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211661-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Keine Verzögerung beim Kurfürstenbad – Planungsstand Kurfürstenbad

Nummer
211661-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211661 Keine Verzögerung beim Kurfürstenbad – Planungsstand Kurfürstenbad

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211661-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Keine Verzögerung beim Kurfürstenbad –
Planungsstand Kurfürstenbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu den Fragen 1-5:
Die folgenden Planungsleistungen wurden im Rahmen von mehreren
differenzierten VgV-Verfahren europaweit ausgeschrieben (siehe hierzu
auch DS 202372-03 ST):
-Planung Architektur
-Planung Tragwerk
-Planung TGA (Technische Gebäudeausrüstung)
-Planung Rückbau und Hangsicherung
Zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der VgV-Verfahren hat
die Sportverwaltung ein hierauf spezialisiertes Planungsbüro
beauftragt.
Die Stufe 1 der VgV-Verfahren wurde mittlerweile erfolgreich
durchgeführt. Zurzeit erfolgt die Bearbeitung der Stufe 2.
Mit Zwischenergebnissen der Stufe 2 ist bis Ende November 2021 zu
rechnen.
Die Planungsleistungen können erst nach erfolgreichem Abschluss der
v. g.
VgV-Verfahren und rechtverbindlicher Beauftragung der entsprechenden
Planungsbüros erbracht werden.
Ein konkreter Zeitplan für die Planungsleistungen und die Erbringungen
der Bauleistungen sowohl für den Abriss als auch für den Neubau liegt
erst zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) vor.
zu Frage 6:Seite 1 von 2
Seite 2
Der Ausbau des Mosaiks ist Bestandteil der Rückbauplanung. Der
Auftrag soll daher erst im Rahmen des Rückbaus des Bades erteilt
werden (siehe auch DS 202372-03 ST).
zu Frage 7:
Diese Frage wird im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphasen 1
und 2 geklärt.
zu Frage 8:
Die Verwaltung prüft fortlaufend, welche Förderprogramme für eine
Antragstellung in Betracht kommen können. Voraussetzung für die
Einreichung eines Förderantrages ist es im Regelfall, dass dem Antrag
belastbare Unterlagen beigefügt werden können. Diese werden erst
nach Abschluss der Leistungsphase 2 vorliegen.
zu Frage 9:
Wie unter Punkt 2. ausgeführt, kann erst nach rechtsverbindlicher
Beauftragung der Planungsbüros mit den Planungen begonnen werden.
Bereits heute kann davon ausgegangen werden, dass für die
Leistungsphasen 1 und 2 weitere Fachplaner beauftragt werden werden
müssen.
Nach Abschluss dieser Leistungsphasen wird die Verwaltung einen Zeit-
und Kostenplan vorlegen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de