211637 · Beschlussvorlage
Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211637
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sondersitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211637 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Umstellung von G8 auf G9 des Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn Beratungsfolge Rat 28.10.2021 Entscheidung Betriebsausschuss SGB 27.10.2021 Empfehlung Schulausschuss 07.10.2021 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Sämtliche Maßnahmen aus dem G8/G9 – Programm stehen unter erheblichem Zeitdruck, da bereits erste Jahrgänge nach G9 beschult werden. Eine Verschiebung in der Beratungsfolge hätte die Gefährdung der ohnehin ambitionierten, zeitgerechten Fertigstellung zur Folge, weil es einen Verzug von rd. zwei Monaten bedeuten würde. Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung der komplexen Thematik nicht möglich. Beschlussvorschlag Der Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ersatzneubau Aula und Seminargebäude mit Erweiterung des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums in 53115 Bonn wird zugestimmt. Die Planung wird wie in Variante 2 (mit Rückbau Bestandsmensa) dargestellt weitergeführt. Begründung Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4) werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie mit MV 1811044 und 1910560 mitgeteilt, haben sich durch die Rückkehr der Gymnasien zu G9 für 9 von 10 Gymnasien in Bonn zusätzliche Raumbedarfe und Planungen ergeben. Mit MV 1812083 ist nach Untersuchungen der Bausubstanz am Ernst-Moritz- Arndt-Gymnasium der Abbruch dieser Bauteile mit anschließendem Ersatzneubau dargelegt worden.Seite 1 von 19 Seite 2 Auf dieser Grundlage wurde von der Verwaltung das Raumprogramm erstellt. Dieses wurde im weiteren Verlauf noch einmal erweitert, da im Rahmen der Neuausrichtung der Inklusion gemäß Schulgesetz § 20 Absatz 5 das Ernst- Moritz-Arndt-Gymnasium ab dem Schuljahr 2019/20 als eines von zwei Bonner Gymnasien als Schule des Gemeinsamen Lernens durch die zuständigen Schulaufsichtsbehörden festgelegt wurde und sich durch die Erteilung zieldifferenten Unterrichts zusätzliche Raumbedarfe ergeben haben. Auf dem Schulgelände des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums Ecke Endenicher Allee / Wegelerstraße in der Bonner Weststadt befinden sich mehrere Gebäude aus unterschiedlichen Baujahren. An das unter Denkmalschutz stehende Hauptgebäude mit Haupteingang an der Endenicher Allee (Baujahr 1951), das aus einer mehrflügeligen 3-geschossigen Anlage besteht (Gebäudeteile A, B, und E), grenzten an Gebäudeteil B die Baukörper Aula und Seminargebäude an (Gebäudeteil C, Baujahr 1964, kein Denkmalschutz), deren Rückbau in diesem Jahr bereits erfolgt ist. Aula und Seminargebäude sind bzw. waren zur Wegelerstraße hin ausgerichtet, in direkter Nachbarschaft liegt das 1- geschossige Mensagebäude. Zudem befindet sich neben der Sporthalle (Gebäudeteil G aus Baujahr 1954) mit separierter Gymnastikhalle (Gebäudeteil H aus Baujahr 1966) ein zweigeschossiger Baukörper aus dem Jahr 1995 (Gebäudeteil F) mit weiteren Klassenräumen auf dem Schulgrundstück. Das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium mit MINT- und musischem Schwerpunkt soll auf Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms nach Abbruch von Aula und Seminargebäude einen Ersatzneubau erhalten. Das Raumprogramm beinhaltet ebenfalls den Ersatz der Aula in der bisherigen Größenordnung, um auch zukünftig die nach wie vor bestehenden schulischen aber auch nicht- schulischen Bedarfe berücksichtigen zu können. Im Erdgeschoss des Neubaus mit ebenerdigem barrierefreiem Zugang sind die ellipsenförmige sich nach oben verjüngende Aula mit Szenenfläche und