211659 · Antrag
Städtebauliches Konzept und Qualitätsstandards der Innenentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 211659
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 211659 Antragsteller/in: Bert Moll Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 14.09.2021 Städtebauliches Konzept und Qualitätsstandards der Innenentwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung einer maßvollen und qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gemäß § 176a BauGB zu erarbeiten und 2. darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren. Begründung Begründung Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz v. 14.6.2021 ist durch § 176a BauGB ein Instrument in das Baugesetzbuch eingeführt werden, das die Entwicklung und bauliche Nutzbarmachung ungenutzter Grundstücke und die Schließung von Baulücken auch bei unzusammenhängend im Gemeindegebiet verteilt liegenden Grundstücken erleichtern soll. Die Gemeinden können hierzu ein städtebauliches Entwicklungskonzept (vgl.Seite 1 von 2 Seite 2 dazu § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB) beschließen, das Aussagen zum räumlichen Geltungsbereich, den Zielen und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Innenentwicklung enthält. Die Gemeinden können das städtebauliche Entwicklungskonzept zum Bestandteil der Begründung eines Bebauungsplans machen. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur Innenentwicklung sollen die Gemeinden gegebenenfalls auch von den bestehenden Instrumenten des Besonderen Städtebaurechts – auch in Kombination der einzelnen Instrumente – Gebrauch machen können. In diesem Fall kann das städtebauliche Entwicklungskonzept als Begründungshilfe für die Erforderlichkeit der jeweils anzuwendenden Maßnahmen herangezogen werden (BGBl. I, Nr. 33, 1802). Die CDU Fraktion ist der Auffassung, dass angesichts der Flächenknappheit einerseits und der Notwendigkeit andererseits weiteren Raum für Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe zu erschließen, eine Entwicklung der Innenräume maßvoll geplant und dafür rechtssichere Standards auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes zur Innenentwicklung gesetzt werden müssen. In Verwaltungsvorlagen wird zunehmend stereotyp der Begriff „Mehrfache Innenentwicklung“ bei der Bewertung von Projekten hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualifizierung genannt, obwohl dieser Begriff bisher auch in der Fachöffentlichkeit noch keine hinreichende Definition erlangt hat. Der Begriff suggeriert, die Inanspruchnahme von Fläche ausgleichen zu können, indem die hinzutretende Bebauung in ihren umweltbelastenden Auswirkungen durch eine Reduzierung zusätzlichen (Auto)verkehr, durch eine intensive Begrünung von Grundstücken und Gebäuden sowie eine Versorgung mit erneuerbaren Energien nahezu „neutralisiert“ wird. Vorhaben und Projekte erhalten damit gleichsam das Prädikat besonders eingriffsarm und verträglich zu sein, was ihnen per se einen Vorteil in der Abwägung von und verfahrensleitenden Entscheidungen verschafft, obwohl die ansässige Bevölkerung Maßnahmen der Innenentwicklung oft für unangemessen hält. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de