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211691 · Antrag

CDU-Antrag: Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)

Nummer
211691
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.02.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211691-02 AA Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)
  2. 211691-01 ST Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229 Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und Bröhlweg)

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Antrag
öffentlich
211691
Antragsteller/in:
Werner Koch
Hans Seidl
CDU Bezirksfraktion Beuel
15.09.2021 gez. Mohn
CDU-Antrag: Privatstrasse „Im Bonnet“ 53229
Bonn (Teilstück zwischen Müldorfer Straße und
Bröhlweg)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung zu erarbeiten, die Straße „Im
Bonnet“ im gesamten Verlauf in öffentliche Verantwortung zu übernehmen.
Begründung
Der heute vordere Teil der Straße „Im Bonnet“ wurde ohne Bebauungsplan bei
Bebauung des Geländes privat errichtet, weil sich die Stadt dazu nicht in der
Lage sah. Daher handelt es sich seither um einen Privatweg. Die Eigentümer
haben der Stadt seit Jahrzehnten die Übernahme der Straße zum
symbolischen Preis von 1 € angeboten, bisher ist die Stadt darauf nicht
eingegangen.
Später wurde für den Bereich zwischen Bröhlweg und Mühlenbach ein
Bebauungsplan 8124-16 erlassen, der den hinteren Teil der Straße „Im Bonnet“
(zwischen Bröhlweg und Mühlenbach) sowie den „Bröhlweg“ als öffentliche
Straßen vorsieht und widmet.
Auch hat die Stadt in Höhe der Einmündung des Privatwegs die Bushaltestelle
für das Quartier („Im Bonnet“, Linie 603) angelegt.
Nachdem sich Bürger wegen des Zustands des Privatwegs beschwerten,
haben die Eigentümer des privaten Teilstücks „Im Bonnet“ - privatrechtlich
zulässig - die Durchfahrt untersagt und die Straße an der Einmündung
Bröhlweg gesperrt, sodass alle Fahrzeuge (auch Rettungsfahrzeuge) das
öffentliche Teilstück „Im Bonnet“ nunmehr über den Bröhlweg (via „Im Blankert“
bzw. „Kapitelshof“) anfahren müssen.
Mehrmals mussten Nothelfer mit Rettungstrage zu Fuß weitergehen und haben
dadurch wertvolle Zeit verloren.
Eine tragfähige Lösung muss zum Ziel haben, das private Teilstück „Im Bonnet“Seite 1 von 2
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in öffentliche Verwaltung zu übernehmen und sodann als öffentliche Straße zu
betreiben, und dazu die erforderlichen Vereinbarungen mit den Eigentümern zu
schließen.
Soweit den Antragstellern bekannt ist, liegt das Hauptproblem in den Kosten für
die Straßenunterhaltung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de