Flügellager, Foyer und Mensa sowie eine behindertengerechte Toilette und weitere Nebenräume angeordnet. In den beiden Obergeschossen, die über zwei Treppenhäuser und eine Aufzugsanlage erschlossen werden, sind Lernbereiche für 15 Klassen vorgesehen, die den G9-Bedarf sowie die weiteren Differenzierungs- und Ersatzraumbedarfe abdecken. In den Obergeschossen ermöglichen Übergänge eine barrierefreie Erschließung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes. Im Untergeschoss sind neben Garderobe und Sanitärbereich drei Übungsräume, Lagerräume für Bühnenausstattung und Musikinstrumente, eine Werkstatt und der Technikbereich vorgesehen. Das Untergeschoss ist an die Aufzugsanlage, die auch als Lastenaufzug dient, angeschlossen. Die zentral im quadratischen Neubau gelegene Aula soll neben schulischen Veranstaltungen am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Ort für musikalische Aufführungen sein. Die hierfür empfohlene Raumakustik kann mittels eines Nachhallzeitverlängerungssystems (Beschallungsanlage) erreicht werden. Diese für musikalische Zwecke optimierte Raumakustik ist in der Kostenschätzung bei den Einrichtungskosten mit rd. 500.000 € brutto berücksichtigt. Im Zusammenhang mit den Abbruch- und Neubautätigkeiten wurden eineSeite 2 von 19 Seite 3 Containeranlage mit 6 Klassenräumen im hinteren Sportplatzbereich zur temporären Nutzung während der Abbruch- und Neubautätigkeiten errichtet sowie Umbauten im Bestand durchgeführt. Die Abbruchmaßnahmen von Aula und Seminargebäude wurden Anfang 2021 mit der notwendigen Entkernung und Schadstoffsanierung begonnen. Nach dem in den Osterferien 2021 erfolgten maschinellen Abbruch des Seminargebäudes erfolgte in den Sommerferien 2021 der maschinelle Abbruch der Aula. Die Mensa ist aufgrund der direkten Nähe und versorgungstechnischen Abhängigkeit zur Abbruchmaßnahme während der baulichen Tätigkeiten stillgelegt. Die in Teilen bereits erfolgten Umbauten im Bestand umfassen die Verlagerung der Informatik- und Musikräume und die Herrichtung der ehem. Hausmeisterwohnung. Im Rahmen der Vorplanung des Ersatzneubaus wurden für den planerischen Umgang mit dem 1-geschossigen Gebäude der Bestandsmensa, Baujahr 2010, das sich in direkter Nähe zu den rückgebauten Gebäudeteilen Aula und Seminargebäude befindet, zwei unterschiedliche Varianten erarbeitet (s. Anlage Planunterlagen): Variante 1: Variante 1 integriert die vorhandene eingeschossige Bestandsmensa in den Neubau und bietet eine Erweiterung der Mensanutzung im Erdgeschoss. Dabei werden Lage und Höhenentwicklung des Neubaus durch die Bestandsmensa bestimmt (s. Anlage Planunterlagen Ziff. 2 Lageplan mit Darstellung der Zwangspunkte). Neben dem vom Schulhof angeordneten Haupteingang ist ein weiterer ebenerdiger Eingang an der Wegelerstraße vorgesehen, der in den erweiterten Mensabereich führt. Über eine Rampe, kombiniert mit vierstufiger Treppe, wird die höherliegende Bestandsmensa vom Neubau aus erschlossen (siehe Anlage Planunterlagen Ziff. 3 Grundriss EG). Für die bauliche und energetische Integration der Mensa in das Neubauvorhaben sind erhebliche statische sowie anlagentechnische Maßnahmen notwendig. Gem. Angaben des Statikers, der verschiedene Varianten der Lastabtragung geprüft hat, müssten zusätzliche Stützen und Gründungselemente im Bereich der Bestandsmensa errichtet werden. Hierfür würden bauliche Eingriffe vom Dach mit Abhangdecke bis unter die Bodenplatte notwendig, so dass neben den baukonstruktiven Elementen u.a. auch die Beleuchtung und die Fußbodenheizung rückgebaut und wiederinstandgesetzt werden müssten (siehe Anlage Planunterlagen Ziff. 4). Ergänzend müsste im Bereich der Haustechnik die Lüftungsanlage gem. den geltenden Regeln der Technik umgebaut und an den Neubau angeschlossen werden. Dies würde zu einem umfangreichen Umbau mit Sanierung führen, flankiert von entsprechend aufwändigeren Gründungs- und Verbaumaßnahmen für den Neubau und ggf. auftretenden zeitlichen und kostenwirksamen Umbau- und Sanierungsrisiken. Variante 2: Die o.g. Planungsergebnisse waren der Anlass, im Rahmen der Vorplanung eine Planung ohne Bestandsmensa erarbeiten zu lassen. In dieser Variante 2 wird die Bestandsmensa rückgebaut. