211708 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Tempo 30 im Nossbacher Weg
Kerndaten
- Nummer
- 211708
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 16.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 211708 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 15.09.2021 Bürgerantrag: Tempo 30 im Nossbacher Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf die Einrichtung einer Tempo 30 Zone am Kindergarten „Bunte Wiese“ in Lanndesdorf im Bereich Nossbacher Weg gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 15.09.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Nossbacher Weg Tempo 30 für Lärmschutz Kindergarten Bunte Wiese Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 WuAXkBkv 1155..0099..2211 1166::2277Seite 2 von 3 Ihr Antrag Die Stadt Bonn tut sich immer sehr schwer, Tempo 30 Zonen einzurichten, weil angeblich immer wichtige Dinge dagegen sprechen. Am Kindergarten Bunte Wiese in Lannesdorf ist der Eingang zwar nicht am Nossbacher Weg, aber das Außengelände. Auch in Auerberg An der Josefhöhre, wurde aus Lärmschutzgründen (sogar noch vor einer beschlossenen Lärmmessung) wurde erfolgreich Tempo 30 angeordnet, damit Kinder im Freien nicht dem Verkehrslärm ausgesetzt sind. Die Kita ist mit dem Eingang "An der Rheindorfer Burg". Das bedeutet, dass Tempo 30 an Kindergärten aus Lärmschutzgründen durchaus möglich ist, auch wenn der Eingang (!) nicht an der betreffenden Straße liegt. Die Kinder des Kindergartens Bunte Wiese spielen in Lannesdorf auf der Außenfläche, wo direkt hinter einer grünen Hecke "Am Nossbacher Weg" momentan wieder Tempo 50 angeordnet wurde. Eine Verminderung der Geschwindigkeit auf 30 km/h kann jedoch Lärm und Abgase deutlich verringern. Und die Autos erfahren keine unzumutbare größere Beeinträchtigung, da es eine kurze Strecke ist auf der kein relevanter Zeitgewinne möglich sind. Daher wird hiermit dringend angeregt, im Hinblick auch auf einen gleichwertigen Schutz der Kinder in allen Bonner Kindergärten, daß sehr zeitnah entlang der Kita (Außengelände) am Nossbacher Weg (K14) im Hinblick auf die VwV-StVO Tempo 30 angeordnet wird aus Lärmschutzgründen. Nach § 45 (StVO) ist eine Anordnung möglich, um Schutz vor Lärm und Abgasen zu gewähren. Insbesondere, die Möglichkeit einer auf die Öffnungszeiten der Kita begrenzes Tempo 30 zwischen 7 und 16 Uhr erscheint in dieser Situation ein guter Kompromiß für alle Beteiligten. In § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO26 ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden soll - ohne den dafür früher notwendigen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage. Da das Gesetz bei Gefahrenlage "insbesondere auch" Tempo 30 auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) Tempo 30 möglich macht, muss an dieser Stelle geprüft werden, ob beim Thema Lärm nicht ebenfalls laut Gesetze ein "schützeswertes Gut" darstellen. Bzw, wie am konkretem Ort zu begründen ist, wieso Kinder nicht das gleiche Recht wahrnehmen können, wie an anderen Orten. Dies ist laut Gesetz insofern offensichtlich, da nur Regelungen erschwert werden, wenn durch Tempo 30 zu erwarten ist, das der ÖPNV leidet oder mit Ausweichverkehr in Wohngebiete zu rechnen ist. An der betroffenen Stelle am Nossbacher Weg ist beides offensichtlich ausgeschlossen. Noch dazu dient Tempo 30 den Radfahrern, die am Nossbacher Weg sicher von der Straße "In der Schleiden" einbiegen wollen, wenn sie aus Richtung Ließem, Kirringhofen, Berkum und Oberbachem die Mehlemer bzw. Bad Godesberger Innenstadt aufsuchen möchten. Begründung des Antrags Wie auch in Auerberg An der Rheindorfer Burg 2 soll mit einer zeitlich beschränkten (7-16 Uhr) Tempo 30 Anordnung der Außenbereich geschützt werden. Da in der Auerberger Kita Tempo 30 durchgesetzt werden konnte, noch vor der Lärmschutzmessung, sollte auch in Lannesdorf diese Regelung gelten. Ohne zeitverzögernde und mit Kosten verbundenen Messungen. Gerade durch die Pandemie sind Kinder und Erzieher*innen darauf angewiesen sich ohne Lärm und bei möglichst geringen Abgasen im Freien aufzuhalten. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de