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211708 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Tempo 30 im Nossbacher Weg

Nummer
211708
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211708-02 ST Tempo 30 im Nossbacher Weg
  2. 211708-01 ST Tempo 30 im Nossbacher Weg

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211708
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
15.09.2021
Bürgerantrag: Tempo 30 im Nossbacher Weg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf die Einrichtung einer Tempo 30 Zone am Kindergarten
„Bunte Wiese“ in Lanndesdorf im Bereich Nossbacher Weg gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
15.09.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Nossbacher Weg Tempo 30 für Lärmschutz Kindergarten Bunte Wiese
Seite 1 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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1155..0099..2211 1166::2277Seite 2 von 3
Ihr Antrag
Die Stadt Bonn tut sich immer sehr schwer, Tempo 30 Zonen einzurichten, weil angeblich immer wichtige Dinge
dagegen
sprechen. Am Kindergarten Bunte Wiese in Lannesdorf ist der Eingang zwar nicht am Nossbacher Weg, aber das
Außengelände.
Auch in Auerberg An der Josefhöhre, wurde aus Lärmschutzgründen (sogar noch vor einer beschlossenen
Lärmmessung) wurde erfolgreich Tempo 30 angeordnet, damit Kinder im Freien nicht dem Verkehrslärm
ausgesetzt sind. Die Kita ist mit dem Eingang "An der Rheindorfer Burg". Das bedeutet, dass Tempo 30 an
Kindergärten aus Lärmschutzgründen durchaus möglich ist, auch wenn der Eingang (!) nicht an der betreffenden
Straße liegt.
Die Kinder des Kindergartens Bunte Wiese spielen in Lannesdorf auf der Außenfläche, wo direkt hinter einer
grünen
Hecke "Am Nossbacher Weg" momentan wieder Tempo 50 angeordnet wurde. Eine Verminderung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h kann jedoch Lärm und Abgase deutlich verringern. Und die Autos erfahren keine
unzumutbare größere Beeinträchtigung, da es eine kurze Strecke ist auf der kein relevanter Zeitgewinne möglich
sind.
Daher wird hiermit dringend angeregt, im Hinblick auch auf einen gleichwertigen Schutz der Kinder in allen
Bonner Kindergärten, daß sehr zeitnah entlang der Kita (Außengelände) am Nossbacher Weg (K14) im Hinblick
auf die VwV-StVO Tempo 30 angeordnet wird aus Lärmschutzgründen.
Nach § 45 (StVO) ist eine Anordnung möglich, um Schutz vor Lärm und Abgasen zu gewähren. Insbesondere, die
Möglichkeit einer auf die Öffnungszeiten der Kita begrenzes Tempo 30 zwischen 7 und 16 Uhr erscheint in dieser
Situation ein guter Kompromiß für alle Beteiligten.
In § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO26 ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Bereich von
Kindergärten,
Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
Tempo 30 angeordnet werden soll - ohne den dafür früher notwendigen Nachweis einer besonderen
Gefahrenlage.
Da das Gesetz bei Gefahrenlage "insbesondere auch" Tempo 30 auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen) Tempo 30 möglich macht, muss an dieser Stelle geprüft werden, ob beim Thema Lärm nicht
ebenfalls laut Gesetze ein "schützeswertes Gut" darstellen. Bzw, wie am konkretem Ort zu begründen ist, wieso
Kinder nicht das gleiche Recht wahrnehmen können, wie an anderen Orten. Dies ist laut Gesetz insofern
offensichtlich, da nur Regelungen erschwert werden, wenn durch Tempo 30 zu erwarten ist, das der ÖPNV leidet
oder mit Ausweichverkehr in Wohngebiete zu rechnen ist. An der betroffenen Stelle am Nossbacher Weg ist
beides offensichtlich ausgeschlossen.
Noch dazu dient Tempo 30 den Radfahrern, die am Nossbacher Weg sicher von der Straße "In der Schleiden"
einbiegen wollen, wenn sie aus Richtung Ließem, Kirringhofen, Berkum und Oberbachem die Mehlemer bzw.
Bad Godesberger Innenstadt aufsuchen möchten.
Begründung des Antrags
Wie auch in Auerberg An der Rheindorfer Burg 2 soll mit einer zeitlich beschränkten (7-16 Uhr) Tempo 30
Anordnung der Außenbereich geschützt werden. Da in der Auerberger Kita Tempo 30 durchgesetzt werden
konnte, noch vor der Lärmschutzmessung, sollte auch in Lannesdorf diese Regelung gelten. Ohne
zeitverzögernde und mit Kosten verbundenen Messungen. Gerade durch die Pandemie sind Kinder und
Erzieher*innen darauf angewiesen sich ohne Lärm und bei möglichst geringen Abgasen im Freien aufzuhalten.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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