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211637 · Beschlussvorlage

Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn

Nummer
211637
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 27.10.2021 Empfehlung
  3. Sondersitzung des Schulausschusses 27.10.2021 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 211637-01 ST Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn
  2. 211637-02 AA BBB-Änderungsantrag: Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn Antrag zur Vorlage 211637
  3. 211637-03 AA Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn Antrag zur Vorlage 211637

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Beschlussvorlage
öffentlich
211637
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und
Seminargebäude mit Erweiterung infolge der
Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-
Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn
Beratungsfolge
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Betriebsausschuss SGB 27.10.2021 Empfehlung
Schulausschuss 07.10.2021 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Sämtliche Maßnahmen aus dem G8/G9 – Programm stehen unter erheblichem
Zeitdruck, da bereits erste Jahrgänge nach G9 beschult werden. Eine
Verschiebung in der Beratungsfolge hätte die Gefährdung der ohnehin
ambitionierten, zeitgerechten Fertigstellung zur Folge, weil es einen Verzug von
rd. zwei Monaten bedeuten würde. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der
verwaltungsinternen Abstimmung der komplexen Thematik nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ersatzneubau Aula und
Seminargebäude mit Erweiterung des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums in
53115 Bonn wird zugestimmt.
Die Planung wird wie in Variante 2 (mit Rückbau Bestandsmensa)
dargestellt weitergeführt.
Begründung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4)
werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem
Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wie mit MV 1811044 und 1910560 mitgeteilt, haben sich durch die Rückkehr
der Gymnasien zu G9 für 9 von 10 Gymnasien in Bonn zusätzliche
Raumbedarfe und Planungen ergeben.
Mit MV 1812083 ist nach Untersuchungen der Bausubstanz am Ernst-Moritz-
Arndt-Gymnasium der Abbruch dieser Bauteile mit anschließendem
Ersatzneubau dargelegt worden.Seite 1 von 19
Seite 2
Auf dieser Grundlage wurde von der Verwaltung das Raumprogramm erstellt.
Dieses wurde im weiteren Verlauf noch einmal erweitert, da im Rahmen der
Neuausrichtung der Inklusion gemäß Schulgesetz § 20 Absatz 5 das Ernst-
Moritz-Arndt-Gymnasium ab dem Schuljahr 2019/20 als eines von zwei Bonner
Gymnasien als Schule des Gemeinsamen Lernens durch die zuständigen
Schulaufsichtsbehörden festgelegt wurde und sich durch die Erteilung
zieldifferenten Unterrichts zusätzliche Raumbedarfe ergeben haben.
Auf dem Schulgelände des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums Ecke Endenicher
Allee / Wegelerstraße in der Bonner Weststadt befinden sich mehrere Gebäude
aus unterschiedlichen Baujahren. An das unter Denkmalschutz stehende
Hauptgebäude mit Haupteingang an der Endenicher Allee (Baujahr 1951), das
aus einer mehrflügeligen 3-geschossigen Anlage besteht (Gebäudeteile A, B,
und E), grenzten an Gebäudeteil B die Baukörper Aula und Seminargebäude
an (Gebäudeteil C, Baujahr 1964, kein Denkmalschutz), deren Rückbau in
diesem Jahr bereits erfolgt ist. Aula und Seminargebäude sind bzw. waren zur
Wegelerstraße hin ausgerichtet, in direkter Nachbarschaft liegt das 1-
geschossige Mensagebäude. Zudem befindet sich neben der Sporthalle
(Gebäudeteil G aus Baujahr 1954) mit separierter Gymnastikhalle (Gebäudeteil
H aus Baujahr 1966) ein zweigeschossiger Baukörper aus dem Jahr 1995
(Gebäudeteil F) mit weiteren Klassenräumen auf dem Schulgrundstück.
Das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium mit MINT- und musischem Schwerpunkt
soll auf Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms nach Abbruch von Aula
und Seminargebäude einen Ersatzneubau erhalten. Das Raumprogramm
beinhaltet ebenfalls den Ersatz der Aula in der bisherigen Größenordnung, um
auch zukünftig die nach wie vor bestehenden schulischen aber auch nicht-
schulischen Bedarfe berücksichtigen zu können.
