211714-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)
Kerndaten
- Nummer
- 211714-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211714-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 14.10.2021 Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege- Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Antragstellenden haben zu ihrem Bürgerantrag ein ergänzendes Dokument eingereicht und haben die Bitte, diese Ergänzung in der Sitzung des Bürgerausschusses am 03.11.2021 zu berücksichtigen. Anlage/n 1 Ergänzung zum Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Ergänzung zum „Bürgerantrag zum Radwege--Ausbau am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer“ (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.6.2021) vom 14.9.2021, Vorlage 211714 Zur Thematik des o.g. Bürgerantrags hat sich eine neue Situation ergeben. Wir möchten den Bürgerantrag deshalb um folgende Punkte ergänzen bzw. aktualisieren: 1. In der Ratssitzung vom 16.09.2021 wurde der Radwege-Ausbau des linksseitigen Rheinufer (Bonner Seite) durch die Höhere Naturschutzbehörde Köln wegen sachlicher Mängel gestoppt und eine Fristverlängerung von bis zu 8 Monaten für Verbesserungen eingeräumt. Auf Antrag der CDU und durch Einsatz der MDLs Herr Déus (CDU) und Frau Müller-Rech (FDP) wurde von Seiten des Staatssekretärs für die rechtsrheinische Seite ebenfalls die Möglichkeit einer Fristverlängerung eingeräumt. Diese wurde jedoch von der Ratskoalition mehrheitlich abgelehnt. -> . Die Antragstellerinnen empfinden dies als Vertreterinnen der Bürgerinitiative „Schääl Sick macht mobil“ als eine Ungleichbehandlung und fordern deshalb ebenso eine Aussetzung des Beschlusses zur Nachbesserung des Beueler Radwegekonzeptes. 2. Die Ablehnung des geplanten Radausbaus durch Beueler und Bonner Bürger*innen gilt auch für die rechtsrheinische Seite. Sie fordern deshalb eine Gleichbehandlung. Ein Großteil der Bevölkerung sieht im Ausbau der Radschnellroute eine vorweggenommene Verkehrsgefährdung im Naherholungsgebiet Beueler Rheinaue. 3. In der Sitzung der BV Beuel vom 6.10.21 konnten die Antragstellerinnen durch eine zusätzliche Bürgeranfrage zu dem Thema in einer Rede die Bedenken der Bürger*innen sowie die Besonderheiten der Beueler Rheinaue mit vielen Kreuzungen und Gefahrenpunkte darlegen. Die CDU-Fraktion stellte zudem einen Dringlichkeitsantrag mit der erneuten Bitte, den Beschluss zum rechtsrheinischen Radwege-Ausbau auszusetzen und Möglichkeit zur Fristverlängerung auch für die Beueler Seite zu gewähren. Dies wurde in einer geheimen Wahl erneut abgelehnt. In der Stellungnahme der Verwaltung wurde auf die Bedenken der Bürger*innen hinsichtlich der Gefahrenpunkte und der Sicherheit für alle Rheinauennutzer nicht eingegangen. Der Fokus der Verwaltung und der Koalition lag ausschließlich auf den schnellfahrenden Radfahrern. Nicht-radfahrende Nutzergruppen wurden dabei nicht ausreichend beachtet. Alternative Streckenführungen wurden als nicht möglich dargestellt. 4. Die Antragstellerinnen weisen nochmals darauf hin, dass es in einem Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet keine Vorfahrt für schnellfahrende Radfahrer*innen gibt und dass Radschnellrouten auf die Straße gehören, um dort den PKW-Verkehr anteilig zu ersetzen.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de