211691-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)
Kerndaten
- Nummer
- 211691-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211691-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat bereits im Jahr 1989 versucht, die privaten Straßenflächen Im Bonnet und Bröhlweg von der damaligen Eigentümerin entschädigungsfrei zu übernehmen. Die Eigentümerin äußerte daraufhin, mit einer kostenfreien Übertragung nicht einverstanden zu sein. Im Jahr 1990 wurde daraufhin mittels Kamerabefahrung überprüft, in welchem Zustand sich die privaten Abwasserkanäle befinden. Es wurde seinerzeit festgestellt, dass diverse Mängel bestehen, die vor einer Übernahme zunächst auf Kosten der Eigentümerin hätten beseitigt werden müssen. Im Jahr 2007 wurde erneut versucht, die Straßenanlagen zu erwerben. Die Kanäle befanden sich jedoch nach wie vor in einem mangelhaften Zustand, so dass die Verwaltung weitere Grunderwerbsverhandlungen eingestellt hat. Aktuell wäre eine erneute Kanalbefahrung erforderlich. Bei einer endgültigen Übernahme von der jetzigen Eigentümergemeinschaft wäre zudem die Straße noch entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung zu überplanen, endgültig herzustellen und zu widmen. Die Privatstraße befindet sich unabhängig von dem vorhandenen, mangelhaften Abwasserkanal und der Beleuchtung, insgesamt in einem Zustand, der nicht mehr als verkehrssicher eingestuft werden kann. Zudem würden alle Grunderwerbskosten in die Beitragsberechnung eingerechnet. Für diese Arbeiten wären dann gemäß §§ 127 ff. BauGB Erschließungsbeiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu fordern. Die Kosten für den Ausbau der Straße betragen mindestens 200 T€, hinzu kommen die Kosten für die Erneuerung/ Instandsetzung des Kanals. Flächen im Privateigentum können zudem nicht gewidmet werden. Auch in Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sieht die Verwaltung die Übernahme kritisch. Dass es des Öfteren zu Falschfahrern aufgrund der Beschilderung kommt, wurde bereits im Herbst 2020 vorgetragen. Aufgrund der Klassifizierung als Privatstraße besteht hier von Seiten der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Die Thematik wurde verwaltungsintern bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der eingerichteten Sperrung im Bereich des Bröhltalwegs besprochen.Seite 1 von 2 Seite 2 Seitens der Feuerwehr wurde für die Straße „Im Bonnet“ ein detaillierter Anfahrtshinweis im Einsatzleitsystem vermerkt, so dass künftig keine falschen Anfahrten mehr erfolgen. Für den Teil zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg ist für die Belange der Feuerwehr baurechtlich keine Zufahrt erforderlich, sondern lediglich ein fußläufiger Zugang, da sich die Gebäude weniger als 50m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt befinden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de