Im Erdgeschoss des Neubaus mit ebenerdigem barrierefreiem Zugang sind die
ellipsenförmige sich nach oben verjüngende Aula mit Szenenfläche und
Flügellager, Foyer und Mensa sowie eine behindertengerechte Toilette und
weitere Nebenräume angeordnet. In den beiden Obergeschossen, die über
zwei Treppenhäuser und eine Aufzugsanlage erschlossen werden, sind
Lernbereiche für 15 Klassen vorgesehen, die den G9-Bedarf sowie die weiteren
Differenzierungs- und Ersatzraumbedarfe abdecken. In den Obergeschossen
ermöglichen Übergänge eine barrierefreie Erschließung des
denkmalgeschützten Bestandsgebäudes. Im Untergeschoss sind neben
Garderobe und Sanitärbereich drei Übungsräume, Lagerräume für
Bühnenausstattung und Musikinstrumente, eine Werkstatt und der
Technikbereich vorgesehen. Das Untergeschoss ist an die Aufzugsanlage, die
auch als Lastenaufzug dient, angeschlossen.
Die zentral im quadratischen Neubau gelegene Aula soll neben schulischen
Veranstaltungen am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Ort für musikalische
Aufführungen sein. Die hierfür empfohlene Raumakustik kann mittels eines
Nachhallzeitverlängerungssystems (Beschallungsanlage) erreicht werden.
Diese für musikalische Zwecke optimierte Raumakustik ist in der
Kostenschätzung bei den Einrichtungskosten mit rd. 500.000 € brutto
berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit den Abbruch- und Neubautätigkeiten wurden eineSeite 2 von 19
Seite 3
Containeranlage mit 6 Klassenräumen im hinteren Sportplatzbereich zur
temporären Nutzung während der Abbruch- und Neubautätigkeiten errichtet
sowie Umbauten im Bestand durchgeführt. Die Abbruchmaßnahmen von Aula
und Seminargebäude wurden Anfang 2021 mit der notwendigen Entkernung
und Schadstoffsanierung begonnen. Nach dem in den Osterferien 2021
erfolgten maschinellen Abbruch des Seminargebäudes erfolgte in den
Sommerferien 2021 der maschinelle Abbruch der Aula. Die Mensa ist aufgrund
der direkten Nähe und versorgungstechnischen Abhängigkeit zur
Abbruchmaßnahme während der baulichen Tätigkeiten stillgelegt. Die in Teilen
bereits erfolgten Umbauten im Bestand umfassen die Verlagerung der
Informatik- und Musikräume und die Herrichtung der ehem.
Hausmeisterwohnung.
Im Rahmen der Vorplanung des Ersatzneubaus wurden für den planerischen
Umgang mit dem 1-geschossigen Gebäude der Bestandsmensa, Baujahr 2010,
das sich in direkter Nähe zu den rückgebauten Gebäudeteilen Aula und
Seminargebäude befindet, zwei unterschiedliche Varianten erarbeitet (s.
Anlage Planunterlagen):
Variante 1:
Variante 1 integriert die vorhandene eingeschossige Bestandsmensa in den
Neubau und bietet eine Erweiterung der Mensanutzung im Erdgeschoss. Dabei
werden Lage und Höhenentwicklung des Neubaus durch die Bestandsmensa
bestimmt (s. Anlage Planunterlagen Ziff. 2 Lageplan mit Darstellung der
Zwangspunkte). Neben dem vom Schulhof angeordneten Haupteingang ist ein
weiterer ebenerdiger Eingang an der Wegelerstraße vorgesehen, der in den
erweiterten Mensabereich führt. Über eine Rampe, kombiniert mit vierstufiger
Treppe, wird die höherliegende Bestandsmensa vom Neubau aus erschlossen
(siehe Anlage Planunterlagen Ziff. 3 Grundriss EG).
Für die bauliche und energetische Integration der Mensa in das
Neubauvorhaben sind erhebliche statische sowie anlagentechnische
Maßnahmen notwendig. Gem. Angaben des Statikers, der verschiedene
Varianten der Lastabtragung geprüft hat, müssten zusätzliche Stützen und
Gründungselemente im Bereich der Bestandsmensa errichtet werden. Hierfür
würden bauliche Eingriffe vom Dach mit Abhangdecke bis unter die
Bodenplatte notwendig, so dass neben den baukonstruktiven Elementen u.a.
auch die Beleuchtung und die Fußbodenheizung rückgebaut und
wiederinstandgesetzt werden müssten (siehe Anlage Planunterlagen Ziff. 4).
