211705-01 AA · Änderungsantrag
Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen Antrag zur Vorlage 211705
Kerndaten
- Nummer
- 211705-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 211705-01 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 04.10.2021 gez. Jansen Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen Antrag zur Vorlage 211705 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt des Änderungsantrags Vor Erprobung oder Planung erstellt die Verwaltung ein umfassendes Verkehrsgutachten, welches evidenzbasiert die heute bereits faktisch erzielten Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee ermittelt. Begründung Es wird bezweifelt, dass die der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee überhaupt die Ausführungen in der Drucksache 211705 zu den Qualifizierungsbedingungen einer Erprobung erfüllt. Die DS 211705 führt hierzu aus, dass einen Erprobung 1. eine Zitat „abstrakte Gefahrenlage / abstrakte Gefahrensituationen begründet werden muss/müssen (§ 45 Abs. 1 StVO), die geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnde Maßnahmen erfordert / erfordern“, Zitat Ende, oder 2. Zitat:“ Auch sollten bei der Erprobung Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung (klassifizierte Straßen) sowie Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ausgenommen werden, damit die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhalten und der Straßenverkehr auf Hauptwegen- und Verbindungen gebündelt bleibt.“ Zu Kriterium 1. : Auf den Antrag der FDP Bad Godesberg DS 190032 „Prüfauftrag Unfallschwerpunkt Ecke Weißenburgstraße/Bonner Straße“ hatte die Verwaltung keinen Handlungsdruck abgeleitet, obwohl sich nach wie vor die Lage, baulich bedingt, als unübersichtlich präsentiert. Hier liegt sogar eine konkrete Gefahrenlage vor, die bislang jedoch nicht zum Eingreifen geführt hat. Des Weiteren führt die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme 181214ST4 auf den Antrag zur Errichtung einer Querungshilfe bzw. Lichtzeichenanlage auf Höhe des Aldi-Marktes in der Bonner Straße aus, dass Zitat: „Indikator für eine solcheSeite 1 von 2 Seite 2 Gefahrenlage wäre vor allem eine Häufung von Unfällen. Eine solche ist der Verwaltung bisher nicht bekannt geworden. Eine diesbezügliche Anfrage an die Polizeipräsidentin bestätigte diese Annahme.“ Zum Kriterium 2.: Angesichts des über die Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz – Burgstraße abgewickelten erheblichen Verkehrs, insbesondere mit der gesamten Region im Einzugsgebiet der L 158, erfüllt die Strecke ebenfalls nicht das zweite Kriterium. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de