211695-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung
Kerndaten
- Nummer
- 211695-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211695-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 15.09.2021 CDU Antrag: Niederschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 04.11.2021 Kenntnisnahme Rat 09.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei einer Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung den Antrag entsprechend umsetzen. Vorab können bereits folgende Informationen gegeben werden: Seit 2019 ist die Sozialverwaltung im Gespräch mit dem LVR und den Leistungsanbietern in Bonn um die zukünftige Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Bonn zu klären. Zu den Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (SGB IX-neu) hatte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen am 12.02.2019 (DS-Nr.: 1910229) informiert. Der LVR ist als Träger der Eingliederungshilfe nach § 106 SGB IX verpflichtet die Leistungsberechtigten zu beraten und zu unterstützen. Er wird diese Beratungsleistung zukünftig mit eigenem Personal (über sog. Fallmanager) in Bonn anbieten. Darüber hinaus wird auf die „Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen- KoKoBe“ und die „Sozialpsychiatrischen Zentren – SPZ“, die seitens des LVR mit einem Festbetrag aus freiwilligen Mitteln finanziert werden, verwiesen. Diese Finanzierung ist nicht auskömmlich und wird für die SPZ durch die Bundesstadt Bonn aufgestockt. In Bonn existieren vielfältige niederschwellige Beratungsangebote, die im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB XII in Verbindung mit dem SGB IX – alt- finanziert wurden. Diese Finanzierung hat der LVR im Rahmen der Übergangszeit des Landesrahmenvertrages bis zum 31.12.2021 (ggf. bis zum 31.12.20221) zugesichert. Betroffen sind die folgenden Beratungsangebote: 1 Hierzu steht die endgültige Zusage durch den LVR derzeit noch aus.Seite 1 von 3 Seite 2 Leistungsanbieter Angebot Haushaltsplanung 2021 Blinden-und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. Beratung 37.400 € Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. SPZ Beuel und Duisdorf 162.700 € Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg gGmbH SPZ Bonn und Bad Godesberg 483.600 € Offene Beratung 126.800 € Verband zur Förderung Hörgeschädigter Bonn/Rhein-Sieg e.V. Beratung 7.000 € Verein für Behindertensport Bonn e.V. Beratung 72.900 € SUMME 890.400 € Darüber hinaus werden alle weiteren niederschwelligen Leistungen durch den LVR zukünftig nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden können, da das Gesetz nun ein Antragserfordernis vorsieht und der LVR diese Leistungen nicht mehr unter die Eingliederungshilfe, sondern unter die klassische Daseinsvorsorge subsumiert Insbesondere das Bedarfsermittlungsverfahren in NRW (BEI-NRW) wird seitens der Verwaltung und der Leistungsanbieter als zu hochschwellig empfunden. Um dies greifbarer darzustellen: Das BEI-NRW umfasst insgesamt 26 Seiten. Andere Bundesländer haben das Bedarfsermittlungsverfahren das im SGB IX gefordert wird wesentlich schlanker gehalten.2 Hiervon sind sämtliche weiteren Maßnahmen zur Teilhabe in Bonn betroffen. Ebenso ist die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben derzeit noch ungeklärt. Hier sind mit dem MAGS-NRW im Oktober Gespräche vereinbart. Vorsorglich wurden in der Haushaltsplanung 2022 im Teilergebnis 1.05.06 1 Mio. Euro zusätzlich für den Bedarfsfall eingestellt. Inwiefern dieser Betrag bedarfsdeckend sein kann, hängt von den weiteren Verhandlungen mit dem LVR ab. Die Sozialverwaltung wird zu diesem sehr komplexen Thema zeitnah umfassend informieren. 2 Zum Vergleich: In Hessen sind es 8 Seiten (https://www.lwv- hessen.de/fileadmin/user_upload/daten/Dokumente/Formular- Finder_barrierefr/8_Eingliederungshilfe/Antrag_auf_Leistungen_Eingliederungshilfe_SGBIX.pdf)Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de