Ergänzend müsste im Bereich der Haustechnik die Lüftungsanlage gem. den
geltenden Regeln der Technik umgebaut und an den Neubau angeschlossen
werden. Dies würde zu einem umfangreichen Umbau mit Sanierung führen,
flankiert von entsprechend aufwändigeren Gründungs- und Verbaumaßnahmen
für den Neubau und ggf. auftretenden zeitlichen und kostenwirksamen Umbau-
und Sanierungsrisiken.
Variante 2:
Die o.g. Planungsergebnisse waren der Anlass, im Rahmen der Vorplanung
eine Planung ohne Bestandsmensa erarbeiten zu lassen. In dieser Variante 2
wird die Bestandsmensa rückgebaut. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet,
einen über alle Geschosse zum Quadrat erweiterten kompakten Baukörper mit
einheitlicher Fassadengestaltung zu schaffen, der funktional gegenüber
Variante 1 erhebliche Vorteile aufweist. Durch den Wegfall der Mensa wirdSeite 3 von 19
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neben der Fassadengestaltung auch die Nutzbarkeit des Gebäudes optimiert.
Durch die ungebundenen Gestaltungsmöglichkeiten wird ein ebenerdiger
Zugang möglich. Dies würde sich sehr vorteilhaft auf das ganzheitliche Konzept
und insbesondere die angestrebte Barrierefreiheit auswirken.
Der Haupteingang kann vom Schulhof aus in der Mittelachse des Gebäudes
angeordnet werden und der Baukörper kann etwas von der im Südwesten
direkt angrenzenden Laufbahn abgerückt werden (siehe Anlage Planunterlagen
Ziff. 2 Lageplan).
Variante 2 sieht ebenfalls eine Mensanutzung im Erdgeschoss vor, auf eine
Rampe - innen- wie außenliegend - kann verzichtet werden (siehe Anlage
Planunterlagen Ziff. 3 Grundriss EG). Das Kellergeschoss kann durchgehend
gebaut werden, was erhebliche Vorteile in der Anordnung der haustechnischen
Anlagen hat. Es entfallen im Vergleich zu Variante 1 ggf. wartungsintensive
Anschlussfugen zwischen Neubau und Bestand.
Fazit:
Bei Variante 2 sind neben den Rückbaukosten für die Bestandsmensa die
Kosten für eine größere Bruttogrundfläche (rd. 6.211 m² BGF) und einen
größeren Fassadenanteil als bei Variante 1 berücksichtigt. Demgegenüber
stehen bei Variante 1 (rd. 6.124 m² BGF) die Kosten für statische
Ertüchtigungen sowie die Umbau- und Anpassungsmaßnahmen, so dass sich
im Vergleich der Varianten in etwa gleich hohe Baukosten ergeben. Ein
Rückbau der Bestandsmensa kann in den zeitlichen Ablauf der
Gesamtmaßnahme integriert werden und wird diesen nicht verzögern. Bei
beiden Varianten kann von gleichen Planungs- und Ausführungszeiträumen
ausgegangen werden.
Aus bachfachlicher Sicht empfiehlt sich unter Berücksichtigung der o.a. Vor-
und Nachteile der beiden Varianten eine Fortführung der Planung von Variante
2: Ersatzneubau mit Rückbau der Bestandsmensa. Auch schulorganisatorisch
sowie im Hinblick auf die Barrierefreiheit bietet diese Variante erhebliche
Vorteile. Die Schule schließt sich dieser Empfehlung an.
Bei Variante 2 ist für die Finanzierung Folgendes zu beachten:
1. Ein Abbruch der Bestandsmensa löst eine Sonderabschreibung in Höhe von
rd. 675.000 € aus (Buchwert Ende 2021 675.407 €).
2. Da die Errichtung der Mensa 2010 mit Fördermitteln des Landes (1.000-
Schulen-Programm) in Höhe von 100.000 € unterstützt worden ist, liegt es
aufgrund der Unterschreitung der ausgewiesenen Zweckbindungsfrist von 20
Jahren im Ermessen der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde, eine
(ggf. anteilige) Rückerstattung der Förderung von bis zu 100.000 € zzgl.
jährlicher Verzinsung zu fordern. Es wäre mithin diesbezüglich das Gespräch
mit der Bezirksregierung zu suchen und die Umstände, die zu der
Unterschreitung der Zweckbindungsfrist geführt haben, zu erläutern, damit
diese in die Ermessensprüfung miteinbezogen werden.