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, einen über alle Geschosse zum Quadrat erweiterten kompakten Baukörper mit einheitlicher Fassadengestaltung zu schaffen, der funktional gegenüber Variante 1 erhebliche Vorteile aufweist. Durch den Wegfall der Mensa wirdSeite 3 von 19 Seite 4 neben der Fassadengestaltung auch die Nutzbarkeit des Gebäudes optimiert. Durch die ungebundenen Gestaltungsmöglichkeiten wird ein ebenerdiger Zugang möglich. Dies würde sich sehr vorteilhaft auf das ganzheitliche Konzept und insbesondere die angestrebte Barrierefreiheit auswirken. Der Haupteingang kann vom Schulhof aus in der Mittelachse des Gebäudes angeordnet werden und der Baukörper kann etwas von der im Südwesten direkt angrenzenden Laufbahn abgerückt werden (siehe Anlage Planunterlagen Ziff. 2 Lageplan). Variante 2 sieht ebenfalls eine Mensanutzung im Erdgeschoss vor, auf eine Rampe - innen- wie außenliegend - kann verzichtet werden (siehe Anlage Planunterlagen Ziff. 3 Grundriss EG). Das Kellergeschoss kann durchgehend gebaut werden, was erhebliche Vorteile in der Anordnung der haustechnischen Anlagen hat. Es entfallen im Vergleich zu Variante 1 ggf. wartungsintensive Anschlussfugen zwischen Neubau und Bestand. Fazit: Bei Variante 2 sind neben den Rückbaukosten für die Bestandsmensa die Kosten für eine größere Bruttogrundfläche (rd. 6.211 m² BGF) und einen größeren Fassadenanteil als bei Variante 1 berücksichtigt. Demgegenüber stehen bei Variante 1 (rd. 6.124 m² BGF) die Kosten für statische Ertüchtigungen sowie die Umbau- und Anpassungsmaßnahmen, so dass sich im Vergleich der Varianten in etwa gleich hohe Baukosten ergeben. Ein Rückbau der Bestandsmensa kann in den zeitlichen Ablauf der Gesamtmaßnahme integriert werden und wird diesen nicht verzögern. Bei beiden Varianten kann von gleichen Planungs- und Ausführungszeiträumen ausgegangen werden. Aus bachfachlicher Sicht empfiehlt sich unter Berücksichtigung der o.a. Vor- und Nachteile der beiden Varianten eine Fortführung der Planung von Variante 2: Ersatzneubau mit Rückbau der Bestandsmensa. Auch schulorganisatorisch sowie im Hinblick auf die Barrierefreiheit bietet diese Variante erhebliche Vorteile. Die Schule schließt sich dieser Empfehlung an. Bei Variante 2 ist für die Finanzierung Folgendes zu beachten: 1. Ein Abbruch der Bestandsmensa löst eine Sonderabschreibung in Höhe von rd. 675.000 € aus (Buchwert Ende 2021 675.407 €). 2. Da die Errichtung der Mensa 2010 mit Fördermitteln des Landes (1.000- Schulen-Programm) in Höhe von 100.000 € unterstützt worden ist, liegt es aufgrund der Unterschreitung der ausgewiesenen Zweckbindungsfrist von 20 Jahren im Ermessen der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde, eine (ggf. anteilige) Rückerstattung der Förderung von bis zu 100.000 € zzgl. jährlicher Verzinsung zu fordern. Es wäre mithin diesbezüglich das Gespräch mit der Bezirksregierung zu suchen und die Umstände, die zu der Unterschreitung der Zweckbindungsfrist geführt haben, zu erläutern, damit diese in die Ermessensprüfung miteinbezogen werden. Folgende Angaben gelten für beide Varianten: Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach § 34 BauGB. Da in unmittelbarer Nähe vom Vorhaben in westlicher Richtung Wohngebäude vorhanden sind, wäre eine Mischnutzung mit Wohnbebauung hier im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung zulässig. Ein Flächenpotenzial für eineSeite 4 von 19 Seite 5 Wohnbebauung ist auf dem Schulgrundstück aber nicht vorhanden. Aufgrund des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sind die Neubauplanungen mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Beide im Rahmen der Vorentwurfsplanung erstellten Varianten sind bereits mit der Unteren Denkmalbehörde besprochen und werden im Planungsverlauf weiter abgestimmt. Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgt auch die Abstimmung mit dem Arbeitsschutz und der „Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.“. Sämtliche Zugänge im Erweiterungsneubau werden barrierefrei ausgeführt, das Gebäude erhält einen Aufzug über alle Geschosse sowie eine behindertengerechte Toilette im Erdgeschoss. Die quadratische Bauform weist ein energetisch günstiges Verhältnis von Gebäudehüllfläche zu Gebäudevolumen auf. Der bestehende Fernwärmeanschluss bietet ausreichend Kapazitäten, um den Neubau mittels Nahwärmenetz an die bestehende Heizungsanlage einzubinden. Mit der geplanten Qualität der Gebäudehülle (Passivhauskomponenten) und der Versorgung über die Fernwärme mit einem sehr guten Primärenergiefaktor wird der Effizienzgebäude 40 - Standard (vormals KfW 40 - Standard) in den weiteren Leistungsphasen ohne Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan umgesetzt werden. Ab dem 01.07.2021 wird über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dieser Standard auch für Nichtwohngebäude gefördert. Der Neubau soll eine raumlufttechnische Anlage (RLT) mit Wärmerückgewinnung zur kontrollierten Be- und Entlüftung erhalten. Die Planungsvorgaben in Bezug auf die strukturierte Verkabelung und das NGRS werden berücksichtigt. Aufgrund der zu berücksichtigenden Traufhöhe des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes sind eine extensive Dachbegrünung und die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage nebeneinanderliegend in den jeweils dafür vorgesehenen Teilbereichen auf dem Dach geplant. Die eingeplante Photovoltaik-Anlage wird Dritten angeboten. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung, werden an geeigneten Standorten im Vorhabengebiet Nisthilfen für Fledermäuse und Fassadenbrüter fachgerecht angebracht. In Fassaden integrierte Nisthilfen werden bauseitig bereits miteingeplant. Große verglaste Fassadenbereiche und Dachkuppeln werden effektiv gegen Vogelschlag gesichert (www.vogelschlag-an-glas.de). Zur Minimierung der Gefährdungsquellen werden für große Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirksame Maßnahmen ergriffen. Des Weiteren soll bei der Fassadengestaltung der Albedo-Effekt - mit Albedo bezeichnet man den Anteil an (Sonnen-)Strahlung, die von einer Oberfläche reflektiert wird – berücksichtigt werden. Für die Entwässerung der Dachflächen und der befestigten Flächen des neu zu gestaltenden Schulhofs an der Wegelerstraße ist eine Rigole vorgesehen, wobei in Teilbereichen Regenwasser zur Versickerung in Pflanzbereiche geleitet werden kann.Seite 5 von 19 Seite 6 Für den an den Neubau angrenzenden sog. „Kleinen Schulhof“ werden die Außenanlagen mit Aufenthaltsangeboten, Erschließungs- und Grünflächen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde neugestaltet. Auch bei der Auswahl des Flächenbelags soll der o.g. Albedo-Effekt berücksichtigt werden. Beleuchtung der Außenanlagen und der Gebäude werden insektenfreundlich gestaltet. Neben den im Rahmen der Abbruchmaßnahme bereits erfolgten Baumfällungen, für die Ersatzpflanzungen im Planungsbereich vorgesehen sind, werden keine weiteren Baumfällungen für den Neubau notwendig. Ersatzpflanzungen und Maßnahmen zum Baumschutz während der Bauzeit werden mit den dafür zuständigen Stellen abgestimmt. Ergänzend erfolgt eine Neuordnung und Herstellung der nachzuweisenden und im Rahmen der Abbruchmaßnahmen bereits temporär verlegten PKW- und Fahrradabstellplätze. