211714 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)
Kerndaten
- Nummer
- 211714
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.440 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211714 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 14.09.2021 Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege- Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit wird beantragt, den geplanten Ausbau des bestehenden Radweges im Rahmen des Förderbereichs „Emissionsfreie Innenstadt“ am Beueler Rheinufer nicht - wie am 16.6.21 beschlossen - als „rechtsrheinische Radschnellroute“ umzusetzen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 An die Oberbüürgermeisterin An den Rat der Stadt Bonn Stadthaus Berliner Platz 22 5533111111 Bonn Bonn,, 1144..0099..22002211 Betreff:: Büürgerantrag zum Radwege--Ausbau am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer ((Bezug Beschluss der BV Beuel vom 1166..66..22002211)) Sehr geehrte Frau Oberbüürgermeisterin,, sehr geehrte Damen und Herren des Rates,, hiermit wird beantragt,, den geplanten Ausbau des bestehenden Radweges im Rahmen des Förderbereichs „Emissionsfreie Innenstadt“ am Beueler Rheinufer nicht -- wie am 1166..66..2211 beschlossen -- als „rechtsrheinische Radschnellroute“ umzusetzen.. Begrüündung:: Die bisher geplante Neugestaltung des Radweges füührt durch den Rheinauenpark,, der als ausgewiesenes Naherholungsgebiet unter Bestandsschutz steht und zudem auf der rechtsrheinischen Seite von der Kennedybrüücke bis zur Telekom Teil des Rhein--Steig-- Wanderweges ist.. Schon jetzt sind Radfahrer//innen hier in einem zu hohen Tempo unterwegs und gefährden die Gesundheit anderer Radfahrer//innen,, Fußßgänger//innen,, Kindern und älteren Menschen.. Der geplante Ausbau zu einer Radschnellroute wüürde das Unfallrisiko an bestimmten Gefahrenpunkten ((Querwege)),, die im Änderungsbeschluss vom 1166..66..22002211 größßtenteils benannt sind,, deutlich erhöhen.. Als Beispiel seien hier die Kreuzung am Restaurant Canal Grande ((Ecke Ernst--Moritz--Arndstraßße//Rondell)) sowie die Situation am Blauen Affen ((Haus am Rhein)) genannt.. Ein Tempolimit füür Räder und E--Skooter ist dringend notwendig.. Auf der geplanten Ausbaustrecke sollen 2277 Bäume rechtsrheinisch,, darunter auch Esskastanien,, und linksrheinisch 4444 Bäume,, die schon Jahrzehnte alt sind,, gefällt werden.. Neben Sauerstofferzeugung bieten diese Bäume wichtige Lebensräume füür Insekten und Tiere und spenden zudem in den zunehmend heißßen Sommerphasen Schatten.. Die Naturschäden durch die Baumfällung stehen in keinem Verhältnis zur geplanten Verbreiterung der Radwege und ebenso wenig zur erhofften CO--Emissions--Reduzierung.. Hier sind durch die „Baumwächter“ bereits Alternativen aufgezeigt worden.. Zudem soll ein Teil der bestehenden Rasenflächen versiegelt werden,, was der urbanen Begrüünung,, die von Stadtplanungsexperten und Ökologen zum Klimaschutz gefordert wird,, widerspricht.. Die Antragstellerinnen sehen sehr wohl den Bedarf vieler Pendler,, vom PKW auf das Rad umzusteigen,, um zum Arbeitsplatz oder zu einem anderen Ziel zu fahren.. Doch hierbei müüssen folgende Prinzipien angewendet werden:: 11.. Schnelles Radfahren oder schnelles Skooter--Fahren hat keinen Platz in einem Naherholungsgebiet.. Es gibt kein „Recht auf Schnell--Fahren“ am Rhein--Ufer!!Seite 2 von 3 22.. Gegenseitige Rüücksichtnahme ist unbedingt erforderlich;; d..h.. es muss auf Fußßgänger//innen,, Wanderer und Wanderinnen,, ältere Menschen und Kinder geachtet werden,, die sich hier mehrheitlich aufhalten.. ((--> bessere Beleuchtung und Kennzeichnung als Verbesserungslösung)) 33.. Tempolimits müüssen erstellt,, gekennzeichnet und eingehalten werden.. 44.. Eine Entlastung der Rhein--Ufer--Strecke durch Pendelrouten auf den umliegenden Straßßen ist dringend notwendig.. 55.. Bestehende Straßßenzüüge,, wie z..B.. Elsa--Brändström--Straßße,, Landgrabenweg,, Konrad--Adenauer--Allee bieten Alternativen füür gut gesicherte Radschnellrouten.. Diese Maßßnahmen sind zeitnah und aus finanzieller Sicht mit geringen Mitteln umzusetzen,, ohne in das bestehende Naherholungs--Gebiet einzugreifen.. Das Umsteigen vom PKW auf das Rad ist so möglich und der Schutz der Natur bleibt gewährleistet.. Die Unterzeichnerinnen wissen,, dass die Planung des Radwege--Ausbaus vor der letzten Kommunalwahl im Rat einheitlich beschlossen wurde.. Aber Meinungen und Abstimmungsverhalten zu Themen können sich ändern.. Insbesondere dann,, wenn Sachargumente klarer werden und wenn deutlich wird,, dass die Mehrheit der Bevölkerung,, die sich täglich im Naherholungsgebiet am rechts-- und linksrheinischen Ufer aufhält,, nicht in die Planung einbezogen wurde und dieses Projekt aufgrund erwartbarer Einbußßen und Schäden ablehnt.. Die Sicht des ADFC hat füür uns Büürger**innen keine alleingüültige Relevanz,, weil dieser nur eine Gruppe der Radfahrer**innen repräsentiert,, nicht aber die Auffassung der anderen Radfahrer**innen und der vielen anderen Rheinauennutzer**innen.. Der ADFC stellt in der Öffentlichkeit lediglich eine Partikular--Sichtweise einiger seiner Mitglieder dar und nicht die Meinung aller ADFC--Mitglieder,, zu denen einige von uns gehören.. NABU und BUND als Naturschutzverbände haben sich bereits gegen das geplante Projekt ausgesprochen.. Kaum jemand in Beuel und im Stadtgebiet hat bislang glauben können,, dass eine – von den Grüünen angefüührte – Stadtverwaltung dieses Ausbau--Projekt tatsächlich durchsetzen wüürde.. Die Antragstellerinnen sind darüüber in Kenntnis,, dass die Landesregierung eine Fristverlängerung von zunächst 88 Monaten ermöglichen kann,, um neue Planungen in Abstimmung mit den betroffenen Büürgerinnen und Büürgern zu erwirken.. Im Übrigen sei darauf hingewiesen,, dass es nicht zu empfehlen ist,, Projekte zu realisieren,, um bewilligte Gelder des Landeshaushaltes unbedingt zu nutzen,, obwohl die besagten Projekte sich als nicht sinnvoll herausgestellt haben und von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt werden.. Wir bitten Sie daher,, unsere Sachargumente aufzunehmen,, den geplanten Ausbau zu stoppen und mit uns in Dialog zu gehen,, um ökologisch sinnvolle und büürgernahe Alternativen füür alle Beteiligten zu finden und umzusetzen.. Mit freundlichen Grüüßßen,,Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de