211626-05 · Mitteilungsvorlage
Sachstand Sanierung des Frankenbades
Kerndaten
- Nummer
- 211626-05
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Sportausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211626-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Sachstand Sanierung des Frankenbades Beratungsfolge Sportausschuss 24.03.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 10.2.2022 den Beschluss gefasst, die Verwaltung möge im ersten Quartal des Jahres 2022 eine belastbare aktualisierte Zeitplanung für die Sanierung des Frankenbades vorlegen. (DS 211626-04) Die Sanierungsmaßnahme liegt in der Zuständigkeit des Städtischen Gebäudemanagements (SGB). Aufgrund personeller Engpässe und einer Vielzahl von vordringlichen Projekten, die das SGB derzeit betreuen muss, konnte die im Beschluss des Rates vom 18.06.2020 „Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ (DS 200671) vorgesehene Prüfung der Sanierung des Frankenbades bisher noch nicht begonnen werden. Derzeit sind notwendige Stellenausschreibungen im Bäderbereich des SGB (Architekt*innen/Bauingenieur*innen sowie TGA-Ingenieur*innen) in Vorbereitung. Aufgrund der Dauer der Besetzungsverfahren und im Hinblick auf die schwierige Marktsituation kann frühestens Ende des Jahres 2022 mit zusätzlichem Personal gerechnet werden, so dass vorbehaltlich einer Entscheidung über die Priorisierung von Maßnahmen und Projekten auch im Bäderbereich, die durch das SGB insgesamt umzusetzen sind (und für die entsprechendes Personal disponiert werden muss) auch erst danach mit den Untersuchungen und den darauf aufbauenden Planungen gestartet werden könnte. Nachfolgend sind die weiteren Schritte zur Planung und Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage von Erfahrungswerten allgemein skizziert und mit grob geschätzten Zeitfenstern versehen: Leistungsphase 0/1 (Voruntersuchungen/Grundlagenermittlung)Seite 1 von 2 Seite 2 Vor dem Beginn der eigentlichen Planung - dem Vorentwurf/Leistungsphase 2 - ist bei einem Gebäude wie dem Frankenbad (Bauzeit/Denkmal) eine umfangreiche Bestandsaufnahme/Bestandsuntersuchung erforderlich. Hierfür wird es ggf. erforderlich werden, dass Bad (oder bestimmte Bereiche des Bades) temporär zu schließen. Hierfür ist ein Zeitrahmen von 10 Monaten anzusetzen. Parallel zu diesen Maßnahmen erfolgt auch die Festlegung des Nutzersolls. Leistungsphase 2 (Vorentwurf) Zur Gewinnung externer Planungsbüros sind aufgrund der hohen Vergabesummen mehrere VgV-Verfahren, also europaweite Ausschreibungen, erforderlich. Die Erstellung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen sowie die eigentlichen Verfahren sollten mit 9 – 10 Monaten in der Terminschiene angesetzt werden. Für die Erstellung des Vorentwurfs sollten rund 8 Monate angesetzt werden. Für die anschließende Vorstellung des Vorentwurfes in den politischen Gremien können 4 – 5 Monate veranschlagt werden: 2 -3 Monate für die Erstellung der Vorlage und die erforderlichen Abstimmungen mit den unterschiedlichen Fachämtern und rund weitere 2 Monate für den eigentlichen Gremienlauf. Ein Beschluss zur Vorentwurfsplanung („Grundlagenentwurf“), auf dem die weiteren Planungsphasen aufsetzen werden, könnte demnach ca. 32 – 34 Monate nach Start der Maßnahme mit Leistungsphase 0/1 getroffen werden. Eine seriöse Benennung weiterer Meilensteine ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de