211708-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 im Nossbacher Weg
Kerndaten
- Nummer
- 211708-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.036 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211708-02 erg. ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Tempo 30 im Nossbacher Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 09.03.2022 den Bürgerantrag DS-Nr. 211708 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung ausführt, warum auf der Straße An der Josefshöhe in Bonn Tempo 30 eingeführt wurde und dies hier nicht möglich ist. Dazu teilt die Verwaltung mit: Die Verkehrssituation im Bereich der Straße Am Noßbacher Weg ist nicht mit der Situation auf der Straße An der Josefshöhe zu vergleichen, da sich die Sach- und Rechtslage hier unterscheidet. Die Verwaltung kann zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm die Benutzung bestimmter Straßen beschränken. Unter dem Begriff „Wohnbevölkerung“ sind nur natürliche Personen und nicht Vereine bspw. zu verstehen, weshalb die benachbarten Wohnhäuser Am Noßbacher Weg zur Berechnung herangezogen werden mussten. Diese Maßnahmen müssen tatsächlich geeignet sein, den damit erstrebten Zweck zu erreichen. Dies wird angenommen, wenn eine Reduzierung des Schallpegels von mindestens 3 dB(A) erreicht werden kann. Im Jahr 2019 wurde in der Straße An der Josefshöhe die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Grund hierfür waren überschrittene Lärmwerte, die dem Schutz der Wohnbevölkerung gegen Lärm entgegenstehen. Eine Lärmreduzierung um 3dB(A) konnte rechnerisch nachgewiesen werden. Weiterhin konnte die Verwaltung durch Geschwindigkeitskontrollen und Erfahrungsberichte feststellen, dass sich die Verkehrsmaßnahme bewährt hat. Die Anordnung An der Josefshöhe beruht auf dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn v. 09.07.2019 (s. DS-Nr. 1910617EB8, 201174). Wie die Verwaltung bereits in der Stellungnahme 211708-01 mitgeteilt hat, liegen die o.g. Voraussetzungen Am Noßbacher Weg nicht vor. Von daher empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de