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 36,323 Mio. €. In den Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag in Höhe von 10% und eine Baukostensteigerung von 5% pro Jahr berücksichtigt. Für die Finanzierung der Maßnahmen zur Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) hat das Land NRW in 2019 einen Gesetzentwurf verabschiedet. Insgesamt stehen den Schulträgern 518 Mio. € zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich soll ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet werden. Eine genaue Bezifferung für Bonn ist zurzeit noch nicht möglich. Der Finanzbedarf soll ebenfalls über ein Förderdarlehen der KfW-Bank finanziert werden. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW- Bank sieht bei Neubauten im KfW-40 Standard ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20% vor. Der Zinssatz für das Förderdarlehen wird voraussichtlich negativ sein. Die Finanzierungssumme ist auf 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche begrenzt. Somit können 10,9 Mio. € (Tilgungszuschuss 2,18 Mio. €) über dieses Programm finanziert werden. Der finanzielle Mehrbedarf wird in zukünftigen Wirtschaftsplänen berücksichtigt. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium 3.355.000 604300 2021 655.000 3.546.000 604300 2022 -454.000 9.583.000 604300 2023 1.583.000 12.777.000 604300 2024 4.477.000 7.062.000 604300 2025 7.062.000 EinzahlungenSeite 6 von 19 Seite 7 Investiver Finanzsaldo 36.323.000 13.323.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 435.876 604400 Betriebskosten (Strom,…) 128.472 600100 Abschreibungen(80Jahre) 454.038 650000 Zinsen(1,5%) 544.845 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 1.563.230 Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 EMA-Planunterlagen (öffentlich) 3 Folgelastenberechnung (öffentlich)Seite 7 von 19 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Ersatzneubau inkl. Abbruch Aula und Seminargebäude mit Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9 des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums, Endenicher Allee 1, 53115 Bonn PLANVERFASSER h4a Gessert + Randecker + Legner Architekten, Düsseldorf RAUMPROGRAMM Ersatz- und Neuschaffung im Erweiterungsneubau: Erdgeschoss: Foyer, Aula mit Szenenfläche, Flügellager, Mensa mit rd. 110 Sitzplätzen und Ausgabeküche, Behinderten-WC, Nebenräume 1.+2.Obergeschoss: Lernbereiche für 15 Klassen mit 2 Differenzierungs- sowie offenen Lernflächen, Stundentoiletten sowie Nebenräume Untergeschoss: Technikräume, div. Lagerräume, Werkstatt, Übungsräume, Garderobe und Sanitärbereich, Personalräume Mensa Barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes über Anbindung Neubau Weitere Maßnahmen: - Abbruch Aula und Seminargebäude, Bestandsmensa bei Var. 2 - Umbauten im Bestandsgebäude (2 Informatikräume, 2 Musikräume sowie ehem. Hausmeisterwohnung) - Neuordnung und Herstellung von Fahrrad- und PKW-Stellplätzen Für die Dauer der Abbruch- und Neubautätigkeiten wurde eine Containeranlage mit 6 Klassenräumen errichtet. BGF Bruttogrundfläche BRI Bruttorauminhalt NGF Nettogrundfläche Ersatzneubau mit Erweiterung: 6.211 m² BGF -> KG 300+400: 2.904 €/m² Bauwerkskosten: Schulflächen 2.477 €/m² / Veranstaltungsflächen 3.900€/m² BKI 2020*: 2.184 €/m² (indiziert auf BKI 01/2021: 2.251 €/m²) 31.121 m³ BRI -> KG 300+400: 580 €/m³ Bauwerkskosten: Schulflächen 535 €/m³ / Veranstaltungsflächen 662 €/m³ BKI 2020*: 525 €/m³ (indiziert auf BKI 01/2021: 541 €/m³) 5.450 m² NGF * Baukostenindex 2020 für Allgemeinbildende Schulen Die Mischnutzung aus Schul- und Veranstaltungsflächen bedingt