211614 · Große Anfrage
Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen Gastronomie im Freibad Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211614
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211614 Fragesteller/in: Christoph Jansen Jens Röskens Inge Stauder CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 06.09.2021 gez. Jansen Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen Gastronomie im Freibad Rüngsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Weshalb hat die Verwaltung die Vorlage zur Vermietung der Räumlichkeiten des Rüngsdorfer Freibads zurückgezogen? 2. Verfolgt die Oberbürgermeisterin weiterhin das Ziel die Räumlichkeiten an den Verein Rüngsdorfer KulturBad e.V. zu vermieten? 3. Weshalb hat die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat bereits im Dezember 2020 einen Beschlussvorschlag zum Abschluss eines Pachtvertrags vorgelegt ohne den Umfang der Genehmigungsfähigkeit zu kennen? 4. Welche Punkte des Vertrages müssen noch geklärt werden oder besteht bereits Handelseinigkeit zwischen der Stadt Bonn und dem Verein? Wie sin d die Eckpunkte des Vertrages? 5. Welche Beschlüsse muss die Politik in der Angelegenheit noch fassen und wann kann mit einer entsprechenden Vorlage gerechnet werden? 6. Wie ist der Zeitplan der Verwaltung bis zum Vertragsabschluss? Begründung Den Antragstellenden ist es unbegreiflich, dass obwohl nach jahrelanger Suche mindestens ein möglicher Nutzer für die Räumlichkeiten des Rüngsdorfer Freibades gefunden ist, das Verfahren scheinbar seit über einem halben Jahr nicht weiter umgesetzt wird. Bereits im Dezember hat die Oberbürgermeisterin den politischen Gremien eine entsprechende Vorlage (DS 202029) vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat den Beschlussvorschlag in der Sitzung vom 17.02.2021 mit der Maßgabe vertagt, dass die Eckpunkte des Vertrags dem Rat und der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgelegt werden. Auf die entsprechende Beschlussvorlage warten die politischen Gremien bis heute. Stattdessen war am 30. Juni 2021 im Generalanzeiger zu lesen, dass die Verwaltung derzeit prüfe, „welche der geplanten Nutzungen den heutigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und welche erst nach entsprechender Änderung des Planungsrechts vertretbar sind.“Seite 1 von 2 Seite 2 Die CDU-Fraktion begrüßt das Vorhaben des KulturBad e.V. ausdrücklich und erwartet von der Oberbürgermeisterin, dass nun kurzfristig Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit und die rechtlichen Vereinbarungen mit dem Verein geschaffen werden. Die Räumlichkeiten im Rüngsdorfer Schwimmbad bieten eine hervorragende Möglichkeit mit ausgewählten Lehrkräften und Trainern, für alle Generationen vielfältige Angebote für einzelne Personen sowie Gruppen im sportlichen, künstlerischen und musischen Bereich zu schaffen. Nach den Vorstellungen des Rüngsdorfer KulturBad e.V. sollten auch öffentliche Veranstaltungen wie Tanz- und Bühnenaufritte sowie interdisziplinäre Themenwochenenden stattfinden können. Für eine adäquate Nutzung der Räumlichkeiten sind aufwendige Sanierungsmaßnahmen, u.a. die Einrichtung von Sanitäranlagen, notwendig, für die eine städtische Genehmigung vorliegen muss. Ein entsprechender Wirtschaftsplan und ein Finanzierungskonzept müssen erstellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de