211614-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen Gastronomie im Freibad Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211614-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211614-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen Gastronomie im Freibad Rüngsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Weshalb hat die Verwaltung die Vorlage zur Vermietung der Räumlichkeiten des Rüngsdorfer Freibads zurückgezogen? Die Verwaltung hat die Vorlage nicht zurückgezogen. Die Vorlage DS 202029 wurde in der Sitzung der BV Bad Godesberg am 17.02.2021 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung die Eckpunkte des Vertrages mit dem zwischenzeitlich gegründeten Verein „Rüngsdorfer Kulturbad“ dem Rat und der Bezirksvertretung Bad Godesberg vor einer Beschlussfassung vorlegt. Da die Eckpunkte des Vertrages noch nicht abschließend ausgehandelt sind, konnte die Verwaltung dieser Maßgabe bisher nicht entsprechen. Zu 2. Verfolgt die Oberbürgermeisterin weiterhin das Ziel die Räumlichkeiten an den Verein Rüngsdorfer KulturBad e.V. zu vermieten? Ja, die Verwaltung verfolgt weiterhin dieses Ziel. Voraussetzung für eine Vermietung der Räumlichkeiten ist es, dass die vom Verein geplanten Nutzungen im Einklang mit den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben stehen. Zu 3. Weshalb hat die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat bereits im Dezember 2020 einen Beschlussvorschlag zum Abschluss eines Pachtvertrags vorgelegt ohne den Umfang der Genehmigungsfähigkeit zu kennen? Mit dem Grundsatzbeschluss hat sich die Verwaltung beauftragen lassen, die weiteren Prüfungen vorzunehmen und die Verhandlungen mit dem Verein aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung stand ausdrücklichSeite 1 von 2 Seite 2 unter dem Vorbehalt einer baurechtlichen Prüfung. Zu 4. Welche Punkte des Vertrages müssen noch geklärt werden oder besteht bereits Handelseinigkeit zwischen der Stadt Bonn und dem Verein? Wie sind die Eckpunkte des Vertrages? Die baurechtliche Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass das geltende Bauplanungsrecht zurzeit ausschließlich eine sportliche Nutzung der Räumlichkeiten zulässt. Da die Räumlichkeiten bisher als Gastronomie genutzt worden sind, ist allerdings auch für eine rein sportliche Nutzung ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich. Der Verein beabsichtigt, einen solchen Antrag zu stellen. Es soll deshalb zunächst eine Vermietung an den Verein ausschließlich zum Zwecke der sportlichen Nutzung erfolgen. Die von dem Verein beabsichtigte sportliche Nutzung müsste schwimmbadkompatibel sein. Für den von dem Verein vorgesehenen Nutzungsumfang (insbesondere eine kulturelle Nutzung) ist darüber hinaus eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Mit dieser Vorgehensweise ist der Verein einverstanden. Die Vermietung soll mietfrei erfolgen, im Gegenzug soll sich der Verein zur Übernahme von im Vertrag konkret benannten Sanierungsarbeiten verpflichten. Zu 5. Welche Beschlüsse muss die Politik in der Angelegenheit noch fassen und wann kann mit einer entsprechenden Vorlage gerechnet werden? Die Verwaltung wird den politischen Gremien eine ergänzende Beschlussvorlage mit den Eckpunkten des Vertrages vorlegen, sobald dieser mit dem Verein final abgestimmt und der Antrag auf Nutzungsänderung genehmigt worden ist. Zu 6. Wie ist der Zeitplan der Verwaltung bis zum Vertragsabschluss? Der weitere Zeitplan ist von den unter Ziffer 5 genannten Faktoren abhängig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de