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211705-01 AA · Änderungsantrag

Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen Antrag zur Vorlage 211705

Nummer
211705-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 211705 Erprobung von Tempo 30 und anderen verkehrsregelnden Maßnahmen

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Änderungsantrag
öffentlich
211705-01 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
04.10.2021 gez. Jansen
Erprobung von Tempo 30 und anderen
verkehrsregelnden Maßnahmen
Antrag zur Vorlage 211705
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
Inhalt des Änderungsantrags
Vor Erprobung oder Planung erstellt die Verwaltung ein umfassendes
Verkehrsgutachten, welches evidenzbasiert die heute bereits faktisch erzielten
Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz –
Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee ermittelt.
Begründung
Es wird bezweifelt, dass die der Strecke Bonner Straße – Ännchenplatz –
Burgstraße zwischen Weißenburgstraße und Brunnenallee überhaupt die
Ausführungen in der Drucksache 211705 zu den Qualifizierungsbedingungen
einer Erprobung erfüllt.
Die DS 211705 führt hierzu aus, dass einen Erprobung 1. eine Zitat „abstrakte
Gefahrenlage / abstrakte Gefahrensituationen begründet werden muss/müssen
(§ 45 Abs. 1 StVO), die geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnde
Maßnahmen erfordert / erfordern“, Zitat Ende, oder 2. Zitat:“ Auch sollten bei
der Erprobung Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung (klassifizierte
Straßen) sowie Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ausgenommen
werden, damit die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhalten und der
Straßenverkehr auf Hauptwegen- und Verbindungen gebündelt bleibt.“
Zu Kriterium 1. : Auf den Antrag der FDP Bad Godesberg DS 190032
„Prüfauftrag Unfallschwerpunkt Ecke Weißenburgstraße/Bonner Straße“ hatte
die Verwaltung keinen Handlungsdruck abgeleitet, obwohl sich nach wie vor die
Lage, baulich bedingt, als unübersichtlich präsentiert. Hier liegt sogar eine
konkrete Gefahrenlage vor, die bislang jedoch nicht zum Eingreifen geführt hat.
Des Weiteren führt die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme 181214ST4 auf den
Antrag zur Errichtung einer Querungshilfe bzw. Lichtzeichenanlage auf Höhe
des Aldi-Marktes in der Bonner Straße aus, dass Zitat: „Indikator für eine solcheSeite 1 von 2
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Gefahrenlage wäre vor allem eine Häufung von Unfällen. Eine solche ist der
Verwaltung bisher nicht bekannt geworden. Eine diesbezügliche Anfrage an die
Polizeipräsidentin bestätigte diese Annahme.“
Zum Kriterium 2.: Angesichts des über die Strecke Bonner Straße –
Ännchenplatz – Burgstraße abgewickelten erheblichen Verkehrs, insbesondere
mit der gesamten Region im Einzugsgebiet der L 158, erfüllt die Strecke
ebenfalls nicht das zweite Kriterium.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de