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211691-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)

Nummer
211691-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211691 CDU-Antrag: Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211691-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück
zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 08.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat bereits im Jahr 1989 versucht, die privaten Straßenflächen
Im Bonnet und Bröhlweg von der damaligen Eigentümerin entschädigungsfrei
zu übernehmen. Die Eigentümerin äußerte daraufhin, mit einer kostenfreien
Übertragung nicht einverstanden zu sein. Im Jahr 1990 wurde daraufhin mittels
Kamerabefahrung überprüft, in welchem Zustand sich die privaten
Abwasserkanäle befinden. Es wurde seinerzeit festgestellt, dass diverse
Mängel bestehen, die vor einer Übernahme zunächst auf Kosten der
Eigentümerin hätten beseitigt werden müssen.
Im Jahr 2007 wurde erneut versucht, die Straßenanlagen zu erwerben. Die
Kanäle befanden sich jedoch nach wie vor in einem mangelhaften Zustand, so
dass die Verwaltung weitere Grunderwerbsverhandlungen eingestellt hat.
Aktuell wäre eine erneute Kanalbefahrung erforderlich.
Bei einer endgültigen Übernahme von der jetzigen Eigentümergemeinschaft
wäre zudem die Straße noch entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung
zu überplanen, endgültig herzustellen und zu widmen. Die Privatstraße befindet
sich unabhängig von dem vorhandenen, mangelhaften Abwasserkanal und der
Beleuchtung, insgesamt in einem Zustand, der nicht mehr als verkehrssicher
eingestuft werden kann. Zudem würden alle Grunderwerbskosten in die
Beitragsberechnung eingerechnet. Für diese Arbeiten wären dann gemäß §§
127 ff. BauGB Erschließungsbeiträge von den Eigentümerinnen und
Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu fordern.
Die Kosten für den Ausbau der Straße betragen mindestens 200 T€, hinzu
kommen die Kosten für die Erneuerung/ Instandsetzung des Kanals.
Flächen im Privateigentum können zudem nicht gewidmet werden.
Auch in Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sieht die
Verwaltung die Übernahme kritisch.
Dass es des Öfteren zu Falschfahrern aufgrund der Beschilderung kommt,
wurde bereits im Herbst 2020 vorgetragen. Aufgrund der Klassifizierung als
Privatstraße besteht hier von Seiten der Verwaltung kein Handlungsbedarf. Die
Thematik wurde verwaltungsintern bereits in der Vergangenheit im
Zusammenhang mit der eingerichteten Sperrung im Bereich des Bröhltalwegs
besprochen.Seite 1 von 2
Seite 2
Seitens der Feuerwehr wurde für die Straße „Im Bonnet“ ein detaillierter
Anfahrtshinweis im Einsatzleitsystem vermerkt, so dass künftig keine falschen
Anfahrten mehr erfolgen. Für den Teil zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg
ist für die Belange der Feuerwehr baurechtlich keine Zufahrt erforderlich,
sondern lediglich ein fußläufiger Zugang, da sich die Gebäude weniger als 50m
von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt befinden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de