Folgende Angaben gelten für beide Varianten:
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach § 34 BauGB. Da in
unmittelbarer Nähe vom Vorhaben in westlicher Richtung Wohngebäude
vorhanden sind, wäre eine Mischnutzung mit Wohnbebauung hier im Hinblick
auf die Art der baulichen Nutzung zulässig. Ein Flächenpotenzial für eineSeite 4 von 19
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Wohnbebauung ist auf dem Schulgrundstück aber nicht vorhanden.
Aufgrund des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sind die
Neubauplanungen mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Beide im
Rahmen der Vorentwurfsplanung erstellten Varianten sind bereits mit der
Unteren Denkmalbehörde besprochen und werden im Planungsverlauf weiter
abgestimmt.
Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgt auch die Abstimmung mit dem
Arbeitsschutz und der „Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.“. Sämtliche
Zugänge im Erweiterungsneubau werden barrierefrei ausgeführt, das Gebäude
erhält einen Aufzug über alle Geschosse sowie eine behindertengerechte
Toilette im Erdgeschoss.
Die quadratische Bauform weist ein energetisch günstiges Verhältnis von
Gebäudehüllfläche zu Gebäudevolumen auf. Der bestehende
Fernwärmeanschluss bietet ausreichend Kapazitäten, um den Neubau mittels
Nahwärmenetz an die bestehende Heizungsanlage einzubinden. Mit der
geplanten Qualität der Gebäudehülle (Passivhauskomponenten) und der
Versorgung über die Fernwärme mit einem sehr guten Primärenergiefaktor wird
der Effizienzgebäude 40 - Standard (vormals KfW 40 - Standard) in den
weiteren Leistungsphasen ohne Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan
umgesetzt werden. Ab dem 01.07.2021 wird über die neue Bundesförderung
für effiziente Gebäude (BEG) dieser Standard auch für Nichtwohngebäude
gefördert.
Der Neubau soll eine raumlufttechnische Anlage (RLT) mit
Wärmerückgewinnung zur kontrollierten Be- und Entlüftung erhalten.
Die Planungsvorgaben in Bezug auf die strukturierte Verkabelung und das
NGRS werden berücksichtigt.
Aufgrund der zu berücksichtigenden Traufhöhe des denkmalgeschützten
Bestandsgebäudes sind eine extensive Dachbegrünung und die Errichtung
einer Photovoltaik-Anlage nebeneinanderliegend in den jeweils dafür
vorgesehenen Teilbereichen auf dem Dach geplant. Die eingeplante
Photovoltaik-Anlage wird Dritten angeboten.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, werden an
geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und
Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Nisthilfen
werden bauseitig bereits miteingeplant.
Große verglaste Fassadenbereiche und Dachkuppeln werden effektiv gegen
Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zur Minimierung der
Gefährdungsquellen werden für große Glasflächen daher bereits bauseitig
nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen.
Des Weiteren soll bei der Fassadengestaltung der Albedo-Effekt - mit Albedo
bezeichnet man den Anteil an (Sonnen-)Strahlung, die von einer Oberfläche
reflektiert wird – berücksichtigt werden. Für die Entwässerung der Dachflächen
und der befestigten Flächen des neu zu gestaltenden Schulhofs an der
Wegelerstraße ist eine Rigole vorgesehen, wobei in Teilbereichen
Regenwasser zur Versickerung in Pflanzbereiche geleitet werden kann.Seite 5 von 19
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Für den an den Neubau angrenzenden sog. „Kleinen Schulhof“ werden die
Außenanlagen mit Aufenthaltsangeboten, Erschließungs- und Grünflächen in
Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde neugestaltet. Auch bei der
Auswahl des Flächenbelags soll der o.g. Albedo-Effekt berücksichtigt werden.
Beleuchtung der Außenanlagen und der Gebäude werden insektenfreundlich
gestaltet.
Neben den im Rahmen der Abbruchmaßnahme bereits erfolgten
Baumfällungen, für die Ersatzpflanzungen im Planungsbereich vorgesehen
sind, werden keine weiteren Baumfällungen für den Neubau notwendig.
