211661-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Keine Verzögerung beim Kurfürstenbad – Planungsstand Kurfürstenbad
Kerndaten
- Nummer
- 211661-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211661-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Keine Verzögerung beim Kurfürstenbad – Planungsstand Kurfürstenbad Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu den Fragen 1-5: Die folgenden Planungsleistungen wurden im Rahmen von mehreren differenzierten VgV-Verfahren europaweit ausgeschrieben (siehe hierzu auch DS 202372-03 ST): -Planung Architektur -Planung Tragwerk -Planung TGA (Technische Gebäudeausrüstung) -Planung Rückbau und Hangsicherung Zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der VgV-Verfahren hat die Sportverwaltung ein hierauf spezialisiertes Planungsbüro beauftragt. Die Stufe 1 der VgV-Verfahren wurde mittlerweile erfolgreich durchgeführt. Zurzeit erfolgt die Bearbeitung der Stufe 2. Mit Zwischenergebnissen der Stufe 2 ist bis Ende November 2021 zu rechnen. Die Planungsleistungen können erst nach erfolgreichem Abschluss der v. g. VgV-Verfahren und rechtverbindlicher Beauftragung der entsprechenden Planungsbüros erbracht werden. Ein konkreter Zeitplan für die Planungsleistungen und die Erbringungen der Bauleistungen sowohl für den Abriss als auch für den Neubau liegt erst zum Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) vor. zu Frage 6:Seite 1 von 2 Seite 2 Der Ausbau des Mosaiks ist Bestandteil der Rückbauplanung. Der Auftrag soll daher erst im Rahmen des Rückbaus des Bades erteilt werden (siehe auch DS 202372-03 ST). zu Frage 7: Diese Frage wird im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 geklärt. zu Frage 8: Die Verwaltung prüft fortlaufend, welche Förderprogramme für eine Antragstellung in Betracht kommen können. Voraussetzung für die Einreichung eines Förderantrages ist es im Regelfall, dass dem Antrag belastbare Unterlagen beigefügt werden können. Diese werden erst nach Abschluss der Leistungsphase 2 vorliegen. zu Frage 9: Wie unter Punkt 2. ausgeführt, kann erst nach rechtsverbindlicher Beauftragung der Planungsbüros mit den Planungen begonnen werden. Bereits heute kann davon ausgegangen werden, dass für die Leistungsphasen 1 und 2 weitere Fachplaner beauftragt werden werden müssen. Nach Abschluss dieser Leistungsphasen wird die Verwaltung einen Zeit- und Kostenplan vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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