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211614 · Große Anfrage

Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen Gastronomie im Freibad Rüngsdorf

Nummer
211614
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 211614-01 ST Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen Gastronomie im Freibad Rüngsdorf

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Große Anfrage
öffentlich
211614
Fragesteller/in:
Christoph Jansen
Jens Röskens
Inge Stauder
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
06.09.2021 gez. Jansen
Sachstand Nachfolgenutzung der ehemaligen
Gastronomie im Freibad Rüngsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Weshalb hat die Verwaltung die Vorlage zur Vermietung der
Räumlichkeiten des Rüngsdorfer Freibads zurückgezogen?
2. Verfolgt die Oberbürgermeisterin weiterhin das Ziel die Räumlichkeiten
an den Verein Rüngsdorfer KulturBad e.V. zu vermieten?
3. Weshalb hat die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat bereits im
Dezember 2020 einen Beschlussvorschlag zum Abschluss eines
Pachtvertrags vorgelegt ohne den Umfang der Genehmigungsfähigkeit
zu kennen?
4. Welche Punkte des Vertrages müssen noch geklärt werden oder
besteht bereits Handelseinigkeit zwischen der Stadt Bonn und dem
Verein? Wie sin d die Eckpunkte des Vertrages?
5. Welche Beschlüsse muss die Politik in der Angelegenheit noch fassen
und wann kann mit einer entsprechenden Vorlage gerechnet werden?
6. Wie ist der Zeitplan der Verwaltung bis zum Vertragsabschluss?
Begründung
Den Antragstellenden ist es unbegreiflich, dass obwohl nach jahrelanger
Suche mindestens ein möglicher Nutzer für die Räumlichkeiten des
Rüngsdorfer Freibades gefunden ist, das Verfahren scheinbar seit über einem
halben Jahr nicht weiter umgesetzt wird.
Bereits im Dezember hat die Oberbürgermeisterin den politischen Gremien eine
entsprechende Vorlage (DS 202029) vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bad
Godesberg hat den Beschlussvorschlag in der Sitzung vom 17.02.2021 mit der
Maßgabe vertagt, dass die Eckpunkte des Vertrags dem Rat und der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgelegt werden. Auf die entsprechende
Beschlussvorlage warten die politischen Gremien bis heute.
Stattdessen war am 30. Juni 2021 im Generalanzeiger zu lesen, dass die
Verwaltung derzeit prüfe, „welche der geplanten Nutzungen den heutigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen und welche erst nach
entsprechender Änderung des Planungsrechts vertretbar sind.“Seite 1 von 2
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Die CDU-Fraktion begrüßt das Vorhaben des KulturBad e.V. ausdrücklich und
erwartet von der Oberbürgermeisterin, dass nun kurzfristig Klarheit über die
Genehmigungsfähigkeit und die rechtlichen Vereinbarungen mit dem Verein
geschaffen werden.
Die Räumlichkeiten im Rüngsdorfer Schwimmbad bieten eine hervorragende
Möglichkeit mit ausgewählten Lehrkräften und Trainern, für alle Generationen
vielfältige Angebote für einzelne Personen sowie Gruppen im sportlichen,
künstlerischen und musischen Bereich zu schaffen. Nach den Vorstellungen
des Rüngsdorfer KulturBad e.V. sollten auch öffentliche Veranstaltungen wie
Tanz- und Bühnenaufritte sowie interdisziplinäre Themenwochenenden
stattfinden können. Für eine adäquate Nutzung der Räumlichkeiten sind
aufwendige Sanierungsmaßnahmen, u.a. die Einrichtung von Sanitäranlagen,
notwendig, für die eine städtische Genehmigung vorliegen muss. Ein
entsprechender Wirtschaftsplan und ein Finanzierungskonzept müssen erstellt
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de