211659-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Städtebauliches Konzept und Qualitätsstandards der Innenentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 211659-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211659-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 14.09.2021 Städtebauliches Konzept und Qualitätsstandards der Innenentwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Zu 1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung einer maßvollen und qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gemäß § 176a BauGB zu erarbeiten und Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten und den Gremien unterbreiten, wie das neu im BauGB verankerte Instrument des Innenentwicklungskonzeptes für Bonn angewandt werden kann. Entscheidend wird dabei sein, geeignete Bezugsräume zu definieren. Der Antragstext legt nahe, dass ein Konzept für die gesamte Stadt erarbeitet werden soll. Notwendigerweise müssten die darin enthaltenen Aussagen sehr allgemein gehalten sein und eher den Charakter von Planungsgrundsätzen oder – prinzipien haben. Inwieweit solch allgemeine Aussagen zur Begründung von Bebauungsplänen herangezogen werden können und einen inhaltlichen Mehrwert über die einzelfallbezogene Abwägung hinaus brächten, wäre zu prüfen. Eine denkbare Alternative wäre die Erarbeitung mehrerer Innenentwicklungskonzepte für Teilbereiche des Stadtgebietes, die dann detailliertere Aussagen enthalten könnten. Zu 2) darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren Der Begriff „mehrfache Innenentwicklung“ beschreibt eine städtebauliche Strategie zur Modernisierung von Bestandsgebieten mit den Zielen klimatisch verträglicher baulicher Verdichtung, gleichzeitiger Sicherung und Entwicklung von Grünvolumen, der Realisierung nachhaltiger Mobilitätsformen sowie der Weiterentwicklung der örtlichen Energiekonzeption. Die Strategie der mehrfachen Innenentwicklung bezieht sich sowohl auf den öffentlichen Raum als auch auf die Entwicklung von privaten Grundstücken. Die einzelnen Maßnahmen oder Festsetzungen in der Planung sind einzelfallabhängig und von der individuellen Ausgangslage beeinflusst, können allerdings Folgendes beinhalten: 1. Höhere Nutzungsdichte und –vielfalt, z.B. Mischung, Aufstockung, Anbauten, Erweiterungen 2. Verdichtung und Qualifizierung des Grüns, z.B. auf Dächern, an Fassaden,Seite 1 von 2 Seite 2 in den Straßen – und grüne Freiflächen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten 3. Erhöhung des Mobilitätsangebots, z.B. sichere Fahrradabstellplätze, Ladestationen für Elektromobilität, Car-Sharing, ÖPNV-Knotenpunkt, Quartierslastenräder 4. Konsequente Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Erdwärme, Kleinwindanlagen, Photovoltaik, Speicheranlagen Das Prinzip der “dreifachen Innenentwicklung” ist in der Region im Rahmen des Agglomerationskonzeptes des Region KölnBonn e.V. als ein integriertes Entwicklungsprinzip für die Bestandsentwicklung, aber auch für Flächenneuausweisungen beschrieben worden. Ziel ist dabei die Umsetzung von ortsangepassten baulichen und funktionalen Dichten, die mit der Steigerung des Mobilitätsangebots sowie der Qualifizierung des Grün- und Freiraums einhergehen, um so attraktive flächensparende und urbane Siedungsstrukturen zu schaffen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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