werden. 4. Für die Zufahrt zum ZOB aus Richtung Haltestelle Markt sollen zwei Möglichkeiten zu Beginn der Planung untersucht werden: Einerseits kann eine Zufahrt wie im Bestand über die Straßen Am Neutor und Kaiserplatz erfolgen. Andererseits kann auch eine zusätzliche Zufahrt über die Wesselstraße vorteilhaft sein, je nach Lage der Haltestellen im ZOB und deren Anfahrbarkeit. Mit der Zufahrt Wesselstraße kann nicht nur für die jeweilige Linie ein kürzerer Weg zum ZOB erreicht werden,Seite 2 von 5 Seite 3 es ergibt sich zudem eine städtebauliche Aufwertung der Achse Münsterplatz – Martinsplatz – Kaiserplatz (Masterplan Innere Stadt) durch die Reduzierung des Busverkehrs. 5. Insgesamt muss die Leistungsfähigkeit aller geplanten Knotenpunkte durch eine Simulation geprüft werden. 6. Der Bereich des ZOB soll von motorisiertem Individualverkehr weitgehend freigehalten werden. Die beabsichtigte Veränderung am Cityring bildet die Grundlage der Planung, eine entsprechende Beschlussvorlage zu diesem Thema wird noch im Herbst eingebracht. Für den noch notwendigen Liefer- und Anliegerverkehr sollen Regelungen gefunden werden, die einen behinderungsfreien Betrieb des ZOB gewährleisten. Die bereits genehmigte Anfahrt zur im ZOB Bereich befindlichen Ladezone des Mieters im Erdgeschoss (derzeit Primark) ist ebenfalls zu berücksichtigen. 7. Bestandteil der Planung ist auch der Neubau der Straßenbahnhaltestelle in Fahrtrichtung Dottendorf. Außerdem ist die Option einer Optimierung der Rampensituation und der Trassierung der Straßenbahngleise der Südunterführung planerisch zu berücksichtigen. 8. Bei den Planungen ist zu beachten, dass aus der Südunterführung kommende Bahnen, insbesondere bei ungünstiger Wetterlage, nicht in der Steigung anhalten müssen, sondern weiterfahren können. 9. Die Möglichkeit von Wendefahrten muss auch weiterhin gegeben sein. Hiervon betroffen sind insbesondere die auf dem Abschnitt Südunterführung – ZOB – Südunterführung verkehrenden Verstärkerfahrten zum Universitätsklinikum, aber auch die Bahnersatzverkehre auf sämtlichen Relationen. 10. Der ZOB soll fahrgastfreundlich und barrierefrei gestaltet werden, eine Abstimmung der Planungen mit der Behindertenbeauftragten ist erforderlich. Hierzu zählt u.a. auch ein Blindenleitsystem, welches das gesamte Areal umfasst und sich nicht nur auf Leitstreifen begrenzt, sondern beispielsweise klare Informationen zum Aufenthaltsort/Bussteig bietet. Fahrgastinformationssysteme sollten zukunftsorientiert beschafft, installiert und ein möglicher späterer Ausbau gewährleistet werden. Jeder Bussteig sollte mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) und einem Ansagesystem ausgestattet werden. 11. Auf den Busfahrbahnen innerhalb des ZOB sollen keine Fußgänger- Querungen mit Zebrastreifen oder Lichtsignalanlagen eingeplant werden. 12. Eine Bebauung der Mittelinsel mit einem Gebäude soll im weiteren Planungsprozess geprüft werden. Das Gebäude soll vorzugsweise im südlichen Bereich Richtung Kaiserplatz liegen und auch ein Fahrradparkhaus in der -1 Ebene enthalten, dessen Zugänge keine Querung der Busspuren erforderlich machen. Auch eventuelle sonstige Nutzungen in dem Gebäude sollen möglichst geringen Fußgängerverkehr erzeugen (z.B. kein Einzelhandel). Es sind ausreichend Flächen für ein Servicecenter mit Fahrkartenverkauf sowie für Sozialräume für das Fahr- und Servicepersonal einzuplanen, ebenso eine öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage.Seite 3 von 5 Seite 4 13. Für den Radverkehr sind sichere, komfortable und konfliktfreie Wegeverbindungen und sichere, überdachte Abstellmöglichkeiten in ausreichender Anzahl im Bahnhofsumfeld oder im vorher erwähnten Fahrradparkhaus zu schaffen. Eine geeignete Verbindung zwischen Kaiserstraße und der Straße Am Hauptbahnhof ist zu planen. Außerdem ist eine Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-/Weststadt einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer andererseits in beiden Fahrtrichtungen zu berücksichtigen. Dabei ist die Verkehrssicherheit prioritär zu sehen. Konflikte mit dem Busverkehr sind zu vermeiden, es soll keine Führung des Radverkehrs über Busfahrbahnen erfolgen. 14. Überdachungen bzw. Wartehallen sollten mit Dachbegrünung und ggf. Photovoltaik ausgestattet werden. Ob eine oder mehrere großflächige Überdachung(en) oder eine bestimmte Anzahl von Wartehallen oder eine Kombination aus Dächern und Wartehallen geplant wird, kann sich erst im weiteren Verlauf der Planung zeigen, wenn die Lage der Bushaltestellen und die Verkehrsführung feststeht. Die Gestaltung von Dächern und Wartehallen wird an das Architekturbüro übertragen, welches bereits vor einigen Jahren einen städtebaulichen Wettbewerb für diesen Bereich gewonnen hatte. Dieses soll dann in Varianten planen. 15. Aufbauten und Bepflanzungen (wie z.B. Bäume) können aus gestalterischen Gründen wünschenswert sein und werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die funktionalen Abläufe und die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern nicht gestört werden. Zu prüfen ist eine Bepflanzung, die eine Grünverbindung zur Poppelsdorfer Allee schafft. Da es sich bei dem ZOB um eine große versiegelte Fläche handelt, sind bei der Planung diverse Aspekte, wie z.B. Kleinklima (bzw. „Hitzeinseln“) oder Niederschlagswasser- Management („Schwammstadt“) zu behandeln. 16. Ein Taubenhaus soll in geeigneter Form im Randbereich des ZOB vorgesehen werden (siehe auch DS 190065-05), sofern dieses gestalterisch integriert werden kann. 17. Einzelne Elemente von Mobilstationen sollen möglichst in der Umgebung des ZOB untergebracht werden, auf der Planungsfläche selbst sind sie nur dann vorzusehen, wenn sichergestellt ist, dass die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden. 18. Poppelsdorfer Allee und Kaiserplatz stehen unter Denkmalschutz, weshalb bauliche Anlagen dort insbesondere mit Blick auf die Sichtverbindung zwischen den beiden Schlössern nicht vertretbar sind. Für die Gesamtgestaltung des ZOB sind der Umgebungsschutz des Baudenkmals Hauptbahnhof, sowie die Blickbeziehungen zum Bonner Münster durch Wessel- und Gangolfstraße zu berücksichtigen. 19. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht verhindert werden. Anlage/nSeite 4 von 5 Seite 5 KeineSeite 5 von 5
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