einen höheren Baukostenansatz. KOSTENSCHÄTZUNG 100 Grundstück 0 Euro 200 Herrichten und Erschließen 1.980.000,00 Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 12.950.000,00 Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 5.650.000,00 Euro 500 Außenanlagen 1.250.000,00 Euro 600 Ausstattung 1.110.000,00 Euro 700 Baunebenkosten 6.550.000,00 EuroSeite 8 von 19 GSK Euro BK 28.380.000,00 Euro EK 1.110.000,00 Euro KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 03/2021 GESAMTKOSTEN Kostenstand zzgl. Kostenrisiko 10% sowie einer jährlichen Kostensteigerung von 5% (2021-2025) 36.323.000,00 Euro KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise, Stahlbetonskelettbau DACHAUFBAU Flachdach als Warmdachaufbau mit extensiver Dachbegrünung. Im Dachbereich der Aula großflächige Verglasung zur natürlichen Belichtung. Photovoltaik-Anlage auf einer Teilfläche ohne Dachbegrünung. FASSADENAUSBILDUNG Fassaden als vorgehängte Elementfassade mit integriertem außenliegenden Sonnenschutz. Fassadengestaltung unter Berücksichtigung des Albedo-Effekts. Im Erdgeschoss und an den Treppenhäusern Pfosten-Riegel- Konstruktionen. INNENAUSBAU Erdgeschoss mit Aula: Zum Teil massive Stahlbetonwände. Massive Stützen. Nicht tragende Bauteile als Trockenbaukonstruktion. Großflächige Glassystemtrennwände. Lernbereiche in den Obergeschossen: Zum Teil massive Wandkonstruktion. Massive Stützen. Nichttragende Innenwände / Raumteiler in Trockenbau. Vollflächige Abhangdecken. TECHNISCHER AUSBAU EG 40 Standard mit Passivhauskomponenten. Anbindung an die bestehende Fernwärmeheizungsanlage über Nahwärmenetz. Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur kontrollierten Be- und Entlüftung. Aufzugsanlage (Lasten sowie Personen für barrierefreie Erschließung). BESONDERE EINRICHTUNGEN Veranstaltungstechnik (Beschallungsanlage / Nachhallzeitverlängerungssystem) AUSSENANLAGEN Barrierefreier Zugang ins Gebäude. Neugestaltung, Wiederherstellung und Anpassung des Schulhofs Wegelerstraße als zweiter eigenständiger Schulhof mit Aufenthaltsangeboten, Erschließungsflächen und Grünflächen sowie Rigole. Neuordnung und Herstellung von teilweise temporär zu verlegenden PKW- und Fahrradabstellplätzen im Rahmen der Abbruch- und Neubaumaßnahmen.Seite 9 von 19 Seite 10 von 19 Seite 11 von 19 Seite 12 von 19 Seite 13 von 19 Seite 14 von 19 Seite 15 von 19 Seite 16 von 19 Seite 17 von 19 Seite 18 von 19 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 30.08.2021 Folgelastenberechnung für Investitionsmaßnahmen Maßnahme : Anschrift: NGF Nettogrundrissfläche 5.450 m² geplanter Baubeginn: 2023 BGF Bruttogeschossfläche 6.211 m² geplante Inbetriebnahme: 2025 Baukosten 100 Grundstück 0 € 200 Herrichten und Erschließen 1.980.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 12.950.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 5.650.000 € 500 Außenanlagen 1.250.000 € 600 Ausstattung 1.110.000 € 700 Baunebenkosten 6.550.000 € Risikozuschlag (10 %) 2.949.000 € Baukostensteigerung (5 % p.a.) 3.884.000 € sonstige Kosten 0 € Baukosten gesamt 36.323.000 € Finanzierung Eigenmittel - € Öffentliche Mittel (Zuschüsse) - € Kredite vom Kreditmarkt 36.323.000,00 € Betriebskosten (jährlich) Neue Betriebskosten Instandhaltungskosten 435.876 € Strom 44.781 € Gas / Fernwärme 36.210 € Wasser 4.573 € Reinigungskosten 42.908 € Summe Betriebskosten (jährlich) 564.348 € Haushaltsbelastung jährlich Instandhaltungskosten 435.876 € sonstige Betriebskosten 128.472 € Abschreibungen 454.038 € Zinsen (1,5 %) 544.845 € Auflösung Sonderposten 0 € Summe Haushaltsbelastung jährlich 1.563.230 € Ersatzneubau Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums Endenicher Allee 1, 53115 BonnSeite 19 von 19
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