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211626 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen

Nummer
211626
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
08.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.11.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 136,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211626-03 AA Koalitionsantrag zum Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen Antrag zur Vorlage 211626
  2. 211626-01 ST Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen
  3. 211626-05 Sachstand Sanierung des Frankenbades
  4. 211626-04 Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen
  5. 211626-02 ST Bürgerantrag: Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung des maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
211626
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
08.09.2021
Bürgerantrag: Wort halten und mit der
denkmalgerechten Sanierung des maroden
Frankenbades spätestens 2024 beginnen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen
Gremien eine belastbare Zeitschiene mit Optimierung des
Planungsprozesses vor. Dabei wird auch dargelegt, wie die
verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des Frankenbades
beteiligt werden.
2. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021
(Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche Vereinbarung
mit den SSF Bonn e.V. als Zeitpunkt für den Eigentumsübergang des
Interimsbads an die Stadt ein Termin im ersten Halbjahr 2024
festgelegt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich)Seite 1 von 3
WWW.FRANKENBADFREUNDE.DE 1/2
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Bonn, den 07.09.2021
Wort halten und mit der denkmalrechtlichen Sanierung des
maroden Frankenbades spätestens 2024 beginnen
Um einen Sanierungsstart für das marode Baudenkmal Frankenbad 2024 sicher-
zustellen, beantragen die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. die
Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Gremien eine
belastbare Zeitschiene mit Optimierung des Planungsprozesses vor. Dabei wird
auch dargelegt, wie die verschiedenen zukünftigen Nutzergruppen des
Frankenbades beteiligt werden.
2. In Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021
(Drucksachennummer 210798) wird in die Vertragliche Vereinbarung mit den SSF
Bonn e.V. als Zeitpunkt für den Eigentumsübergang des Interimsbads an die Stadt
ein Termin im ersten Halbjahr 2024 festgelegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bonn hat am 28.06.2021 im Zusammenhang mit der Beratung zum
Interimsbad die Maßgabe beschlossen, „dass sich aus der Sanierung des Sportpark
Nords und dem möglichen Betrieb des Interimsbads keine zeitlichen Verzögerungen
für die beschlossene Sanierung des Frankenbads ergeben. Die Stadt stellt im
Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit den SSF zusätzliche Belegungsrechte
für Schul- und Vereinssport und die Öffentlichkeit im Interimsbad für den Fall sicher,
dass sich die Sanierungsmaßnahmen im Sportpark Nord über den geplanten
Baubeginn der Sanierung des Frankenbads hinauszögern.“
In der Mitgliederversammlung der SSF Bonn e.V. ist hingegen – nur wenige Tage
nach der genannten Beschlussfassung – der Eindruck entstanden, dass
 weder die Verwaltung noch der Vorstand der SSF Bonn e.V. die Maßgabe des
Rates ernst nehmen würden;
 die Verwaltung den Sanierungsbeginn 2024 in Frage stellen würde;
 in nichtöffentlichen Verhandlungen mit den SSF versucht würde, die
Prioritäten bei der Sanierung der Hallenbäder zugunsten des organisierten
Sports und zulasten des Breitensports zu verschieben.Seite 2 von 3
WWW.FRANKENBADFREUNDE.DE 2/2
Die Frankenbadfreunde können weder dem Bürgergutachten zur Bonner
Bäderlandschaft noch dem beschlossenen Bäderkonzept entnehmen, dass das
Hallenbad im Sportpark Nord vor dem Baudenkmal Frankenbad saniert und um ein
Wettkampfbecken erweitert werden soll.
Der Verein ist besorgt, dass die dringend gebotene Sanierung des Baudenkmals
Frankenbad von der Verwaltung über Jahre verzögert wird, bis eine Sanierung
wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.
Aus diesem Grunde hat sich der Verein mit einem Offenen Brief vom 04.08.2021 an
die Oberbürgermeisterin gewandt. Eine Stellungnahme der Oberbürgermeisterin zu
den im Schreiben genannten Sachverhalten ist bis heute nicht vorgelegt worden. Die
angekündigten „Strategien und Zeitpläne zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Bäderkonzept“ wurden ebenfalls noch nicht vorgelegt.
Zudem haben die Ausführungen der Verwaltung im Artikel des General Anzeigers
vom 05.08.2021 für erhebliche Irritationen gesorgt, wonach es nicht richtig sei, dass
die Verwaltung die Planung für das Frankenbad eingestellt habe. Sie habe mit der
Planung noch gar nicht begonnen!
Es verfestigt sich somit zunehmend der Eindruck, dass durch das Vorgehen der
Verwaltung ein Sanierungsbeginn 2024 nicht erreicht werden kann.
Außerdem: Laut Verwaltung soll das von den SSF errichtete Interimsbad zu einem
späteren Zeitpunkt in das Eigentum der Stadt übergehen. Die für den Bau des
Interimsbads erforderlichen Gelder in Höhe von 10 Mio. Euro sind im städtischen
Haushalt nach Informationen des Vereins eingestellt. Aus Sicht der
Frankenbadfreunde ist es erforderlich und finanziell umsetzbar, dass das Interimsbad
im ersten Halbjahr 2024 in das Eigentum der Stadt übergeht. Nur über die volle
Verfügung der Stadt über das Interimsbad kann die Stadt garantieren, dass für die
Sanierung des Frankenbads ab 2024 ausreichende Ersatzflächen zur Verfügung
stehen.
Link zum Offenen Brief vom 04.08.2021:
www.frankenbadfreunde.de/2021/08/04/offener-brief-an-ob-katja-dörner/
Der Vorstand von Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V.
Jürgen Baumann, Hildegard Kinzel, Jens Kneese, Jost VantroyenSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de