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211637-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn Antrag zur Vorlage 211637

Nummer
211637-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sondersitzung des Schulausschusses 27.10.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.10.2021 Empfehlung
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  1. 211637 Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
211637-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Dr. Albert Weidmann
27.10.21
BBB-Änderungsantrag: Ersatzneubau inkl. Abbruch
Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge
der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-
Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115
Bonn
Antrag zur Vorlage 211637
Beratungsfolge
Schulausschuss 27.10.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 27.10.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor einer Beschlussfassung legt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung dar,
1. aus welchen Gründen keine räumliche Trennung der schulischen
Nutzflächen und der Veranstaltungsflächen der Aula geplant worden ist,
2. ob und wie die Oberbürgermeisterin beabsichtigt, im Falle der von ihr
vorgeschlagenen Mischkalkulation für schulische Nutzflächen und
Veranstaltungsflächen der Aula Mehrkosten in welcher Höhe für den Wechsel
von G8 auf G9 beim Land geltend zu machen,
3. sofern keine Geltendmachung der Mehrkosten für den Wechsel von G8 auf
G9 beim Land geltend gemacht werden sollen, welche Gründe aus ihrer Sicht
in diesem Fall gegen eine Anwendung des Konnexitätsprinzips sprechen,
4. warum der Kostenansatz pro m² Veranstaltungsfläche der EMA-Aula deutlich
über dem Kostenansatz der Stadtwerke Bonn in deren Businesscase für das
Westwerk liegen,
5. ob die geplante neue Aula aus räumlicher und technischer Sicht auch für
Proben des Beethovenorchesters genutzt werden könnte und wenn nein,
welche Voraussetzung in räumlicher und technischer Sicht fehlen.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die BBB-Fraktion betont zunächst ausdrücklich, dass sie der Notwendigkeit
eines neuen Aulagebäudes unter Berücksichtigung der Bedarfe des
musikalischen Zweiges dieser Schule sowie dem Erweiterungsbedarf im
Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 und einer maximalen Barrierefreiheit
Rechnung tragen möchte.
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf mag ästhetisch anmuten,
verkennt aber, dass es gegenüber Nutzern anderer maroder Schulen in Bonn
kaum zu rechtfertigen sein dürfte, das EMA für rund 37 Millionen Euro zu
erweitern und diese Schule offensichtlich mit einer Aula auf Konzertsaalniveau
auszustatten, wenn diese nicht auch anderen Nutzungen wie z.B. Proben des
Beethovenorchesters dienen wird.
Was die Erweiterung der schulischen Nutzfläche angeht, weist der BBB auf DS
1112439 hin, wonach auf ausdrücklichen Wunsch der Schulleitung und des
Schulamtes Mehrkosten für verstärkte Fundamente des Mensa-Gebäudes für
eine später mögliche Aufstockung / Erweiterung entstanden sind. Es grenzt
daher an wirtschaftliche und vor allem ökologische Unvernunft, dieses für eine
Erweiterung bereits ausgelegte Gebäude ohne Not abreißen zu wollen. So
könnte z.B. für die notwendigen Klassen- und Nebenräume ein Gebäuderiegel
in Verlängerung und unter Nutzung des Mensa-Gebäudes mit Anschluss an
das Bestandsgebäude entstehen und eine neue Aula an gleicher Stelle wie
zuvor erbaut und entsprechend angebunden werden.
Die Trennung von schulischer Nutzung und Veranstaltungsfläche hätte die
Vorteile, dass neben dem Entfall einer kostenintensiveren Kalkulation für die
vorgeschlagene Mischfläche überhaupt eine Abrechnung der entstehenden
Kosten für die G8 auf G9 Erweiterung mit dem Land aufgrund des
Konnexitätsprinzips erfolgen kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de