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211714 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)

Nummer
211714
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.01.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211714-02 ST Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)
  2. 211714-01 ST Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom 16.06.2021)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211714
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
14.09.2021
Bürgerantrag: Nichtumsetzung des Radwege-
Ausbaus am Beueler und am linksrheinischen
Rheinufer (Bezug Beschluss der BV Beuel vom
16.06.2021)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit wird beantragt, den geplanten Ausbau des bestehenden Radweges im
Rahmen des Förderbereichs „Emissionsfreie Innenstadt“ am Beueler Rheinufer
nicht - wie am 16.6.21 beschlossen - als „rechtsrheinische Radschnellroute“
umzusetzen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
An die Oberbüürgermeisterin
An den Rat der Stadt Bonn
Stadthaus
Berliner Platz 22
5533111111 Bonn
Bonn,, 1144..0099..22002211
Betreff:: Büürgerantrag zum Radwege--Ausbau am Beueler und am linksrheinischen
Rheinufer ((Bezug Beschluss der BV Beuel vom 1166..66..22002211))
Sehr geehrte Frau Oberbüürgermeisterin,,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,,
hiermit wird beantragt,, den geplanten Ausbau des bestehenden Radweges im Rahmen des
Förderbereichs „Emissionsfreie Innenstadt“ am Beueler Rheinufer nicht -- wie am 1166..66..2211
beschlossen -- als „rechtsrheinische Radschnellroute“ umzusetzen..
Begrüündung::
Die bisher geplante Neugestaltung des Radweges füührt durch den Rheinauenpark,, der als
ausgewiesenes Naherholungsgebiet unter Bestandsschutz steht und zudem auf der
rechtsrheinischen Seite von der Kennedybrüücke bis zur Telekom Teil des Rhein--Steig--
Wanderweges ist..
Schon jetzt sind Radfahrer//innen hier in einem zu hohen Tempo unterwegs und gefährden
die Gesundheit anderer Radfahrer//innen,, Fußßgänger//innen,, Kindern und älteren Menschen..
Der geplante Ausbau zu einer Radschnellroute wüürde das Unfallrisiko an bestimmten
Gefahrenpunkten ((Querwege)),, die im Änderungsbeschluss vom 1166..66..22002211 größßtenteils
benannt sind,, deutlich erhöhen.. Als Beispiel seien hier die Kreuzung am Restaurant Canal
Grande ((Ecke Ernst--Moritz--Arndstraßße//Rondell)) sowie die Situation am Blauen Affen ((Haus
am Rhein)) genannt.. Ein Tempolimit füür Räder und E--Skooter ist dringend notwendig..
Auf der geplanten Ausbaustrecke sollen 2277 Bäume rechtsrheinisch,, darunter auch
Esskastanien,, und linksrheinisch 4444 Bäume,, die schon Jahrzehnte alt sind,, gefällt werden..
Neben Sauerstofferzeugung bieten diese Bäume wichtige Lebensräume füür Insekten und
Tiere und spenden zudem in den zunehmend heißßen Sommerphasen Schatten.. Die
Naturschäden durch die Baumfällung stehen in keinem Verhältnis zur geplanten
Verbreiterung der Radwege und ebenso wenig zur erhofften CO--Emissions--Reduzierung..
Hier sind durch die „Baumwächter“ bereits Alternativen aufgezeigt worden..
Zudem soll ein Teil der bestehenden Rasenflächen versiegelt werden,, was der urbanen
Begrüünung,, die von Stadtplanungsexperten und Ökologen zum Klimaschutz gefordert wird,,
widerspricht..
Die Antragstellerinnen sehen sehr wohl den Bedarf vieler Pendler,, vom PKW auf das Rad
umzusteigen,, um zum Arbeitsplatz oder zu einem anderen Ziel zu fahren.. Doch hierbei
müüssen folgende Prinzipien angewendet werden::
11.. Schnelles Radfahren oder schnelles Skooter--Fahren hat keinen Platz in einem
Naherholungsgebiet.. Es gibt kein „Recht auf Schnell--Fahren“ am Rhein--Ufer!!Seite 2 von 3
22.. Gegenseitige Rüücksichtnahme ist unbedingt erforderlich;; d..h.. es muss auf
Fußßgänger//innen,, Wanderer und Wanderinnen,, ältere Menschen und Kinder geachtet
werden,, die sich hier mehrheitlich aufhalten.. ((--> bessere Beleuchtung und
Kennzeichnung als Verbesserungslösung))
33.. Tempolimits müüssen erstellt,, gekennzeichnet und eingehalten werden..
44.. Eine Entlastung der Rhein--Ufer--Strecke durch Pendelrouten auf den umliegenden
Straßßen ist dringend notwendig..
55.. Bestehende Straßßenzüüge,, wie z..B.. Elsa--Brändström--Straßße,, Landgrabenweg,,
Konrad--Adenauer--Allee bieten Alternativen füür gut gesicherte Radschnellrouten..
Diese Maßßnahmen sind zeitnah und aus finanzieller Sicht mit geringen Mitteln umzusetzen,,
ohne in das bestehende Naherholungs--Gebiet einzugreifen.. Das Umsteigen vom PKW auf
das Rad ist so möglich und der Schutz der Natur bleibt gewährleistet..
Die Unterzeichnerinnen wissen,, dass die Planung des Radwege--Ausbaus vor der letzten
Kommunalwahl im Rat einheitlich beschlossen wurde.. Aber Meinungen und
Abstimmungsverhalten zu Themen können sich ändern.. Insbesondere dann,, wenn
Sachargumente klarer werden und wenn deutlich wird,, dass die Mehrheit der
Bevölkerung,, die sich täglich im Naherholungsgebiet am rechts-- und linksrheinischen
Ufer aufhält,, nicht in die Planung einbezogen wurde und dieses Projekt aufgrund
erwartbarer Einbußßen und Schäden ablehnt..
Die Sicht des ADFC hat füür uns Büürger**innen keine alleingüültige Relevanz,, weil dieser nur
eine Gruppe der Radfahrer**innen repräsentiert,, nicht aber die Auffassung der anderen
Radfahrer**innen und der vielen anderen Rheinauennutzer**innen.. Der ADFC stellt in der
Öffentlichkeit lediglich eine Partikular--Sichtweise einiger seiner Mitglieder dar und nicht die
Meinung aller ADFC--Mitglieder,, zu denen einige von uns gehören.. NABU und BUND als
Naturschutzverbände haben sich bereits gegen das geplante Projekt ausgesprochen..
Kaum jemand in Beuel und im Stadtgebiet hat bislang glauben können,, dass eine – von den
Grüünen angefüührte – Stadtverwaltung dieses Ausbau--Projekt tatsächlich durchsetzen wüürde..
Die Antragstellerinnen sind darüüber in Kenntnis,, dass die Landesregierung eine
Fristverlängerung von zunächst 88 Monaten ermöglichen kann,, um neue Planungen in
Abstimmung mit den betroffenen Büürgerinnen und Büürgern zu erwirken.. Im Übrigen sei
darauf hingewiesen,, dass es nicht zu empfehlen ist,, Projekte zu realisieren,, um bewilligte
Gelder des Landeshaushaltes unbedingt zu nutzen,, obwohl die besagten Projekte sich als
nicht sinnvoll herausgestellt haben und von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt werden..
Wir bitten Sie daher,, unsere Sachargumente aufzunehmen,, den geplanten Ausbau zu
stoppen und mit uns in Dialog zu gehen,, um ökologisch sinnvolle und büürgernahe
Alternativen füür alle Beteiligten zu finden und umzusetzen..
Mit freundlichen Grüüßßen,,Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de