Ersatzpflanzungen und Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit
werden mit den dafür zuständigen Stellen abgestimmt. Ergänzend erfolgt eine
Neuordnung und Herstellung der nachzuweisenden und im Rahmen der
Abbruchmaßnahmen bereits temporär verlegten PKW- und
Fahrradabstellplätze.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 36,323 Mio. €. In den
Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und eine
Baukostensteigerung von 5% pro Jahr berücksichtigt.
Für die Finanzierung der Maßnahmen zur Rückkehr zum neunjährigen
Bildungsgang am Gymnasium (G9) hat das Land NRW in 2019 einen
Gesetzentwurf verabschiedet. Insgesamt stehen den Schulträgern 518 Mio. €
zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich soll ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf
Teilbeträgen geleistet werden. Eine genaue Bezifferung für Bonn ist zurzeit
noch nicht möglich.
Der Finanzbedarf soll ebenfalls über ein Förderdarlehen der KfW-Bank
finanziert werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW-
Bank sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe
von 20% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ
sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche
begrenzt. Somit können 10,9 Mio. € (Tilgungszuschuss 2,18 Mio. €) über
dieses Programm finanziert werden.
Der finanzielle Mehrbedarf wird in zukünftigen Wirtschaftsplänen berücksichtigt.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium 3.355.000 604300 2021 655.000
3.546.000 604300 2022 -454.000
9.583.000 604300 2023 1.583.000
12.777.000 604300 2024 4.477.000
7.062.000 604300 2025 7.062.000
EinzahlungenSeite 6 von 19
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Investiver Finanzsaldo 36.323.000 13.323.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt
im WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 435.876 604400
Betriebskosten (Strom,…) 128.472 600100
Abschreibungen(80Jahre) 454.038 650000
Zinsen(1,5%) 544.845 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 1.563.230
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 EMA-Planunterlagen (öffentlich)
3 Folgelastenberechnung (öffentlich)Seite 7 von 19
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit
Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9 des
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn
PLANVERFASSER h4a Gessert + Randecker + Legner Architekten, Düsseldorf
RAUMPROGRAMM Ersatz- und Neuschaffung im Erweiterungsneubau:
Erdgeschoss: Foyer, Aula mit Szenenfläche, Flügellager, Mensa mit
rd. 110 Sitzplätzen und Ausgabeküche, Behinderten-WC,
Nebenräume
1.+2.Obergeschoss: Lernbereiche für 15 Klassen mit 2
Differenzierungs- sowie offenen Lernflächen, Stundentoiletten sowie
Nebenräume
Untergeschoss: Technikräume, div. Lagerräume, Werkstatt,
Übungsräume, Garderobe und Sanitärbereich, Personalräume
Mensa
Barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes über Anbindung
Neubau
Weitere Maßnahmen:
- Abbruch Aula und Seminargebäude, Bestandsmensa bei Var. 2
- Umbauten im Bestandsgebäude (2 Informatikräume, 2 Musikräume
sowie ehem. Hausmeisterwohnung)
- Neuordnung und Herstellung von Fahrrad- und PKW-Stellplätzen
Für die Dauer der Abbruch- und Neubautätigkeiten wurde eine
Containeranlage mit 6 Klassenräumen errichtet.
BGF Bruttogrundfläche
BRI Bruttorauminhalt
NGF Nettogrundfläche
Ersatzneubau mit Erweiterung:
6.211 m² BGF -> KG 300+400: 2.904 €/m² Bauwerkskosten:
Schulflächen 2.477 €/m² / Veranstaltungsflächen 3.900€/m²
BKI 2020*: 2.184 €/m² (indiziert auf BKI 01/2021: 2.251 €/m²)
31.121 m³ BRI -> KG 300+400: 580 €/m³ Bauwerkskosten:
Schulflächen 535 €/m³ / Veranstaltungsflächen 662 €/m³
BKI 2020*: 525 €/m³ (indiziert auf BKI 01/2021: 541 €/m³)
5.450 m² NGF
* Baukostenindex 2020 für Allgemeinbildende Schulen
Die Mischnutzung aus Schul- und Veranstaltungsflächen bedingt
einen höheren Baukostenansatz.
KOSTENSCHÄTZUNG
100 Grundstück 0 Euro
200 Herrichten und Erschließen 1.980.000,00 Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 12.950.000,00 Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 5.650.000,00 Euro
500 Außenanlagen 1.250.000,00 Euro
600 Ausstattung 1.110.000,00 Euro
700 Baunebenkosten 6.550.000,00 EuroSeite 8 von 19
GSK Euro BK 28.380.000,00 Euro EK 1.110.000,00 Euro
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 03/2021
GESAMTKOSTEN
Kostenstand zzgl. Kostenrisiko 10% sowie
einer jährlichen Kostensteigerung von 5%
(2021-2025) 36.323.000,00 Euro
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise, Stahlbetonskelettbau
DACHAUFBAU Flachdach als Warmdachaufbau mit extensiver Dachbegrünung.
Im Dachbereich der Aula großflächige Verglasung zur natürlichen
Belichtung. Photovoltaik-Anlage auf einer Teilfläche ohne
Dachbegrünung.
FASSADENAUSBILDUNG Fassaden als vorgehängte Elementfassade mit integriertem
außenliegenden Sonnenschutz. Fassadengestaltung unter
Berücksichtigung des Albedo-Effekts.
Im Erdgeschoss und an den Treppenhäusern Pfosten-Riegel-
Konstruktionen.
INNENAUSBAU Erdgeschoss mit Aula:
Zum Teil massive Stahlbetonwände. Massive Stützen.
Nicht tragende Bauteile als Trockenbaukonstruktion.
Großflächige Glassystemtrennwände.
Lernbereiche in den Obergeschossen:
Zum Teil massive Wandkonstruktion. Massive Stützen.
Nichttragende Innenwände / Raumteiler in Trockenbau.
Vollflächige Abhangdecken.
TECHNISCHER AUSBAU EG 40 Standard mit Passivhauskomponenten.
Anbindung an die bestehende Fernwärmeheizungsanlage über
Nahwärmenetz.
Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur kontrollierten
Be- und Entlüftung.
Aufzugsanlage (Lasten sowie Personen für barrierefreie
Erschließung).
BESONDERE EINRICHTUNGEN Veranstaltungstechnik (Beschallungsanlage /
Nachhallzeitverlängerungssystem)
AUSSENANLAGEN Barrierefreier Zugang ins Gebäude.
Neugestaltung, Wiederherstellung und Anpassung des Schulhofs
Wegelerstraße als zweiter eigenständiger Schulhof mit
Aufenthaltsangeboten, Erschließungsflächen und Grünflächen sowie
Rigole. Neuordnung und Herstellung von teilweise temporär zu
verlegenden PKW- und Fahrradabstellplätzen im Rahmen der
Abbruch- und Neubaumaßnahmen.Seite 9 von 19
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Städtisches Gebäudemanagement Bonn 30.08.2021
Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen
Maßnahme :
Anschrift:
NGF Nettogrundrissfläche 5.450 m² geplanter Baubeginn: 2023
BGF Bruttogeschossfläche 6.211 m² geplante Inbetriebnahme: 2025
Baukosten
100 Grundstück 0 €
200 Herrichten und Erschließen 1.980.000 €
300 Bauwerk - Baukonstruktion 12.950.000 €
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 5.650.000 €
500 Außenanlagen 1.250.000 €
600 Ausstattung 1.110.000 €
700 Baunebenkosten 6.550.000 €
Risikozuschlag (10 %) 2.949.000 €
Baukostensteigerung (5 % p.a.) 3.884.000 €
sonstige Kosten 0 €
Baukosten gesamt 36.323.000 €
Finanzierung
Eigenmittel - €
Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - €
Kredite vom Kreditmarkt 36.323.000,00 €
Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten
Instandhaltungskosten 435.876 €
Strom 44.781 €
Gas / Fernwärme 36.210 €
Wasser 4.573 €
Reinigungskosten 42.908 €
Summe Betriebskosten (jährlich) 564.348 €
Haushaltsbelastung jährlich
Instandhaltungskosten 435.876 €
sonstige Betriebskosten 128.472 €
Abschreibungen 454.038 €
Zinsen (1,5 %) 544.845 €
Auflösung Sonderposten 0 €
Summe Haushaltsbelastung jährlich 1.563.230 €
Ersatzneubau Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums
Endenicher Allee 1, 53115 BonnSeite 19 von 19

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Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de